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Friedrich-Ebert-Stiftung
Neues Gutachten: Adoptionsverbot ist verfassungswidrig
CDU und CSU verweigern schwulen und lesbischen Paaren noch immer das gemeinschaftliche Adoptionsrecht (Bild: Mike Smith / flickr / by-sa 2.0)
- 25. November 2015, 14:26h 1 Min.
Der Ausschluss der gemeinschaftlichen Adoption für eingetragene Lebenspartner widerspricht dem Gleichbehandlungsgebot, heißt es in einem Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung.
Verpartnerten Paaren steht bislang nur die Möglichkeit der Sukzessivadoption – der Adoption eines Kindes, das zuvor bereits von einem der Partner adoptiert wurde – offen. Dass dieser vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Schritt in Richtung vollständiger Gleichstellung zwischen eingetragenen Lebens- und Ehepartnern nicht ausreicht, macht die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Nina Dethloff von der Universität Bonn in dem Gutachten (PDF) für die SPD-nahe Stiftung deutlich.
Das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption verstoße nicht nur gegen Artikel drei des Grundgesetzes, sondern widerspräche auch dem Wohl des zu adoptierenden Kindes, so Dethloff. Dazu erhöhe die derzeitige Regelung den Verwaltungsaufwand für die zuständigen Behörden erheblich, da eingetragene Lebenspartner nur über zwei aufeinanderfolgende Verfahren gemeinschaftlich Eltern eines Kindes werden können.
Das Gutachten fordert als "einfachste" Lösung zur Beendung der Ungleichbehandlung die Öffnung der Ehe: "Auf diese Weise würde zugleich auch der fortbestehenden Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren begegnet." (cw)
Links zum Thema:
» Das 44-seitige Gutachten als PDF















Und nicht zu vergessen: auch die SPD.
Ob die das aus Überzeugung oder "nur" aus Opportunismus und Machtgeilheit machen, ist für das Ergebnis dann auch egal.