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Fremdbestimmte Behandlung
Intersexuelle erstreitet Schmerzensgeld von Klinik
- 18. Dezember 2015, 12:07h 2 Min.

In Interviews hat Michaela R. mehrfach über ihre Situation gesprochen (Bild: Screenshot arte)
Michaela R. wurde vor 20 Jahren nicht ausreichend über die Folgen einer Operation und Hormontherapie aufgeklärt.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am Donnerstag einer 41-jährigen Intersexuellen Schmerzensgeld und Schadensersatz zugesprochen, weil sie vor 20 Jahren vom Universitätsklinikum Erlangen unzureichend beraten wurde.
Die Ärzte hätten Michaela R. ungenügend darüber aufgeklärt, dass sie sowohl weibliche als auch männliche Merkmale besaß. Die Einwilligung zu einer Operation und einer Hormontherapie sei unwirksam, so das Gericht, weil "die Ärzte ihr kein zutreffendes Bild von ihrem gesundheitlichen Zustand vermittelt hätten. Dazu hätte es auch 1995 schon gehört, der erwachsenen Michaela R. den Zustand ihres intersexuellen Genitals mitzuteilen und ihr Ursachen und Folgen jedenfalls in den Grundzügen verständlich zu erläutern." Nur so hätte R., die weibliche Geschlechtsorgane, aber einen männlichen Chromosomensatz besitzt, eine selbstbestimmte Entscheidung treffen können.
Eine weitere Klage gegen den damaligen Operateur wies das Gericht ab. Das Verfahren ist noch nicht beendet: Beide Seiten können Einspruch erheben, über die Höhe des Anspruchs ist noch nicht entschieden.
Erst zweiter Prozess seiner Art
R. hatte 250.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld sowie eine monatliche Rente von 1.600 Euro gefordert. Durch die falsche Therapie sei sie schwer erkrankt und heute erwerbsunfähig. Als Frau habe sie sich nie gefühlt; erst durch einen späten Einblick in ihre Krankenakte habe sie erfahren, was ihr Ärzte trotz des Wissens darüber verschwiegen.
Durch die Behandlung ergaben sich körperliche Probleme wie Knochenschmerzen und Sehstörungen. Auch litt sie unter Migräne und Depressionen. Vor einigen Jahren sei sie auf einen Verein für intersexuelle Menschen aufmerksam geworden, sagte R. der Mittelbayerischen Zeitung. "Da habe ich entdeckt, dass dort fast jeder ähnliche Probleme hat wie ich. Und dort hat man mich aufgeklärt, dass ich nie eine Frau war." Danach habe sie die Behandlung von Östrogen auf Testosteron umgestellt. "Seitdem kann ich zumindest wieder existieren."
Intersexuellenvereine fordern, dass Kinder und Jugendliche mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen nicht mehr operiert werden, bevor sie selbst eine Entscheidung über ein eventuelles medizinisches Vorgehen treffen können. Rechtlich ist die frühe Festlegung auf ein Geschlecht nicht verboten.
2008 hatte eine Krankenpflegerin aus Köln bereits einen Chirurgen wegen einer 30 Jahre zurückliegenden Operation verklagt und vor Gericht gesiegt: Der Mediziner hatte der damals 18 Jahre alten Frau die inneren weiblichen Geschlechtsorgane entfernt, ohne sie ausreichend aufgeklärt zu haben. (nb)















Operationen bei Intersexuellen vor den 18. Lebensjahr müssen verboten werden.
Wie auch Beschneidung von Frauen und Männern vor den 18. Lebensjahr verboten gehört.
Alles andere ist grobe Körperverletzung.
Außer es gibt tatsächlich einen dringenden medizinischen Grund. Aber sonst nicht!!!