Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?25634

Der frühere Bundesanwalt am Bundesgerichtshof Manfred Bruns, Jahrgang 1934. ist langjähriges Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD) (Bild: LSVD-Bundesverband)

Im Interview spricht LSVD-Vorstand Manfred Bruns über die Chancen und Risiken einer Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Eheverbot für Lesben und Schwule.

Von Micha Schulze

queer.de: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich", heißt es in Artikel drei des Grundgesetzes. Warum, lieber Manfred Bruns, können Heterosexuelle bei der Ehe noch immer gleicher sein als Homosexuelle?

Manfred Bruns: Weil die Definitionsmacht, was gleich ist, bei den Richtern liegt. Wenn die Richter etwas nicht gleich behandeln wollen, behaupten sie, dass es zwischen den Sachverhalten Unterschiede gibt. So haben z.B. die Gerichte in den ersten Jahren nach dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes behauptet, Ehe und Lebenspartnerschaft seien nicht vergleichbar, weil die Ehe typischerweise auf Kinder ausgerichtet sei, die Lebenspartnerschaft dagegen nicht.

In den USA wurde die Ehe in allen Bundesstaaten durch ein Urteil des Supreme Court geöffnet. Warum klagt der LSVD nicht vor dem Bundesverfassungsgericht?

Man kann eine Klage auf Öffnung der Ehe nicht unmittelbar beim Bundesverfassungsgericht einreichen, sondern muss sich durch die Instanzen zum Bundesverfassungsgericht hochklagen. Klagen kann theoretisch jedes noch nicht verpartnerte gleichgeschlechtliche Paar, das heiraten möchte. Man muss also zunächst beim Standesamt einen Heiratstermin beantragen, gegen die Ablehnung das Amtsgericht anrufen, dann das Oberlandesgericht und möglicherweise noch den Bundesgerichtshof. Erst wenn man dort scheitert, kann man beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einreichen.

Das Bundesverfassungsgericht wiederum pflegt solche Sachen jahrelang liegen zu lassen, weil es abwarten will, ob der Gesetzgeber nicht doch handelt. Die Verfassungsbeschwerden der Lebenspartner zum Einkommensteuerrecht hat das Bundesverfassungsgericht sieben Jahre liegen gelassen.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass solche Verfahren zehn bis 15 Jahre dauern. In der Zwischenzeit hat die CDU/CSU die Möglichkeit, alle Initiativen auf Öffnung der Ehe mit dem Hinweis abzublocken, man wolle erst den Ausgang des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht abwarten.

Bei der Podiumsdiskussion der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld zu 15 Jahren Lebenspartnerschaft hast du eine Klage nicht mehr ausgeschlossen, wenn sich der Bundestag bis 2017 nicht bewegt.

Ich habe gesagt, dass wir nach der Bundestagswahl 2017 zu Klagen aufrufen werden, wenn die Ehe für alle in dem neuen Koalitionsvertrag nicht festgeschrieben wird – oder doch zumindest, dass dafür der Koalitionszwang aufgehoben werden soll. Das ist dann die einzige Möglichkeit, die wir noch haben.

Eine Regierung ohne die Union ist aber ebenso wenig in Sicht wie eine freie Abstimmung im Bundestag. Die SPD-Fraktion, so unsere Quellen, hat die Forderung nach einer Gewissensentscheidung zur Ehe für alle bislang nicht einmal ernsthaft diskutiert…

Die SPD hat auf ihrem Parteitag im Dezember 2011 sowohl einen Beschluss zur Öffnung der Ehe als auch für ein gemeinsames Adoptionsrecht verabschiedet. Die Grünen sind ohnehin dafür. Wir hoffen, dass nach der Bundestagswahl 2017 der kleine Koalitionspartner auf eine entsprechende Festlegung im Koalitionsvertrag bestehen wird. Ich nehme an, dass selbst der CDU/CSU das Thema langsam leid ist und dass sie froh sein wird, wenn sie von dem kleineren Koalitionspartner zu diesem Zugeständnis "gezwungen wird".

