Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?25296

Vor dem Amtsgericht Treysa trafen sich zwei vorbestrafte Streithähne (Bild: Markus Daams / flickr / by-sa 2.0)

  • 25. Dezember 2015, 09:55h 12 2 Min.

Das Amtsgericht Treysa beschäftigte sich mit einer Beleidigung in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt.

Wegen Beleidigung musste sich ein 74 Jahre alter Häftling der Justizvollzugsanstalt im nordhessischen Schwalmstadt kurz vor Weihnachten vor dem Amtsgericht Treysa verantworten. Nach einem Bericht der Zeitung "Hessische Allgemeine" warf ihm die Staatsanwaltschaft in Marburg vor, im vergangenen Februar einen damaligen Mitgefangenen wiederholt rassistisch und homophob beschimpft zu haben.

Unter anderem soll die Äußerung "schwuler vollgefressener Zigeuner" gefallen sein. Auch habe der Angeklagte, der von Beruf Dachdeckermeister ist, seinem Mithäftling mit einer obszönen Geste den Hintern zugedreht.

- w -

Zeuge und Staatsanwaltschaft schlagen Entschuldigung vor

Vor Gericht räumte der Angeklagte den Presseberichten zufolge die Vorwürfe nur teilweise ein. Die Aggressionen seien vielmehr von dem damaligen Mithäftling ausgegangen, der ihn selbst als "Nazischwein" und "Steuerhinterzieher" beleidigt habe: "Wenn er mich gesehen hat, hat er mich beleidigt."

Der mittlerweile aus der Haft entlassene 62-Jährige wies als geladener Zeuge diese Anschuldigung zurück, konnte sich aber nicht mehr an alle Details der Auseinandersetzung erinnern. "Wenn er sich öffentlich entschuldigen würde, würde mir das reichen", sagte er nach Angaben der "Hessischen Allgemeinen".

Die Staatsanwaltschaft griff diesen Vorschlag auf und baute dem Angeklagten damit eine goldene Brücke, so die Zeitung weiter. Während der 74-Jährige zunächst auf eine gleichzeitige Entschuldigung des früheren Mithäftlings beharrte, gab er nach einigem Zureden der Verteidigung schließlich nach und entschuldigte sich noch im Gerichtssaal bei dem 62-Jährigen.

Das Verfahren wurde im Einvernehmen aller Prozessbeteiligten eingestellt, berichtet die Zeitung. (cw)

#1 Sugarbitch
#2 GeorgGAnonym
  • 25.12.2015, 16:44h
  • "schwul" ist keine Beleidigung. Wir nennen uns ja selbst so.
    "Zigeuner" ist auch keine Beleidigung. Die Sinti sind selbst stolz auf diese Bezeichnung.

    Vollgefressen? Na ja, das hätte man auch mit "wohlgenährt" übersetzen können.

    Warum also diese Aufregung?
  • Direktlink »
#3 Stretchingmaster
  • 25.12.2015, 17:21hEssen / Holsterhausen
  • Antwort auf #2 von GeorgG
  • Es war als Beleidigung gemeint und auch ausgesprochen worden.

    Das Wort "senil" gibt es, "Arsch" und "Loch" sind auch ganz normale Worte die auch so im Duden stehen. Da kann man doch nichts dagegen haben.
    Wenn ich aber zu dir "seniles Arschloch" sage, dann würdest du das auch als Beleidigung auffassen oder nicht?

    Schönen Tag noch
  • Direktlink »

Kommentieren nicht mehr möglich
nach oben
Debatte bei Facebook

Newsletter
  • Unsere Newsletter halten Dich täglich oder wöchentlich über die Nachrichten aus der queeren Welt auf dem Laufenden.
    Email: