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Ein 22-jähriger Schwuler muss ins Gefängnis, weil er sexuelle Handlungen an einem schlafenden Hetero durchgeführt hat (Bild: flickr / Chris Potter/StockMonkeys.com / by 2.0)

  • 17. Dezember 2015, 11:01h 56 2 Min.

Ein junger Schwuler muss in Schottland ins Gefängnis, weil er nach einer durchtrunkenen Nacht einen heterosexuellen Mann oral befriedigt hatte, ohne vorher dessen Einverständnis einzuholen.

Ein 22-Jähriger ist am Montag von einem Gericht in der schottischen Stadt Dunfermline zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden, weil der schwule Mann ohne ausdrückliche Erlaubnis Oralsex an einem betrunkenen, schlafenden Heterosexuellen verübt hatte. Wie die Tageszeitung "Courier" berichtet, erklärte Richter Craig McSherry, das Vergehen sei so schwerwiegend gewesen, dass die Strafe gegen den Ersttäter nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

Die Tat hatte sich im Mai 2014 ereignet, als Dale E. sich mit dem Mann und dessen Freundin in einer Kneipe angefreundet hatte. Den übereinstimmenden Aussagen zufolge hat sich folgendes zugetragen: Die drei Personen haben mehrere Stunden zusammen getrunken, gelacht und getanzt. Der heterosexuelle Mann hat dann gegen zwei Uhr morgens erklärt, dass er sich betrunken fühle, Kopfschmerzen habe und deshalb nach Hause gehe. Kurze Zeit später kam die Freundin nach Hause und hat E. mitgebracht. Daraufhin hat sich das Paar gestritten, da der heterosexuelle Mann nicht glücklich darüber gewesen sei, dass ein Fremder in der Wohnung übernachte solle.

"Das hat dir doch gefallen"

Später ist der Mann den Aussagen zufolge voll bekleidet auf seinem Bett eingeschlafen, während seine Freundin auf dem Sofa übernachtete. Um fünf Uhr morgens ist er schließlich aufgewacht, während ihn eine Person oral befriedigte. Der heterosexuelle Mann gab an, er habe seine Augen geschlossen gehalten, da er angenommen hat, dass es sich dabei um seine Freundin handelte. Er sei geschockt gewesen, dass E. die sexuelle Handlung vorgenommen hatte. Als der schwule Besucher sagte: "Das hat dir doch gefallen", hat er ihn aus dem Haus geschmissen. E. schrieb der Freundin des Mannes später via Facebook: "Dein Freund soll sich mal beruhigen."

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich E. der sexuellen Nötigung schuldig gemacht habe, weil er nicht das Einverständnis des Mannes vor der sexuellen Handlung eingeholt habe. Ohnehin habe der Kläger in seinem Zustand nicht sein Einverständnis oder seine Ablehnung deutlich machen können.

Der Verteidiger des Angeklagten erklärte, sein Klient könne sich "wegen exzessiven Alkoholkonsums" kaum an die Geschehnisse des Abends erinnern. Er schäme sich aber für den Vorfall.

E. wird mit dieser Strafe auch auf der Liste der Sexualstraftäter geführt werden. Damit muss er nach seiner Freilassung beispielsweise seine Urlaube oder Reisen ins Ausland bei der Polizei anmelden. (cw)

#1 LaurentAnonym
  • 17.12.2015, 13:11h
  • "Er habe die Augen geschlossen gehalten, da er annahm, es habe sich um seine Freundin gehandelt ..."

    Der muss ja wirklich gut intus oder der 'Täter' eine ähnliche "Technik" gehabt haben, wenn er das nicht gemerkt hat.

    Abgesehen davon ist das Urteil, 18 Monate ohne Bewährung, schon hart.
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#2 NickAnonym
  • 17.12.2015, 13:29h

  • Die Strafe klingt akzeptabel.
    Man stelle sich die Situation vor, dass Opfer wäre eine Frau.
    Dann würden es alle einen sexuellen Übergriff nennen.
    Warum sollte das in diesem Fall auch anders beurteilt werden.
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#3 David77Anonym