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CDU und CSU verweigern schwulen und lesbischen Paaren noch immer das gemeinschaftliche Adoptionsrecht (Bild: Mike Smith / flickr / by-sa 2.0)

  • 25. November 2015, 14:26h 13 1 Min.

Der Ausschluss der gemeinschaftlichen Adoption für eingetragene Lebenspartner widerspricht dem Gleichbehandlungsgebot, heißt es in einem Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Verpartnerten Paaren steht bislang nur die Möglichkeit der Sukzessivadoption – der Adoption eines Kindes, das zuvor bereits von einem der Partner adoptiert wurde – offen. Dass dieser vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Schritt in Richtung vollständiger Gleichstellung zwischen eingetragenen Lebens- und Ehepartnern nicht ausreicht, macht die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Nina Dethloff von der Universität Bonn in dem Gutachten (PDF) für die SPD-nahe Stiftung deutlich.

Das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption verstoße nicht nur gegen Artikel drei des Grundgesetzes, sondern widerspräche auch dem Wohl des zu adoptierenden Kindes, so Dethloff. Dazu erhöhe die derzeitige Regelung den Verwaltungsaufwand für die zuständigen Behörden erheblich, da eingetragene Lebenspartner nur über zwei aufeinanderfolgende Verfahren gemeinschaftlich Eltern eines Kindes werden können.

Das Gutachten fordert als "einfachste" Lösung zur Beendung der Ungleichbehandlung die Öffnung der Ehe: "Auf diese Weise würde zugleich auch der fortbestehenden Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren begegnet." (cw)

-w-

#1 SebiAnonym
  • 25.11.2015, 16:19h
  • "CDU und CSU verweigern schwulen und lesbischen Paaren noch immer das gemeinschaftliche Adoptionsrecht"

    Und nicht zu vergessen: auch die SPD.

    Ob die das aus Überzeugung oder "nur" aus Opportunismus und Machtgeilheit machen, ist für das Ergebnis dann auch egal.
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#2 HeinerAnonym
  • 25.11.2015, 16:38h
  • Das ist ja nun wirklich keine Überraschung. Alle wirklich seriösen Gutachten haben das auch schon gesagt. Und das Bundesverfassungsgericht hat ja auch schon mit dem Zaunpfahl gewunken.

    Aber Union und SPD verhalten sich lieber weiterhin verfassungswidrig, um Schwulen und Lesben zu schaden. Und am meisten schaden sie damit den Kindern in Regenbogenfamilien.
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#3 Carsten ACAnonym
  • 25.11.2015, 17:38h
  • Ich fürchte, dass CDU/CSU und SPD auch dieses neue Gutachten wieder mal egal sein wird.

    Die herrschen nach Gutsherrenart und halten sich für eine Art absolutistischer Monarchen.

    Die haben längst jede Bodenhaftung verloren und komplett vergessen, dass sie nicht als Herrscher gewählt wurden, sondern als Volksvertreter des wahren Souveräns: des Volkes. Und die Mehrheit des Volkes will die volle Gleichstellung!!

    Und da auch alle Gutachten nicht nur sagen, dass das Adoptionsverbot verfassungswidrig ist, sondern auch, dass Kinder in Regenbogenfamilien mindestens genauso gut aufwachsen wie bei Heteros, wäre dieser Schritt längst überfällig.

    Aber bei Schwarz-Rot regiert nicht die Vernunft, sondern Ideologie, Populismus und Machtgeilheit.
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