Wie würdest du eine Verfassungsklage begründen?

So, wie ich meine Stellungnahme für die Anhörung am 28. September 2015 im Rechtsausschuss des Bundestages (PDF) begründet habe: dass es praktisch keinen Unterschied mehr zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft gibt und dass deshalb nicht mehr zwischen verheiratet und verpartnert unterschieden wird, dass sich also das Bild der Ehe gewandelt hat.

Was wären die Risiken beim Gang nach Karlsruhe?

Wenn die Verfassungsbeschwerde nicht fachkundig begründet wird, einschließlich einer umfassenden Auseinandersetzung mit der juristischen Literatur und der Rechtsprechung, kann das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde als unzulässig abweisen, so geschehen bei der Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption von Kindern durch Lebenspartner. Das ist dann zwar nur eine formale Abweisung, aber die Gegner der Ehe für alle werden das als Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Öffnung der Ehe verkaufen.

Deine persönliche Einschätzung: Wann und wie wird die Ehe in Deutschland geöffnet?

In der nächsten Legislaturperiode durch Entscheidung des Bundestages nach Aufhebung des Koalitionszwanges.

-w-

#1 TIllmannAnonym
  • 22.02.2016, 19:05h
  • Was würden wir ohne Manfred Bruns bloß machen...
  • Direktlink »
#2 Johannes45Anonym
  • 22.02.2016, 19:26h
  • Ein gutes und wichtiges Interview, das erstmal vorweg, wie ich finde.

    Ich stimme aber Manfred Bruns nicht zu und das hat folgende Gründe:

    Rechtlich hat Manfred Brund gut begründet, wie der gerichtliche Weg abläuft und das es Jahre dauert, bis dann das BVerfG entscheidet. Da stimme ich ihm zu.

    ABER eines vergißt Manfred Bruns natürlich hierbei zu erwähnen. JE SPÄTER in JAHREN dieser Weg begangen wird, desto SPÄTER fällt dann auch die Entscheidung. Hätte der LSVD und Manfred Bruns bereits 2010 zur Zeiten von CDU/FDP oder meinetwegen 2013 nach dem Bekanntwerden des desaströsen CDU/SPD Koalitionsvertrages den rechtlichen Weg beschritten, wären nunmehr bereits 6 Jahre oder zumindest 3 Jahre bereits vergangen. Wir wären mittlerweile mindestens nunmehr im Klageweg der Instanzen beim Oberlandesgericht mittlerweile angelangt.

    Manfred Bruns hat aber den LSVD überzeugt, noch weitere Jahre zu warten: er will erst nach 2017 Klage dann beim Amtsgericht erheben. Der ganze Instanzenweg wird also von Manfred Bruns und LSVD erst ab 2017/2018 rechtlich beschritten; bis dahin haben wir also JAHRE (!!!) verloren, wenn es so kommen sollte !!!

    -------
    Warum agiert Manfred Bruns und der LSVD-Vorstand so ??

    Meines Erachtens liegt es daran, dass Manfred Bruns und entscheidende andere Protagonisten im LSVD-Vorstand bereits 2013 sich erhofft hatten, dass es entweder für Rot/Grün oder Rot/Rot/Grün reicht bzw. dies angegangen wird, oder aber dass nunmehr 2017 dies politisch für Rot/Grün oder Rot/Rot/Grün reichen wird.

    Hinter der Haltung von Manfred Bruns und Protagonisten im LSVD-Vorstand stecken in Wahrheit nicht rechtliche Gründe, sondern sie betreiben ein politisches Kalkül zugunsten der SPD, was insbesondere für Manfred Bruns selbst der Fall ist.

    Manfred Bruns und LSVD-Vorstand erhoffen sich, dass auf politischem Wege 2017 der Durchbruch im Koalitionsvertrag erreicht wird.

    Ich frage mich aber: Verkennt Manfred Bruns als SPD-Sympathisant und der LSVD-Bundesvorstand nicht die allgemeinpolitische Großwetterlage ????

