Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?25113
  • 26. November 2015, 09:28h 19 2 Min.

Kinder in Regenbogen­familien gelten als unehelich, weil der Staat ihren Eltern ein Ehe-Verbot auferlegt hat (Bild: Kevin Prichard / flickr / by-sa 2.0)

Kinder aus Regenbogenfamilien wachsen in Österreich unehelich auf. Über diese Diskriminierung verhandelt jetzt das Verwaltungsgericht Wien.

Das Verwaltungsgericht Wien soll entscheiden, ob das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare gegen die Rechte von Kindern verstößt. Am Donnerstag findet der erste Verhandlungstag über die Klage von fünf Kindern aus Regenbogenfamilien statt, die gemeinsam mit ihren Eltern die Ehe-Öffnung für Schwule und Lesben fordern. Derzeit steht gleichgeschlechtlichen Paaren in Österreich – wie auch in Deutschland – nur eine Eingetragene Partnerschaft mit verminderten Rechten offen.

Der Kläger-Anwalt Dr. Helmut Graupner, der sich seit Jahren mit der LGBT-Organisation Rechtskomitee Lambda (RKL) für die Ehe für alle engagiert, argumentiert, dass Österreich seit der gerichtlich angeordneten Gleichstellung im Adoptionsrecht und der Gleichstellung bei der künstlichen Befruchtung gleichgeschlechtlichen Partnern genau die gleichen Familiengründungsrechte wie verschiedengeschlechtlichen Paaren gewährt. Dennoch müssten die Kinder aus Regenbogenfamilien zwangsweise unehelich aufwachsen.

Österreich sei der einzige Staat der Welt mit einer solchen Rechtslage. Alle anderen Länder, die homosexuellen Paaren volle Rechte bei der Elternschaft gewähren, lassen die Eltern dieser Kinder auch heiraten.

Gleichgeschlechtliche Paare keine "Beziehung anderer Art" mehr

Graupner argumentiert, dass der Verfassungsgerichtshof 2012 das Eheverbot als grundrechtskonform beurteilt habe, weil die Zivilehe "auf die grundsätzliche Möglichkeit der Elternschaft" ausgerichtet sei, was sie von "Beziehungen anderer Art" unterscheide. Dieses Argument sei heute weggefallen, weil gleichgeschlechtliche Paare in diesem Bereich inzwischen identische Rechte wie heterosexuelle Paare hätten. Homosexuelle Partnerschaften seien daher in der österreichischen Rechtsordnung heutzutage genauso auf die Möglichkeit der Elternschaft ausgerichtet wie heterosexuelle.

"Österreich hat den zweiten, dritten, vierten und fünften Schritt vor dem ersten gemacht", erklärte Graupner. "Für das Wohl der Kinder muss das Eheverbot fallen."

LGBT-Aktivisten der Alpenrepublik haben in den letzten Monaten mit der Initiative "Ehe gleich" für die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben geworben (queer.de berichtete). Genau wie in Deutschland ist die österreichische Regierungskoalition in dieser Frage aber gespalten: Die sozialdemokratische SPÖ von Bundeskanzler Werner Feymann spricht sich für die Gleichbehandlung aus, während die konservative ÖVP am Ehe-Verbot für Schwule und Lesben festhält. Die SPÖ hat bereits wie in Deutschland die SPD aus Koalitionsdisziplin gegen die Gleichstellung gestimmt. (dk)

-w-

#1 wiking77
  • 26.11.2015, 10:37h
  • na ja es ist eigentlich eine Instrumentalisierung der Kinder. Denn den kleinen Gören ist's ja eigentlich egal, ob sie "ehelich" oder "unehelich" aufwachsen. Eheliche und nichteheliche Kinder sind ja juristischen in allen Bereichen inzwischen gleichgestellt. Und das gesellschaftliche Stigma unehelich zu sein, zieht auch nicht mehr - heutzutage.

    Es ist halt ein Winkelzug der Eltern, durchzusetzen, dass sie heiraten dürfen. Denn inwiefern sind denn die Kinder unmittelbar betroffen vom Zivilstand der (gleichgeschlechtlichen) Eltern. Entscheidend ist doch, wer die Obsorge bzw. elterliche Sorge hat und nicht der Zivilstand.
  • Direktlink »
#2 PfoteAnonym
  • 26.11.2015, 10:53h

  • So klingt wahre Besorgnis um das Kindeswohl.

    Da fällt mir nur eine Liedzeile von Kreisler zu ein:

    Keiner spricht heut mehr vom Lehrer Harald, der ein Kind erwürgte und entfloh, denn das Kind war grad erst sieben Jahr alt, in dem Alter merkt man's noch nicht so.
  • Direktlink »
#3 wiking77
  • 26.11.2015, 11:00h
  • so recht erschließt es sich mir nicht, warum es dem Kindeswohl dient, wenn die Eltern heiraten(!) können, sollen, dürfen ....

    Die Obsorge bzw. elterliche Sorge, da steht das Kindeswohl obenan. Die elterliche Sorge hat aber inzwischen nichts mehr mit dem Zivilstand der (gleichgeschlechtlichen) Eltern zu tun.
  • Direktlink »