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Das Recht von Kindern, zwei Väter oder zwei Mütter zu haben. wurde gerichtlich bestätigt

Ein italienisches Berufungsgericht hat das Recht von Lesben und Schwulen auf die Adoption leiblicher Kinder ihrer Partner bestätigt. Dies teilte die LGBT-Organisation "Famiglie arcobaleno" (Regenbogenfamilien) am Mittwoch mit.

Geklagt hatte ein lesbisches Paar, das seit zehn Jahren zusammen lebt; ihre im Ausland geschlossene Ehe wird in Italien nicht anerkannt. Vor sechs Jahren wurde die Tochter geboren, durch eine im Ausland erfolgte künstliche Befruchtung mit einer Samenspende. In einem ersten Urteil bekam das Paar im vergangenen Jahr zunächst Recht (queer.de berichtete), die Entscheidung wurde jedoch später aufgehoben, weshalb nun der Berufungsprozess folgte.

"Famiglie arcobaleno" begrüßte das Urteil. Damit sei auch "das Recht von Kindern anerkannt, zwei Mütter oder zwei Väter zu haben". Offiziell ist nach dem italienischen Adoptionsrecht nur heterosexuellen Eheleuten die Stiefkindadoption erlaunt, ein Paragraf gestattet jedoch die rechtliche Annahme eines Kindes in "Sonderfällen".

In Italien werden homosexuelle Partnerschafen bislang nicht rechtlich anerkannt. Das Parlament diskutiert zurzeit allerdings einen Entwurf der Mitte-links-Regierung von Ministerpräsident Matteo Renzi zur Einführung eingetragener Partnerschaften (queer.de berichtete). (cw)

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#1 hugo1970Ehemaliges Profil
  • 24.12.2015, 09:06h
  • Eine zu tiefst verlogene geselschaft, sie meint gutes für den menschen zu tun, in dem sie jedem einzelnen ihren willen aufzwingen zu müßen.

    Auf jeden Fall eine gute Entscheidung, der hoffentlich noch mehrere folgen.
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#2 Klare KanteAnonym
  • 24.12.2015, 09:13h
  • Das italienische Berufungsgericht hat die richtige Entscheidung getroffen!

    Nachdem Griechenland die ELP eingeführt hat, ist Italien immer noch im Würgegriff der Katholischen Kirche. Es wurde schon zuviel Zeit verplempert, da sollten die Politiker nächstes Jahr ordentlich auf's Tempo drücken, damit der Stiefelstaat nun endlich auch auf den "ELP-Zug" aufspringt!
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#3 FinnAnonym
  • 24.12.2015, 09:47h
  • Sehr gut!

    Das sollte aber nicht nur für die leiblichen Kinder des Partners / der Partnerin gelten, sondern es sollte eine generelle Volladoption eingeführt werden.

    Es gibt keinen Grund (und es ist eine Frechheit den Kindern gegenüber), dass "unleibliche" Kinder in Regenbogenfamilien schlechter gestellt sind als Kinder in Regenbogenfamilien, wo ein Elternteil auch leibliches Elternteil ist.
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