    *
    www.wahlrecht.de/umfragen/index.htm

    Laut allen Meinungsumfragen (Allensbach, Forsa, Emnid, GMS,...) reicht es im Bund 2017 weder für eine Koalition von SPD/Grünen ("eine Mehrheit ist in weiter Ferne") und auch für SPD/Grüne/Linkspartei reicht es nicht, da die Partei AfD in den Bundestag derzeit SICHER (!!!) einziehen wird und die SPD sich dann lieber auf eine Neuauflage mit der CDU einlassen wird.

    Wir steuern mit grosser Sicherheit im Herbst 2017 auf einen ERNEUTE GROSSE KOALITION hinaus !!!

    UND die entscheidende Frage ist daher für mich:

    WOHER NIMMT Manfred Bruns die politische Einschätzung/Erkenntnis, dass "seine" SPD in den Koalitionsvertrag 2017 die Eheöffnung politisch "hineinschreiben" wird ?

    WOHER NIMMT Manfred Bruns die politische Sicherheit, dass er und der LSVD-Bundesvorstand nicht erneut von der SPD -so wie 2006 und 2013 bereits - enttäuscht werden ? Hat er nicht gelernt, welchen Widerstand selbst Leute seiner eigenen Partei immer wieder offenbart haben (siehe 2001 die Haltung von SPD-Justizministerin Däubler-Gmelin).

    *
    www.tagesspiegel.de/berlin/queerspiegel/manfred-bruns-und-da
    s-lebenspartnerschaftsgesetz-klage-fuer-oeffnung-der-ehe-mac
    ht-derzeit-keinen-sinn/12891270.html


    UND warum sollte die CDU/CSU in der kommenden Legislaturperiode eher als in der aktuellen Legislaturperiode bereit sein, die Eheöffnung zur Abstimmung ohne Koalitionszwang freizugeben ? Ist es nicht eher so, dass die CDU/CSU im Bundestag noch viel eher unter Druck stehen wird, wenn die Partei AfD im Bundestag eingezogen ist ?

    Ich kann Manfred Bruns nur daher antworten:

    "ICH wünsche Ihm, dass er bei seiner Einschätzung zur SPD Recht behält, aber ich kann seine Zuversicht in bezug auf die SPD nicht teilen".

    Vielmehr glaube ich, dass die SPD 2017 erst Recht nicht, die Eheöffnung erkämpfen wird, denn ab 2017 wird es viel schwerer, da dann im Bundestag die Partei AfD sitzen wird. Warum sollte es die SPD 2017 machen, wenn sie es 2013 nicht gemacht hat ?

    Meine Einschätzung lautet daher, dass Manfred Bruns und paar andere Protagonisten ihre Parteipräferenz für die SPD derart den Vorrang geben, dass sie deswegen den seit Jahren bereits erforderlichen Gerichtsweg zur Klageerzwingung im Instanzenweg blockiert haben.

    Manfred Bruns und einige SPD-Vorständler im LSVD betreiben hier Lobbyismus zugunsten der SPD und sind dafür bereit, das Risiko einzugehen, dass homosexuelle Paare Jahre bei der Eheöffnung in Deutschland verloren haben.

    Meines Erachtens ist der LSVD leider zum Interessensverband von SPD und Grünen "verkommen" und der LSVD setzt NICHT die Interessen seiner Mitglieder an die ERSTE Stelle, die eine Eheöffnung seit Jahren fordern.
  • Direktlink »
#3 Johannes45Anonym
  • 22.02.2016, 19:29h
  • Antwort auf #1 von TIllmann
  • @Tillmann
    "Was würden wir ohne Manfred Bruns bloß machen...
    "

    --> Wahrscheinlich hätten wird die Eheöffnung schon, weil Manfred Bruns seit Jahren als SPD-Sympathisant den Klageweg für homosexuelle, verpartnerte Paare durch Lobbyeinfluss bei der BASJ und im LSVD blockiert.
  • Direktlink »