Spermieninjektion an einer Eizelle unter dem Mikroskop
Nach dem Willen der Großen Koalition sollen weiterhin nur Hetero-Paare mit Kinderwunsch Zuschüsse aus der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.
Ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Ziel eines erweiterten Anspruchs auf Kostenübernahme bei der künstlichen Befruchtung ist im Gesundheitsausschuss des Bundestages gescheitert. Die Regierungsfraktionen von Union und SPD votierten am Mittwoch gegen die Vorlage, die Fraktion Die Linke enthielt sich.
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sollte nach Ansicht der Grünen u.a. auch gleichgeschlechtlichen Paaren die Kosten für eine künstliche Befruchtung anteilig erstatten. Solche Paare dürften bei der Chance auf Elternschaft nicht benachteiligt werden, heißt es im Gesetzentwurf (PDF).
Grüne fordern gesetzlichen Anspruch für alle Paare
Die Bundesregierung will "allen Paaren" beim Kinderwunsch helfen – nur Lesben und Schwulen nicht
Noch im vergangenen Jahr hatten nur verheiratete Hetero-Paare einen Anspruch darauf, dass ein Teil der Kosten für eine künstliche Befruchtung übernommen wird. Die Grünen wollten mit der gesetzlichen Neufassung erreichen, dass "neben verheirateten auch verpartnerte sowie nicht formalisierte Paare für Maßnahmen der homologen oder heterologen künstlichen Befruchtung einen gesetzlichen Anspruch auf partielle Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung" bekommen.
Teilweise war der Antrag der Grünen obsolet: Anfang des Jahres hatte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) eine neue Bundesförderrichtlinie bekannt gegeben, nach der nun auch unverheiratete Hetero-Paare Beihilfe bei künstlicher Befruchtung erhalten können. Homosexuelle Paare bleiben jedoch weiterhin grundsätzlich ausgeschlossen (queer.de berichtete).
Im vergangenen Jahr hatte auch das Finanzgericht Münster die Kosten der In-vitro-Fertilisation einer lesbischen Frau für steuerlich nicht abzugsfähig erklärt. Die Ungleichbehandlung von Homosexuellen sei aufgrund der "unterschiedlichen biologischen Ausgangslage" gerechtfertigt, hieß es im Urteil (queer.de berichtete). (hib/cw)
In einem Land, das eben diese Fortpflanzung seit jeher zum obersten Staatsziel erklärt.
Deutsches Elend eben.