Melissa und Aaron Klein fühlen sich als Christen diskriminiert, weil sie laut Gesetz homo- und heterosexuelle Kunden gleichbehandeln müssen
Ein Ehepaar, das eine Bäckerei in Oregon besitzt, begleicht seine Schulden in Höhe von 135.000 Dollar. Ein Berufungsverfahren gegen die Zahlung läuft aber noch.
Das amerikanische Symbolpaar im Kampf gegen LBGT-Rechte hat eine Niederlage eingesteckt: Melissa und Aaron Klein, die Besitzer einer Bäckerei und Konditorei an der Westküste der USA, haben einen Schadensersatz an ein lesbisches Paar für homophobe Diskriminierung in Höhe von 135.000 Dollar (122.000 Euro) beglichen. Zusätzlich mussten sie insgesamt rund 9.000 Dollar an Zinsen zahlen. Wie die Nachrichtenagentur AP meldet, übergab Aaron Klein am Montag in einem Verwaltungsgebäude in Portland einen Scheck.
Die Kleins, die in der Großstadt Gresham den Laden "Sweet Cakes" betreiben, waren im April zur Zahlung von 135.000 US-Dollar an das Paar verurteilt worden, weil sie sich geweigert hatten, den beiden Frauen wegen ihrer Homosexualität eine Hochzeitstorte zu backen (queer.de berichtete). Die Weigerung widerspricht dem Antidiskriminierungsgesetz des Bundesstaates, nach dem Menschen beim Zugang zu Dienstleistungen nicht aufgrund von sexueller Orientierung benachteiligt werden dürfen.
Begründet hatten die Ladenbesitzer die Diskriminierung mit ihrem Glauben. Sie hatten argumentiert, dass sie eine homosexuelle Beziehung als Christen nicht gutheißen könnten und deshalb Hochzeitstorten ausschließlich für Heterosexuelle backen würden. "Ich wollte nicht Teil dieser Hochzeit werden, von der ich denke, dass sie falsch ist", so Aaron Klein gegenüber dem christlich-evangelikalen Sender CBN. Sie wurden damit zu Helden in der religiös-fundamentalistischen Szene, die einer "homosexuellen Lobby" vorwirft, mit Antidiskriminierungsgesetzen die Religionsfreiheit auszuhebeln.
Staat drohte mit Pfändung
Das Paar hat sich seit über einem halben Jahr geweigert, die Strafe zu bezahlen. Daraufhin haben die Behörden des Bundesstaates Ende September mit Pfändung gedroht (queer.de berichtete) – und gehandelt: Anfang des Monats konnte ein Inkassounternehmen 7.000 Dollar von den Kleins sicherstellen.
Die Anwälte des Paares stellten allerdings gegenüber der Lokalpresse klar, dass sie den Kampf gegen das Urteil noch nicht aufgegeben hätten und weiterhin an ihrem Einspruch beim höchsten Berufungsgericht des Staates Oregon festhalten würden. Sie argumentieren, dass der Bundesstaat gegen das Recht der Geschäftsleute auf freie Meinungsäußerung verstoßen hätten. Außerdem kritisierten sie den Staat Oregon dafür, dass dem Paar ein jährlicher Zinssatz in Höhe von neun Prozent in Rechnung gestellt worden war.
Den Bankrott müssen die Bäcker aufgrund der Zahlung nicht fürchten: In einer öffentlichen Crowdfunding-Initiative haben Homo-Hasser bislang 515.000 Dollar an das Paar gespendet – und damit ein Vielfaches dessen, was sie dem diskriminierten lesbischen Paar schulden. (dk)
Religionsfreiheit bedeutet nicht nur, dass man seinen Glauben frei leben darf, sondern auch, dass man anderen Menschen einen anderen oder gar keinen religiösen Glauben zugesteht.
Und jedem religiösen Menschen muss klar sein, dass Religion nicht über dem Gesetz steht und dass auch er/sie sich an die demokratisch beschlossenen Gesetze halten muss.
In einer Demokratie gilt der Gleichheitsgrundsatz: da kann man andere nicht diskriminieren, nur weil sie einem nicht passen. Egal ob man das religiös oder sonstwie begründet.
Ein schwuler Vermieter kann ja auch keine Mieter rauswerfen, weil sie katholisch sind. Und umgekehrt haben sich religiöse Menschen eben auch an dieses Prinzip zu halten.