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Thomas Sternberg, CDU-Abgeordneter im Landtag von Nordrhein-Westfalen und Direktor der Katholischen Akademie in Münster, ist seit November Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) (Bild: ZdK / Nadine Malzkorn)

  • 7. Dezember 2015, 11:39h 34 2 Min.

Die Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der Katholiken reagieren gereizt auf die Forderung von Justizminister Maas nach einer Liberalisierung des kirchlichen Arbeitsrechts.

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und die Deutsche Bischofskonferenz haben eine Liberalisierung des kirchlichen Arbeitsrechts ausgeschlossen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte die katholische Kirche in einem am Samstag veröffentlichten Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) zu einer umfassenden Reform aufgerufen (queer.de berichtete).

Die im Frühjahr beschlossene Neufassung der Regelungen reiche aus, erklärte ZdK-Präsident Thomas Sternberg gegenüber der NOZ. "Es hat sich bereits sehr viel geändert." Die Mitarbeitervertretungen seien durchschlagskräftiger als manche große Gewerkschaft, sagte Sternberg. Dass die katholischen Kirche Wiederverheirateten und Homosexuellen kündige, bezeichnete er als "Gerüchte" – dabei hatte sie noch im Juni eine lesbische Religionslehrerin entlassen, nur weil sie sich verpartnert hatte (queer.de berichtete).

Bischofskonferenz sieht Religionsfreiheit in Gefahr

Auch der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz Matthias Kopp wies den Vorschlag von Heiko Maas mit scharfen Worten zurück: "Mitglieder der Bundesregierung stehen in der Pflicht, die grundgesetzlich verbürgte Freiheit der Religionsgemeinschaften nicht in Frage zu stellen", sagte er gegenüber der NOZ. "Überlegungen, welche neuen Ansätze ein zukunftsweisendes kirchliches Arbeitsrecht verlangt, werden wir selbstbestimmt anstellen."

Maas hatte in dem NOZ-Interview gesagt: "Eine Änderung der Praxis der katholischen Kirche, Wiederverheirateten und Homosexuellen zu kündigen, ist absolut überfällig." Die im Mai von den Diözesen beschlossene Neufassung der Regelungen reicht dem Justizminister bei Weitem nicht aus. So sieht die novellierte "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" die Kündigung von Lesben, Schwulen und Wiederverheirateten unter bestimmten Umständen weiterhin vor und unterscheidet zudem zwischen katholischen und nicht-katholischen Beschäftigten.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) räumt Religionsgemeinschaften derzeit weitreichende Sonderrechte ein. Eine entsprechende Ausnahmeregelung in Irland hat das Parlament der grünen Insel in der vergangenen Woche abgeschafft (queer.de berichtete).

Die katholische Kirche beschäftigt über 700.000 Angestellte in Deutschland. Die meisten dieser Arbeitsplätze werden teilweise oder ganz aus Steuergeldern und anderen allgemeinen Abgaben bezahlt. (ots/cw)

#1 SebiAnonym
  • 07.12.2015, 12:03h
  • "Bischofskonferenz sieht Religionsfreiheit in Gefahr"

    Aha, für die Kirche ist Diskriminierung von Menschen also Religionsfreiheit.

    Religionsfreiheit heißt aber in Wirklichkeit nicht nur, dass jeder an das glauben kann, was er will, sondern auch, dass man anderer Meinung sein kann ohne deshalb Nachteile zu haben.

    Genauso wie ein schwuler Chef keinen katholischen Arbeitnehmer kündigen darf, sollte auch ein katholischer Chef keinen schwulen Arbeitnehmer kündigen dürfen.
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#2 usererEhemaliges Profil
  • 07.12.2015, 12:31h
  • Antwort auf #1 von Sebi
  • Ja, ja - sie sagen "Religionsfreiheit", meinen damit aber "Freiheit zur Diskriminierung und Menschenverachtung". Es wird Zeit, dass dieses grundgesetzwidrige Verhalten auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden kann.
    www.kirchenaustritt.de
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#3 HonestAbeProfil
  • 07.12.2015, 12:46hBonn
  • Sternberg ist Theologe und damit nichts weiter als ein professioneller Lügner mit Abschluss und Lehrerlaubnis und genau das stellt er mit seiner Aussage eindrucksvoll unter Beweis.
    Keine Überraschungen hier!
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