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Mutmaßlicher Täter festgenommen

16-Jähriger im Wolfsburger Rathaus vergewaltigt


Der Tatort: Rathaus Wolfsburg im Schnee (Bild: flickr / David Kasparek / by 2.0)

  • 6. Januar 2016, 15:01h 43 2 Min.

Ein 36-Jähriger wird beschuldigt, am 28. Dezember einen Jugendlichen auf einer Rathaus-Toilette sexuell missbraucht zu haben.

Schwerer Vorwurf in Wolfsburg: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig hat ein Ermittlungsrichter des Amtsgerichts am Dienstag Haftbefehl gegen einen 36-Jährigen erlassen. Der in Wolfsburg lebende Mann wird beschuldigt, am 28. Dezember einen 16-jährigen Jugendlichen in einer Behinderten-Toilette im Rathaus vergewaltigt zu haben.

Den Ermittlungen nach ereignete sich die Tat gegen 11.55 Uhr, heißt es im Polizeibericht. Kurz zuvor hatte der 36-Jährige sein späteres Opfer auf dem Weg ins Rathaus angesprochen.

Nach der Vergewaltigung im Amtshaus an der Porschestraße habe sich der Jugendliche offenbart. Wem gegenüber, wurde nicht mitgeteilt. Die Polizei nahm den Vorfall jedoch von Beginn an sehr ernst: Mit Hilfe einer Phantomskizze wurde der 36-Jährige schließlich am Montag festgenommen. Am Dienstagnachmittag wurde Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und der Schwere der Tat erlassen.

Mutmaßlicher Täter war Asylbewerber

Im Polizeibericht und in einem Artikel der "Wolfsburger Allgemeinen" wurde erwähnt, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um einen Asylbewerber handelt, auch wenn der Flüchtlingstatus mit dem vorgeworfenen Verbrechen nichts zu tun haben dürfte.

In einem Kommentar rechtfertigte sich das Lokalblatt für die Berichterstattung: "Das wissentlich verschweigen zu wollen, würde am ehesten die Parolen rechter Propagandisten befeuern, die immer wieder behaupten: Behörden und Presse kehren in dieser Beziehung sowieso alles unter den Teppich." Asylbewerber seien ebensowenig wie Deutsche oder Holländer eine homogene Masse, schrieb die "Wolfsburger Allgemeine": "Unter einer Million Flüchtlingen wird sich ein gewisser Prozentsatz Straftäter finden, ebenso wie unter einer Million Deutschen oder einer Million Holländer."

Der Pressekodex verlangt, dass in der Berichterstattung über Straftaten "die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten" nur dann erwähnt wird, wenn für das "Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht", da die "Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte". Der Polizeibericht und die Zeitung machten keine weiteren Hinweise zur Herkunft des Mannes. (ots/cw)

#1 burgerberg
  • 06.01.2016, 17:04hberlin
  • Die Mitteilung, dass der Täter ein Flüchtling ist, kann nur begrüßt werden. Zurecht wird darauf hingewiesen, dass das Verschweigen nur dem rechten Rand hilft.

    Diese Entscheidung hilft auch dem Bürger wieder mehr Vertrauen den Medien entgegen zu bringen. Dadurch entsteht auch nicht Konflikt, ob man solche Nachrichten überhaupt verbreitet.

    Ansonsten überlässt man den Extremisten das Feld - egal ob links oder rechts!
  • Direktlink »
#3 BürgerwehrAnonym