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Kleiner Sitzungssaal des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (Bild: Wiki Commons / EGMR / CC-BY-SA-3.0)
- 5. Dezember 2015, 18:00h 2 Min.
Zwei Schweizer klagen in Straßburg, damit beide als Vater ihres mit Hilfe einer Leihmutter zur Welt gekommenen Sohnes anerkannt werden.
Ein homosexuelles Männerpaar aus der Schweiz will mit Hilfe einer Klage vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg erreichen, dass beide als Vater eines Kindes anerkannt werden, das sie in den USA per Leihmutter austragen ließen.
Das Schweizer Bundesgericht hatte im Mai knapp entschieden, dass nur einer der Männer, der Samenspender, in das Personenstandsregister eingetragen werden darf (queer.de berichtete). Gegen diese Entscheidung hat das Paar nun Klage am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht – wegen Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben sowie wegen Diskriminierung.
Der Sohn wird von einem eigenen Anwalt vertreten
Auch der mittlerweile vierjährige Sohn gehört formal zu den Klägern. Die Nichtanerkennung der Elternschaft habe für ihn fatale Auswirkungen, argumentierte sein Anwalt in der Klageschrift. Das Kind, das seit seiner Geburt bei dem verpartnerten Paar lebt, habe gegenüber dem nicht-genetischen Vater keinerlei Rechte, zum Beispiel auf Betreuung, Unterhalt oder Erbe.
Die Verletzung der Europäischen Menschenrechtskommission wiege noch schwerer, argumentierte der Anwalt. Wegen des auch in der Schweiz geltenden Adoptionsverbots für eingetragene Lebenspartner könne er von seinem zweiten Vater auch nicht adoptiert werden.
Das schwule Paar aus St. Gallen hatte das Kind 2011 von einer Leihmutter in Kalifornien austragen lassen. Dort ist – anders als in der Schweiz oder in Deutschland – die Praxis der Leihmutterschaft legal, so dass die beiden Männer in amerikanischen Geburtsurkunde als Elternteile eingetragen wurden. Das Schweizer Bundesgericht hatte jedoch gefordert, dass anstelle des Lebenspartners des Samenspenders die leibliche Mutter aufgenommen werden muss, obwohl diese vertraglich alle Rechte und Pflichten als Mutter abgegeben hatte.
In Deutschland hatte der Bundesgerichtshof im Dezember 2014 noch das Gegenteil entschieden: In einem Grundsatzurteil erkannte es zwei verpartnerte Männer als Eltern eines in den USA von einer Leihmutter geborenen Kindes an (queer.de berichtete). (cw)














