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Nur selten kommt es bei Volks­verhetzung gegen Lesben und Schwule zur Anklage und Verurteilung (Bild: Markus Daams / flickr / by-sa 2.0)

  • 21. November 2015, 06:48h 9 2 Min.

Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte eine homophobe 50-Jährige wegen Volksverhetzung.

In Nürnberg wurde in der vergangenen Woche eine vorbestrafte Frau wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Dies berichteten die "Nürnberger Nachrichten". Als Bewährungsauflage muss die 50-Jährige 500 Euro zahlen.

Ein Vorfall am 21. Juli 2015 auf dem Parkplatz eines Supermarktes in der Nürnberger Nordstadt hatte Gertrud K. vor das Amtsgericht gebracht. Dort soll sie laut Anklage der Staatsanwaltschaft ein 50 und 65 Jahre altes verpartnertes Lesbenpaar, das auf ihren Parkplatz am Eingang des Discounters wartete, aus heiterem Himmel als "Lesben und Kanaken", die "vergast gehören", beschimpft und dabei den Hitlergruß und einen Stinkefinger gezeigt haben.

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Die Angeklagte bestritt die volksverhetzenden Äußerungen

Vor Gericht wies die 50-Jährige die Darstellung zurück. Sie habe lediglich so etwas wie "Zu faul zum Laufen" vor sich hingemotzt und sei von dem lesbischen Paar bedroht worden, weil sie nicht schnell genug mit dem Auto weggefahren sei. Sie sei weder rassistisch noch homophob, sondern habe einen dunkelhäutigen Ehemann und eine lesbische Tochter.

Obwohl es keine unbeteiligten Zeugen des Vorfalls gab, glaubte Amtsrichterin Claudia Bendick-Raum den beiden lesbischen Frauen, eine pensionierte Lehrerin und Erzieherin, die als Zeugen vor Gericht aussagten. Sie könne sich nicht vorstellen, dass sich das Paar eine derartige Geschichte ausgedacht und sich damit Ärger und Mühen aufgehalst habe.

Die Äußerungen von Gertrud K. seien menschenverachtend, erklärte die Richterin. Ihr Urteil gegen die vorbestrafte Angeklagte fiel dennoch milde aus: Das Strafgesetzbuch sieht bei Volksverhetzung eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Nach Recherchen der "Nürnberger Zeitung" hetzt Gertrud K. auf ihrer privaten Facebook-Seite gegen Flüchtlinge. Auch gebe es dort das Bild eines Hundes, der die Pfote zum Hitlergruß hebt. (cw)

#1 Harry1972
  • 21.11.2015, 08:07hBad Oeynhausen
  • Schade, die 4 Monate hätte sie ruhig absitzen können.
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#2 hugo1970Ehemaliges Profil
  • 21.11.2015, 08:19h
  • Und das nennt sich rechsstaat, liebe Richterin, warum das milde Urteil?, wenn sie nicht vorbestraft währe, würde ich das Urteil noch einigermaßen verstehen, zudem diese Person sogar symbolische Gästen verwendet hat.
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#3 RaffaelAnonym
  • 21.11.2015, 09:00h
  • Gut, dass sowas endlich mal bestraft wird.

    Wir sollten uns viel öfter gegen sowas wehren. Sonst ändert sich nie was.
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