Die Bundesregierung verteidigt, dass Ghana und Senegal trotz homofeindlicher Gesetze als "sichere Herkunftsländer" eingestuft werden
Die Bundesregierung hat auf eine Große Anfrage der Grünen erklärt, dass 77 Länder einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen verbieten. Über 40 nutzen die entsprechenden Paragrafen auch in der Praxis.
Die Bundesregierung hat in einer am Montag veröffentlichten Antwort auf eine Große Anfrage (PDF) der Grünen erklärt, dass 77 Länder einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen verbieten. Sieben Länder drohten mit der Todesstrafe.
Allerdings sind nicht aus allen Ländern eine tatsächliche Verfolgung bekannt, in über 30 Ländern werde etwa der Strafrechtsparagraf gegen Homosexuelle nicht angewandt. In Jemen und Mauretanien habe es in den letzten Jahren keine Todesstrafe mehr gegeben.
In der Antwort heißt es weiter, dass die Regierung immer wieder öffentlich, in bilateralen Gesprächen oder im Rahmen der EU die Verfolgung von Schwulen und Lesben kritisiere. Man sei auch mit lokalen LGBT-Organisationen in Kontakt – nicht nur in Verbotsstaaten, sondern auch in Ländern, in denen Schwule und Lesben beispielsweise durch Homo-"Propaganda"-Gesetze diskriminiert würden.
Die Bundesregierung verteidigt auch, dass Ghana und Senegal als "sichere Herkunftsländer" für Asylbewerber gelten, obwohl dort Homosexualität unter Strafe steht. So sei "nicht jede Verletzung der Grundrechte eines – in den zugrunde liegenden Fällen homosexuellen – Asylbewerbers notwendigerweise so schwerwiegend […], dass eine flüchlingsrechtlich relevante Verfolgung zu bejahen ist". Daher würde hier der Einzelfall betrachtet.
Allein die Tatsache, dass es in einem Land diskriminierende Gesetze gebe, sei kein Beweis dafür, dass einem homosexuellen Asylbewerber "bei einer Rückkehr politische Verfolgung, ein ernsthafter Schaden oder gravierende Menschenrechtsverletzungen konkret drohen". Die Bundesregierung verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nach dem ein Homosexueller nur dann ein Anrecht auf Asyl habe, wenn die Verfolgung eine "bestimmte Schwere" aufweise (queer.de berichtete).
Der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck forderte als Reaktion auf die Antwort, dass die Unterstützung von Menschenrechtsaktivisten im Ausland "massiv ausgebaut werden" müsse. "Deutschland kann sich hier von den Amerikanern ruhig was abgucken: Dort gibt es einen Sondergesandten der Regierung für LGBTTI-Rechte", sagte Beck am Montag. (dk)
Die Bundesregierung sollte die Herkunftsländer nicht in sicher oder nicht sicher beenden und jeden Asylbewerber, was wegen Hautfarbe, LGBTI, Rasse (zB. roma, stamm usw) im Herkunfsland diskriminiert wird annehmen und den betreffenden Staat die Asylkosten tragen lassen.
Unruhen und Kriegsgründe sind auf jedenfall anzuerkennen.