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Lesben, Schwule und Transgender kommen ebenso wie Migranten nicht an allen Türstehern vorbei (Bild: flickr / A. Place / by 2.0)

  • 29. November 2015, 06:17h 26 2 Min.

Als erstes Bundesland hat Bremen eine Anti-Diskriminierungs-Klausel in das Gaststättengesetz aufgenommen.

In Bremen ist es künftig eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein Club oder eine Bar einem Gast "wegen der ethnischen Herkunft, einer Behinderung, der sexuellen oder geschlechtlichen Identität oder der Religion oder Weltanschauung" den Einlass verwehrt oder wenn "eine Person aus diesen Gründen während des Aufenthalts in einem Gaststättengewerbe benachteiligt" wird.

Für eine entsprechende Änderung des Bremischen Gaststättengesetzes (PDF) stimmten am Donnerstag in zweiter und letzter Lesung neben der rot-grünen Regierungskoalition als Antragstellerin auch die Oppositionsparteien CDU und Linke. Die FDP sowie die beiden Einzelabgeordneten der AfD und der "Bürger in Wut" enthielten sich in der Bürgerschaft.

"Die vorliegende Gesetzesänderung ist ein wichtiger Baustein gegen den Alltagsrassismus und andere Ausgrenzung und ein Schritt zur Weiterentwicklung unserer inklusiven Stadtgesellschaft in Bremen und Bremerhaven", heißt es in der Begründung des Antrags. Bei Verstößen gegen den Anti-Diskriminierungs-Paragrafen droht Clubbetreibern nun ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Bei mehrfachen Verstößen kann in letzter Konsequenz sogar die Gewerbeerlaubnis entzogen werden.

Niedersachsen will Schutz von LGBT ausklammern

Bremen ist das erste deutsche Bundesland, das gewerberechtlich gegen Diskriminierung vorgeht. Bislang konnten Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität nicht in eine Disco durften, nur privatrechtlich nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dagegen vorgehen und auf Schadensersatz und Unterlassung klagen.

Eine ähnliche Initiative wie in Bremen hat Ende September auch die rot-grüne Regierungskoalition in Niedersachsen auf den Weg gebracht. Dort sieht die Gesetzesnovelle (PDF) zwar Strafen in Höhe von bis zu 10.000 Euro bei Diskriminierungen in der Disco vor, LGBT sind jedoch ausgenommen. Der Entwurf der Landesregierung will nur Abweisungen "wegen der ethnischen Herkunft oder der Religion" ahnden.

Die nächste Beratung des niedersächsischen Antrags findet am 4. Dezember im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr statt. (mize)

Wöchentliche Umfrage

» Brauchen wir Anti-Diskriminierungs-Klauseln in den Gaststättengesetzen?
    Ergebnis der Umfrage vom 30.11.2015 bis 07.12.2015
-w-

#1 SuhiAnonym
  • 29.11.2015, 08:44h
  • Ich find die Regelung kontraproduktiv, da jetzt beispielsweise Homophobe oder andere Krawallmacher irgendeinen der genannten Gründe vorschieben können, um in Bars und Clubs zu gelangen. Dort darf sie dann auch niemand wegen penetrantem Nervens mit religiösen oder weltlichen Ansichten rauswerfen.

    Sprich: In einer LGBT-Bar muss man dann beispielsweise laute Predigten über Homoheilung und den Vorteil heteronormativer Lebensweise erdulden.
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#2 Harry1972
  • 29.11.2015, 10:03hBad Oeynhausen
  • Antwort auf #1 von Suhi
  • Nicht wirklich.
    Wenn Homophobe die anderen Gäste stören, kann der Wirt sie selbstverständlich vor die Tür setzen.
    Ebenfalls könnten die Türsteher einer LGBTI-Disco einen Mob aus Neonazis in Kampfmontur abweisen, da sie damit gefahr von den Gästen abwehren.
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#3 FarbenspielAnonym
  • 29.11.2015, 10:13h
  • Ich begrüße diese Regelung! Außerdem finde ich es auch nur gerecht, wenn Etablissementinhaber, die Schwule und Lesben aus Gründen, welche gar nicht nachvollziehbar sind, den Einlaß verwehren oder beim Service benachteiligen! Niedersachsen sollte sich an Bremen ein Beispiel nehmen und das genau so handhaben! Bei der nächsten Beratung, welche zu diesem Antrag am 04.12. stattfindet, sollte das angesprochen werden!
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