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  • 7. Dezember 2015, 15:28h 4 2 Min.

Die Bundes­regierung verteidigt, dass Ghana und Senegal trotz homofeindlicher Gesetze als "sichere Herkunftsländer" eingestuft werden

Die Bundes­regierung hat auf eine Große Anfrage der Grünen erklärt, dass 77 Länder einvernehmliche homo­sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen verbieten. Über 40 nutzen die entsprechenden Paragrafen auch in der Praxis.

Die Bundes­regierung hat in einer am Montag veröffentlichten Antwort auf eine Große Anfrage (PDF) der Grünen erklärt, dass 77 Länder einvernehmliche homo­sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen verbieten. Sieben Länder drohten mit der Todesstrafe.

Allerdings sind nicht aus allen Ländern eine tatsächliche Verfolgung bekannt, in über 30 Ländern werde etwa der Strafrechtsparagraf gegen Homo­sexuelle nicht angewandt. In Jemen und Mauretanien habe es in den letzten Jahren keine Todesstrafe mehr gegeben.

In der Antwort heißt es weiter, dass die Regierung immer wieder öffentlich, in bilateralen Gesprächen oder im Rahmen der EU die Verfolgung von Schwulen und Lesben kritisiere. Man sei auch mit lokalen LGBT-Organisationen in Kontakt – nicht nur in Verbotsstaaten, sondern auch in Ländern, in denen Schwule und Lesben beispielsweise durch Homo-"Propaganda"-Gesetze diskriminiert würden.

Die Bundes­regierung verteidigt auch, dass Ghana und Senegal als "sichere Herkunftsländer" für Asylbewerber gelten, obwohl dort Homosexualität unter Strafe steht. So sei "nicht jede Verletzung der Grundrechte eines – in den zugrunde liegenden Fällen homo­sexuellen – Asylbewerbers notwendigerweise so schwerwiegend […], dass eine flüchlingsrechtlich relevante Verfolgung zu bejahen ist". Daher würde hier der Einzelfall betrachtet.

Allein die Tatsache, dass es in einem Land diskriminierende Gesetze gebe, sei kein Beweis dafür, dass einem homo­sexuellen Asylbewerber "bei einer Rückkehr politische Verfolgung, ein ernsthafter Schaden oder gravierende Menschenrechtsverletzungen konkret drohen". Die Bundes­regierung verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nach dem ein Homo­sexueller nur dann ein Anrecht auf Asyl habe, wenn die Verfolgung eine "bestimmte Schwere" aufweise (queer.de berichtete).

Der grüne Bundestags­abgeordnete Volker Beck forderte als Reaktion auf die Antwort, dass die Unterstützung von Menschenrechtsaktivisten im Ausland "massiv ausgebaut werden" müsse. "Deutschland kann sich hier von den Amerikanern ruhig was abgucken: Dort gibt es einen Sondergesandten der Regierung für LGBTTI-Rechte", sagte Beck am Montag. (dk)

-w-

#1 hugo1970Ehemaliges Profil
  • 07.12.2015, 20:53h
  • Sehe weit und breit nicht von Erfolgen der Bundesregierung.
    Die Bundesregierung sollte die Herkunftsländer nicht in sicher oder nicht sicher beenden und jeden Asylbewerber, was wegen Hautfarbe, LGBTI, Rasse (zB. roma, stamm usw) im Herkunfsland diskriminiert wird annehmen und den betreffenden Staat die Asylkosten tragen lassen.
    Unruhen und Kriegsgründe sind auf jedenfall anzuerkennen.
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#2 TheDad
  • 07.12.2015, 21:34hHannover
  • 77 Länder aus denen Flüchtlinge als Asylsuchende zu uns kommen können !

    Das muß Konsequenzen in der Asyl-Politik zeitigen !
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#3 Johannes45Anonym
  • 07.12.2015, 22:45h
  • 77 Länder, in denen sexuelle Handlungen unter homosexuellen Menschen unter Strafe stehen, sind dringend bei der Entwicklungs- und Aussenpoltik vom deutschen Aussenminister und vom deutschen Entwicklungshilfeminister zu brandmarken und in diplomatischen Gesprächen müssen diese 77 Länder überzeugt werden, dass die dortigen Strafgesetze geändert werden.

    Vorwiegend sind es Länder in Afrika, kleine Inselstaaten in der Karibik und im Pazifik sowie im Nahen Osten, wo sexuelle Handlungen unter homosexuellen Menschen unter Strafe gestellt sind.

    Die deutschen Entwicklungshilfegelder in Afrika müssen (!) an die Entkriminalisierung gekoppelt werden.
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