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Das Landgericht in Chemnitz verhandelt gegen einen 21-Jährigen, der seinen Grindr-Partner umgebracht haben soll (Bild: flickr / John / by 2.0)

  • 14. Januar 2016, 15:59h 11 2 Min.

In Chemnitz hat das Verfahren gegen einen jungen Mann begonnen, der einen 50-Jährigen umgebracht haben soll. Der Angeklagte beruft sich auf Notwehr.

Vor dem Chemnitzer Landgericht hat ein 21-Jähriger zugegeben, einen 50-jährigen Mann, den er über die Dating-App Grindr in Freiberg kennengelernt hatte, erschlagen zu haben. Der Tote war Mitte Juli auf dem Balkon seiner Wohnung gefunden worden. Wie die "Freie Presse" berichtet, gab der wegen Totschlags angeklagte Hauptverdächtigte bei der Verhandlung am Mittwoch erstmals zu, sein Gegenüber getötet zu haben; er habe allerdings aus Notwehr gehandelt. Die Tat hatte in der Region laut MDR für Aufsehen gesorgt, weil das Opfer in den Neunzigerjahren Jugend- und Co-Trainer des Sachsenliga-Vereins BSC Freiberg war.

Der aus dem Kosovo stammende Angeklagte sagte aus, der 50-Jährige habe sich auf Grindr als 25-Jähriger ausgegeben und ihn zu sich eingeladen. Bei der Ankunft sei er dann über das Alter seines Dates überrascht gewesen, aber trotzdem in dessen Wohnung gegangen, da er ältere Personen respektiere. Dort sei der Fußballtrainer zudringlich geworden und habe aggressiv Avancen gemacht, obwohl der Angeklagte das abgelehnt habe.

Der Angeklagte gab weiter an, er sei sogar von seinem Gegenüber mit einem Küchenmesser bedroht worden. Auf dem Balkon sei er weiter bedrängt worden und habe befürchtet, dass der Trainer ihn vom Balkon im dritten Stock werfe. Daraufhin habe er sich in Not gegen den Mann gewehrt – und laut Anklage mit einer Glasvase und einer Bierflasche auf den Trainer eingeschlagen. Anschließend sei er verängstigt weggelaufen.

Angeklagte klaute Kamera und Handy

Der Angeklagte konnte den Medienberichten zum Prozess zufolge allerdings nicht erklären, warum er Schubladen in der Wohnung geöffnet und ein Handy und eine Digitalkamera des Toten mitgenommen hatte. Er berief sich im Verfahren auf Erinnerungslücken. Mit der gestohlenen Kamera hatte er laut Staatsanwaltschaft nur wenige Stunden nach der Tat Fotos mit seinem Bruder gemacht.

Nun soll geprüft werden, ob der Grindr-Chat der beiden Männer rekonstruiert werden kann. Der 21-Jährige, der unter dem Namen "Albanian Boy" bei der Datingseite angemeldet war, hat sein Profil inzwischen gelöscht.

Die Verhandlung wird kommende Woche fortgesetzt. Ein Gerichtssprecher erklärte gegenüber dem MDR, dass der Angeklagte, der im Frühjahr als Asylsuchender nach Deutschland gekommen war, bei einer Verurteilung ausgewiesen werden könne. (dk)

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#1 wiking77
  • 15.01.2016, 09:26h
  • ich hoffe nicht, dass der 21-Jährige ausgwiesen wird. Der kann sich doch in Albanien oder Kosova nicht mehr blicken lassen, nach dem er durch dieses Gerichtsverfahren ge-outet worden ist.

    In einer JVA in Deutschland geht es ihm vermutlich besser als in Albanien, wo er als ge-outeter Schwuler leben musss.
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#2 SebiAnonym
#3 LoreleyTVAnonym
  • 15.01.2016, 11:27h
  • ich würde sagen,der Täter sollte sich hier in Deutschland nicht mehr aufhalten und dahin zurück kehren, wo er hergekommen ist. Nicht dem Täter ist Mitleid entgegen zu bringen, sondern dem Opfer. Der Getötete hat einen hohen Preis für seine Gier nach Sex bezahlt. Er hat aus den Fehlern der Herren Mooshammer und Sedlmayer nichts gelernt. Der Getötete hätte ein Treffen außerhalb der Wohnung vereinbaren sollen und bei Übereinstimmung einen Saunaclub aufsuchen sollen, dort wäre er geschützt gewesen. Internetbekanntschaften in die Wohnung einzuladen, dann auch noch der große Altersunterschied, kann sehr gefährlich sein.
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