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Die Tat hat sich in dieser Klosterruine nahe des Alexanderplatzes zugetragen (Bild: Wiki Commons / Xavax / CC BY-SA 3.0)

  • 6. Januar 2016, 14:53h 9 3 Min.

In Berlin hat ein 28-jähriger Mann zugegeben, einen jungen Schwulen aus Israel im Streit an einer Klosterruine getötet zu haben. War dabei Homophobie im Spiel?

Im Fall um den vergangenes Jahr in Berlin-Mitte getöteten 22-jährigen Schwulen Yosi D. kommt in Bewegung: Vor dem Berliner Landgericht hat der angeklagte Fation D. am Dienstag laut RBB ein Teilgeständnis abgelegt. Der in den USA aufgewachsene Albaner ließ eine Erklärung von seinem Anwalt verlesen. Darin heißt es, dass er sich angetrunken bei einer Rangelei mit einem Wrestling-Griff gegen den Israeli Yosi D. gewehrt habe. Dieser sei danach reglos am Boden gelegen.

Die Tat am Karsamstag hatte für Aufregung gesorgt: Die Leiche des Mannes, der sich als Tourist in Berlin aufhielt, wurde brutal zugerichtet in der Ruine des Franziskaner-Klosters an der Klosterstraße entdeckt (queer.de berichtete). Sechs Tage später wurde der Tatverdächtige in der tschechischen Stadt Ústí nad Labem festgenommen. Er war zu seinem dort lebenden Vetter geflohen.

Täter und Opfer hatten sich in einem Hostel in der Karl-Liebknecht-Straße kennengelernt, in dem beide Männer zusammen in einem Acht-Betten-Zimmer untergebracht waren. Laut den Ermittlern hatte sich ein homophobes Motiv angedeutet: So habe der Angeklagte in Telefonaten mit seinem Vetter in Tschechien auf die Homosexualität des Israeli, der sich als Brasilianer ausgegeben haben soll, angespielt. Außerdem habe der Angeklagte erklärt, dass er kurz davor sei, den Schwulen aus dem fünften Stock zu schmeißen. Nach dem Tötungsdelikt soll er in einem von der tschechischen Polizei abgehörten Gespräch gesagt haben, dass er das Opfer zu Gott geschickt habe.

Viel Alkohol im Spiel

Das Gericht stellte aber zu Prozessbeginn fest, dass es noch kein Motiv für die Tat gebe. In seinem Teilgeständnis erklärte der Angeklagte am Dienstag, dass er am Tattag mit Yosi D. alkoholische Getränke konsumiert habe. Der Israeli habe an diesem Tag geklagt, dass ihm das Geld ausgegangen sei. Die Männer hätten dann bei der Kirchenruine eine Flasche Jägermeister leer getrunken. Daraufhin habe das spätere Opfer den Angeklagten aufgefordert, weiter für alkoholische Getränke zu bezahlen, was dieser abgelehnt habe. Anschließend sei es zu der Rangelei gekommen, bei dem der Israeli tödlich verletzt worden sei.

Eine Pathologin erklärte allerdings beim Prozess, dass der Täter angesichts der massiven stumpfen Gewalt sehr rabiat vorgegangen sein muss. So sei der Unterkiefer und das Jochbein gebrochen. Für solche Verletzungen seien massive Tritte oder Sprünge auf den Kopf notwendig – und nicht nur ein Wrestling-Griff.

Der Angeklagte ließ seinen Anwalt auch mehr von seinem persönlichen Hintergrund verlesen: Er habe seit seinem zweiten Lebensjahr in den USA gelebt und in der Highschool an Wrestlingkursen teilgenommen. Später habe der Koch aber seine amerikanische Arbeitserlaubnis verloren, weil er betrunken am Steuer erwischt und zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. Seine Frau und Tochter leben noch heute in den Vereinigten Staaten. In Berlin hatte er ein Vorstellungsgespräch in einem Restaurant.

Laut Zeugenaussagen stammte das Opfer, bei dem die Gerichtsmediziner zwei Promille Alkohol im Blut festgestellt hatten, aus einer sehr religiösen Familie in Israel. Keiner seiner Verwandten erschien beim Prozess als Nebenkläger.

Zu Prozessbeginn Ende Dezember hatte das Gericht dem Täter bei einer Aussage eine Maximalstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags in Aussicht gestellt. Das Urteil wird Ende Januar erwartet. (dk)

#1 hugo1970Ehemaliges Profil
  • 06.01.2016, 16:04h
  • Wenn Alkohol und Hass aufeinadertreffen, braucht man sich nicht zu wundern, wenn Schlimmes passiert.
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#2 NickAnonym
  • 06.01.2016, 16:16h

  • "Außerdem habe der Angeklagte erklärt, dass er kurz davor sei, den Schwulen aus dem 5. Stock zu schmeißen. Nach dem Tötungsdelikt soll er in einem von der tschechischen Polizei abgehörten Gespräch gesagt haben, dass er das Opfer zu Gott geschickt habe."

    Wenn sich die erste Aussage, die zeitlich vor der Tat lag, bewahrheiten sollte, war es Mord, oder nicht?

    Dann kann das Gericht ihm doch nicht vorab höchstens 10 Jahre wegen Totschlags in Aussicht stellen, oder?

    Mord sind immer mindestens 15 Jahre und wenn ein Gericht im Laufe des Prozess feststellt das es eine geplante Tötung = Mord war, müssen es mindestens diese 15 Jahre sein.

    Ich bin verwirrt, dürfen Gerichte ernsthaft auch dann "Deals" machen wenn es sich um einen potentiellen Mord handelt und im Urteil den Mord als Totschlag abmildern?
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#3 niccinicciAnonym
  • 06.01.2016, 16:56h
  • Ach, mit Alkohol im Spiel, das wirkt dann noch strafmindernd, da gibt es ein paar Sozialstunden und kurze Bewährung, und das wars. Jeder kleine Steuerbetrüger bekommt da mehr. Wer jemanden so bestialisch abschlachtet, hat das Recht auf unsere Gesellschaft verspielt, müsste lebenslänglich weggesperrt werden. Was beneide ich da die USA um ihr Rechtssystem!!!
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