https://queer.de/?25516

Die Tat hat sich in dieser Klosterruine nahe des Alexanderplatzes zugetragen (Bild: Wiki Commons / Xavax / CC BY-SA 3.0)
- 2. Februar 2016, 18:14h 3 Min.
Das Landgericht Berlin hat einen 28-Jährigen verurteilt, einen 22-jährigen Schwulen getötet zu haben.
In einem Tötungsprozess, der viele Fragen offen ließ, hat das Landgericht Berlin am Dienstag den 28-jährigen Angeklagten Fation D. wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.
Der in den USA aufgewachsene Albaner hatte in dem Prozess vor zwei Wochen ein Teilgeständnis abgelegt und erklärt, dass er sich in einem Streit angetrunken gegen den 22-jährigen Israeli Yosi D. gewehrt habe. Die Leiche des Mannes, der sich als Tourist in Berlin aufhielt, war am letzten Karsamstag brutal zugerichtet in der Ruine des Franziskaner-Klosters an der Klosterstraße entdeckt worden (queer.de berichtete).
Sechs Tage später wurde der Tatverdächtige in der tschechischen Stadt Ústí nad Labem festgenommen. Täter und Opfer hatten sich in einem Hostel in der Karl-Liebknecht-Straße kennengelernt, in dem beide Männer zusammen in einem Acht-Betten-Zimmer untergebracht waren.
Kein Anhaltspunkt für Homophobie
Laut den Ermittlern hatte sich zunächst ein homophobes Motiv angedeutet: So habe der Angeklagte in Telefonaten mit seinem Vetter in Tschechien auf die Homosexualität des Israeli angespielt. Außerdem habe der Mann, der als Bewerber um eine Stelle als Koch nach Berlin kam, erklärt, dass er kurz davor sei, den Schwulen aus dem fünften Stock zu schmeißen.
Der Richter hielt jedoch fest, dass es "keinerlei Anhaltspunkte" für ein homophobes oder antisemitisches Motiv der Tat gegeben habe; ein entsprechendes Gedankengut habe man bei dem Mann nicht feststellen können, die genutzten Begriffe über Schwule seien nicht unüblich. Die beiden jungen Männer, die schon öfters zusammen unterwegs gewesen waren, hatten sich von dem Hostel aus angetrunken zu der Ruine aufgemacht. Beim Getöteten wurde eine Alkoholkonzentration von 2,6 Promille festgestellt.
Es habe sich wohl nicht um eine geplante Tat gehandelt, schloss der Richter u.a. aus einem verzweifelten Telefonat des Mannes nach der Tat. Es sei wohl zu einem Streit gekommen, zu dessen Motivation und in gewissem Sinne auch zu dessen Schuld man nichts wisse.
Fation D. sei aber sehr gewalttätig vorgegangen, betonte der Richter in seinem Urteil laut "Bild": "Der Angeklagte jedenfalls reagierte sehr heftig. Er packte den Israeli, würgte ihn, brachte ihn zu Boden, trat und schlug mit einem Gegenstand auf seinen Kopf". Der Israeli erlitt einen offenen Schädelbruch und ein schweres Schädelhirntrauma und verstarb innerhalb weniger Minuten am Tatort. Seine Leiche konnte aufgrund des stark zerschmetterten Gesichts zunächst nicht identifiziert werden.
Der Angeklagte hatte angegeben, sich verteidigt zu haben. Vor allem habe er Yosi D. nicht töten wollen. Eine reine Notwehrsituation schloss das Gericht aber anhand der Verletzungen des Opfers aus. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft wegen Totschlags gefordert, die Verteidigung maximal sieben. (cw)















Achteinhalb Jahre Haft sind zu wenig, weil der Haftinsasse nach zwei-Drittel bei guter Sozialprognose wieder zur Bewährung aus dem Gefängnis rauskommt, das sind dann nweniger als sechs Jahre, die der Toschläger in Haft sitzt.
Das heißt also, wenn jemand in Deutschland einen Toschlag begeht, muss er nur rund 6 Jahre im Gefängnis bleiben, wenn er/sie sich dort dann ordentlich verhält.
Ich halte sowieso nicht viel davon, dass Straftäter in der Regel nach zwei Drittel der Haftstrafe bei guter Sozialprognose entlassen werden, dazu habe ich zuviele Sozialpädagogen kennengelernt, die immer nur die Situation des Straftäters im Blick haben, und an das Opfer und deren Familien nicht denken.
Aber sowohl die Justiz in Berlin als auch die Justiz in Köln ist seit Jahren dafür bekannt, dass dort die Richter zu milde urteilen.
Wenn ich der Strafrichter gewesen wäre, hätte ich ZEHN Jahre Haftstrafe verhängt.