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Interview mit Manfred Bruns
Sollten wir in Karlsruhe auf Öffnung der Ehe klagen?

Der frühere Bundesanwalt am Bundesgerichtshof Manfred Bruns, Jahrgang 1934. ist langjähriges Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD) (Bild: LSVD-Bundesverband)
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22. Februar 2016, 17:49h 3 Min.
Im Interview spricht LSVD-Vorstand Manfred Bruns über die Chancen und Risiken einer Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Eheverbot für Lesben und Schwule.
Von Micha Schulze
queer.de: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich", heißt es in Artikel drei des Grundgesetzes. Warum, lieber Manfred Bruns, können Heterosexuelle bei der Ehe noch immer gleicher sein als Homosexuelle?
Manfred Bruns: Weil die Definitionsmacht, was gleich ist, bei den Richtern liegt. Wenn die Richter etwas nicht gleich behandeln wollen, behaupten sie, dass es zwischen den Sachverhalten Unterschiede gibt. So haben z.B. die Gerichte in den ersten Jahren nach dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes behauptet, Ehe und Lebenspartnerschaft seien nicht vergleichbar, weil die Ehe typischerweise auf Kinder ausgerichtet sei, die Lebenspartnerschaft dagegen nicht.
In den USA wurde die Ehe in allen Bundesstaaten durch ein Urteil des Supreme Court geöffnet. Warum klagt der LSVD nicht vor dem Bundesverfassungsgericht?
Man kann eine Klage auf Öffnung der Ehe nicht unmittelbar beim Bundesverfassungsgericht einreichen, sondern muss sich durch die Instanzen zum Bundesverfassungsgericht hochklagen. Klagen kann theoretisch jedes noch nicht verpartnerte gleichgeschlechtliche Paar, das heiraten möchte. Man muss also zunächst beim Standesamt einen Heiratstermin beantragen, gegen die Ablehnung das Amtsgericht anrufen, dann das Oberlandesgericht und möglicherweise noch den Bundesgerichtshof. Erst wenn man dort scheitert, kann man beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einreichen.
Das Bundesverfassungsgericht wiederum pflegt solche Sachen jahrelang liegen zu lassen, weil es abwarten will, ob der Gesetzgeber nicht doch handelt. Die Verfassungsbeschwerden der Lebenspartner zum Einkommensteuerrecht hat das Bundesverfassungsgericht sieben Jahre liegen gelassen.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass solche Verfahren zehn bis 15 Jahre dauern. In der Zwischenzeit hat die CDU/CSU die Möglichkeit, alle Initiativen auf Öffnung der Ehe mit dem Hinweis abzublocken, man wolle erst den Ausgang des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht abwarten.
Bei der Podiumsdiskussion der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld zu 15 Jahren Lebenspartnerschaft hast du eine Klage nicht mehr ausgeschlossen, wenn sich der Bundestag bis 2017 nicht bewegt.
Ich habe gesagt, dass wir nach der Bundestagswahl 2017 zu Klagen aufrufen werden, wenn die Ehe für alle in dem neuen Koalitionsvertrag nicht festgeschrieben wird – oder doch zumindest, dass dafür der Koalitionszwang aufgehoben werden soll. Das ist dann die einzige Möglichkeit, die wir noch haben.
Eine Regierung ohne die Union ist aber ebenso wenig in Sicht wie eine freie Abstimmung im Bundestag. Die SPD-Fraktion, so unsere Quellen, hat die Forderung nach einer Gewissensentscheidung zur Ehe für alle bislang nicht einmal ernsthaft diskutiert…
Die SPD hat auf ihrem Parteitag im Dezember 2011 sowohl einen Beschluss zur Öffnung der Ehe als auch für ein gemeinsames Adoptionsrecht verabschiedet. Die Grünen sind ohnehin dafür. Wir hoffen, dass nach der Bundestagswahl 2017 der kleine Koalitionspartner auf eine entsprechende Festlegung im Koalitionsvertrag bestehen wird. Ich nehme an, dass selbst der CDU/CSU das Thema langsam leid ist und dass sie froh sein wird, wenn sie von dem kleineren Koalitionspartner zu diesem Zugeständnis "gezwungen wird".
Wie würdest du eine Verfassungsklage begründen?
So, wie ich meine Stellungnahme für die Anhörung am 28. September 2015 im Rechtsausschuss des Bundestages (PDF) begründet habe: dass es praktisch keinen Unterschied mehr zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft gibt und dass deshalb nicht mehr zwischen verheiratet und verpartnert unterschieden wird, dass sich also das Bild der Ehe gewandelt hat.
Was wären die Risiken beim Gang nach Karlsruhe?
Wenn die Verfassungsbeschwerde nicht fachkundig begründet wird, einschließlich einer umfassenden Auseinandersetzung mit der juristischen Literatur und der Rechtsprechung, kann das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde als unzulässig abweisen, so geschehen bei der Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption von Kindern durch Lebenspartner. Das ist dann zwar nur eine formale Abweisung, aber die Gegner der Ehe für alle werden das als Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Öffnung der Ehe verkaufen.
Deine persönliche Einschätzung: Wann und wie wird die Ehe in Deutschland geöffnet?
In der nächsten Legislaturperiode durch Entscheidung des Bundestages nach Aufhebung des Koalitionszwanges.














