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- 15. März 2005 1 Min.
Berlin Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) hat in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass der rot-grüne Gesetzentwurf zum Antidiskriminierungsgesetz (ADG) nicht nur über EU-Richtlinien hinausgeht, sondern in Teilen auch hinter ihnen zurückbleibt. So dürften Kirchen Lesben und Schwule im Arbeitsrecht "weiterhin stärker diskriminieren als Europa dies zulässt". Auch im Beamtenrecht blieben Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen diskriminiert. Nach Richtlinie 2000/78/EG, die schon zum 02. Dezember 2003 hätte umgesetzt werden müssen, sind Ungleichbehandlungen beim Arbeitsentgelt aufgrund der sexuellen Identität verboten. Beim Familienzuschlag und der Hinterbliebenenversorgung gebe es jedoch noch eine Ungleichbehandlung. "Solange der Staat im ureigenen Bereich - dem Beamtenrecht - bestehende Diskriminierungen fortschreibt, ist das den privaten Arbeitgebern auferlegte Diskriminierungsverbot unglaubwürdig", kritisierte die namenlose Pressemitteilung. Die Union solle dies bedenken, wenn sie verlange, dass das Antidiskriminierungsgesetz auf das europarechtlich zwingend vorgeschriebene zurückgefahren wird. (nb)









