Das Land Tirol hat einen Mann wegen Homosexualität und seiner HIV-Infektion diskriminiert
Zum ersten Mal in der Geschichte hat ein österreichisches Gericht einem HIV-Positiven Schadensersatz für erlittene Diskriminierung zugesprochen.
Das Landesgericht Innsbruck hat einem Angestellten des Bundeslandes Tirol nach einem zwei Jahre dauernden Verfahren Schadensersatz zugesprochen, weil er wegen seiner Homosexualität und seiner HIV-Infektion in der Probezeit gefeuert worden war. Tirol muss dem Mann wegen schwerer Mehrfachdiskriminierung 35.000 Euro bezahlen sowie lebenslang den Unterschied zwischen seinem Einkommen und jenem Verdienst, den er bei einer üblichen Karriere beim Land Tirol erzielt hätte. Das teilte Helmut Graupner, der Anwalt des Klägers und Chef der LGBT-Organisation Rechtskomitee LAMBDA (RKL), am Mittwoch mit. Er bezeichnete das Urteil als "sensationell".
Tirol hatte die Entlassung damit begründet, dass der Mann 2012 von der Staatsanwaltschaft Wien wegen der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten und versuchter Körperverletzung angeklagt worden war. Sein damaliges "Vergehen": Er hatte als HIV-Positiver mit einem anderen Mann Oralverkehr ohne Samenerguss in den Mund.
Eine Wiener Richterin sprach den Mann damals allerdings nicht nur frei, sondern attestierte ihm, niemanden gefährdet und sich an die staatlich empfohlenen Safer-Sex-Regeln gehalten zu haben (queer.de berichtete). Allerdings warf ihm das Land Tirol vor, beim Vorstellungsgespräch nicht von sich aus die Anklage, seine Homosexualität und seine HIV-Infektion erwähnt zu haben. Damit sei er erpressbar gewesen und hätte nicht im Staatsdienst arbeiten können.
"Richtungsweisendes Urteil"
"Das Landesgericht Innsbruck hat mit seinem richtungweisenden und gerechten Urteil in vorbildlicher Weise Geschichte geschrieben", sagte Anwalt Helmut Graupner nach dem Sieg. "Zum ersten Mal in der Geschichte hat ein österreichisches Gericht einem HIV-Positiven Schadenersatz für erlittene Diskriminierung zugesprochen. Es war Zeit."
Der Anwalt und Aktivist beklagte gleichzeitig, dass Tirol auf Kosten des Steuerzahlers zwei Jahre lang einen teuren Prozess ausgefochten habe. Damit habe das Land den Kläger einem erheblichen Kostenrisiko ausgesetzt, obwohl es offensichtlich gegen das Landes-Gleichbehandlungsgesetz verstoßen habe. (pm/dk)
Richtig so.
Gegen Behördenwillkür sollte man sich immer wehren. Auch wenn die versuchen, einen durch Verfahrensverzögerung mürbe zu machen (was natürlich leicht ist, wenn der Steuerzahler deren Starrsinn finanzieren muss).