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  • 16. März 2005 6 1 Min.

Berlin Einen Tag vor dem Job-Gipfel haben die Grünen erneut vor einer Aufweichung des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) gewarnt. Es dürfe nicht das Signal ausgehen, dass bestimmte Gesellschaftsgruppen diskriminiert werden dürften, sagte der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck, am Mittwoch laut dpa in Berlin. Der zivilrechtliche Schutz müsse auch für Gruppen wie Juden, Behinderte und Homosexuelle gelten. Alles andere wäre "ungeheuerlich" und ein "gesellschaftspolitisches Desaster". Zugleich griff Beck FDP-Chef Guido Westerwelle wegen dessen Kritik am ADG an.
Die Union hat inzwischen signalisiert, einen Zivilrechtsschutz für Behinderte mittragen zu wollen, wenn alle anderen von der EU nicht geforderten Gruppen aus dem Gesetz fallen. Dies soll auch Bundeskanzler Schröder (SPD) als mögliche Kompromisslinie ausgemacht haben. (nb/pm)

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-w-

#1 FelixAnonym
  • 16.03.2005, 15:46h
  • Dann hoffe ich, dass es nicht nur bei Forderungen bleibt, sondern dass die Grünen in dieser Frage kein Jota nachgeben!!!

    Und was soll die Meinung der CDU? Manche der bisher diskriminierten Gruppen darf man nicht mehr diskriminieren, aber andere (wie z.B. Schwule) dürfen weiter diskriminiert werden.

    Und jetzt scheint nach Clement, Steinbrück und Schily auch Gerhard Schröder auf die Linie der CDU/CSU einschwenken zu wollen, was die Einbeziehung von Schwulen und Lesben ins ADG betrifft.

    Da MÜSSEN sich die Grünen jetzt durchsetzen und dürfen kein bisschen nachgeben!! Sonst können die den schwulen und lesbischen Wählern leise servus sagen!
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#2 GerdAnonym
  • 16.03.2005, 18:02h
  • Einen Schutz nur für Behinderte im Zivilrecht, aber nicht für die anderen Gruppen...da werden sich selbst die Behinderten herzlich für diese "verfaulte" Ei bedanken.

    Über eine Abschwächung der prozessualen Ausgestaltung kann debatiert werden, aber nicht über die Herausnahme einer bestimmten Gruppe aus den zivilrechtlichen Diskriminierungsmerkmalen.

    Das wäre dann der politische Tod des ganzen ADG und man kann sich die ganze Sache sofort sparen.

    Übrigens ist es ein Witz, dass wir in Deutschland als eines der letzten 5 Länder der EU uns eine solche Debatte erlauben; da sind andere EU-Länder mit Ihren zivilrechtlichen Vorgaben ibereits viel weiter.
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#3 wolfAnonym
  • 16.03.2005, 19:14h
  • na das wird doch wieder der typisch deutsche, faule kompromiss. der schröder ist ja ohnehin für solchen mist bekannt.
    hat mitlerweile ähnlichkeit mit dem kampfhundegesetz, einige bleiben erlaubt, andere werden aussen vor gelassen.
    wenn das nicht diskriminierend ist, weiss ich auch nicht weiter ???????
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