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Russland: Rechtsausschuss gegen Anti-Coming-out-Gesetz

Transparent bei einer Demonstration in Russland
- 15. Januar 2016, 18:07h 2 Min.
Haftstrafen für das Bekenntnis, schwul zu sein? Das geht dann wohl doch zu weit.
Wenige Tage vor der ersten Lesung in der Duma wächst die Ablehnung eines Gesetzesvorhabens, das öffentliche Bekenntnis der eigenen Homosexualität in Russland unter Strafe zu stellen. Den Entwurf hatten zwei Abgeordnete der oppositionellen Kommunisten im letzten Herbst eingebracht (queer.de berichtete).
Er sieht Geldstrafen vor für öffentliche Bekenntnisse zu "nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen", wie das etwa bei "Zurschaustellungen von persönlichen perversen sexuellen Präferenzen an öffentlichen Orten" der Fall sei. Ein "Verstoß" könnte demnach eine Coming-out-Äußerung ebenso sein wie ein gleichgeschlechtlicher Kuss oder eine LGBT-Demo. Findet die "Tat" in einer Erziehungs-, Jugend- oder Kultureinrichtung statt, soll zudem eine Haftstrafe von bis zu 15 Tagen möglich sein.
Anlässlich der Ansetzung der ersten Lesung hatten die Abgeordneten Iwan Nikitschuk und Nikolaj Arjefyjew erklärt, dass sie mit einer Verabschiedung rechneten, da kaum ein russischer Politiker Homosexuelle öffentlich unterstützen wolle (queer.de berichtete). Der Vorsitzende des Ausschusses für Verfassungsfragen, Andrei Klischas, sagte am Freitag allerdings, man werde eine Ablehnung empfehlen: Das Gesetz sei juristisch unklar definiert und überschneide sich mit dem bestehenden Gesetz gegen Werbung für nicht-traditionelle Familienformen im Beisein von Minderjährigen, besser bekannt als das Gesetz gegen Homo-"Propaganda".
Klischas Stellvertreter Dmitry Vyatkin nannte das Gesetz illegal und von Unbildung geprägt, auch weitere Politiker aus der Regierungspartei "Einiges Russland" sprachen sich gegen eine Verabschiedung aus. Eine von LGBT-Aktivisten vor wenigen Tagen gestartete russischsprachige Online-Petition gegen das Vorhaben kommt inzwischen auf über 30.000 Unterschriften. (nb)
Update 18.1., 16.40h: Vorlage abgelehnt
Der Ausschuss für Verfassungsfragen hat am Montag die Gesetzesinitiative wie angekündigt zurückgewiesen. Die Entscheidung hat Empfehlungscharakter für die Duma-Abgeordneten, die nach aktuellem Stand am Freitag in erster Lesung über das Gesetz abstimmen werden.














