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Menschenrechtsgerichtshof
Europa-Gericht: Homo-Partner haben Recht auf Familiennachzug

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wiederholt Staaten wegen der Diskriminierung von Homo- und Transsexuellen verurteilt (Bild: Mathieu Nivelles / flickr / by 2.0)
- 24. Februar 2016, 16:53h 2 Min.
Gleichgeschlechtliche Paare dürfen beim grenzüberschreitenden Familiennachzug nicht schlechter behandelt werden als Hetero-Paare.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil einstimmig entschieden, dass schwulen und lesbischen Paaren der Familiennachzug unter den gleichen Bedingungen wie heterosexuellen Paaren gewährt werden muss. Das gelte unabhängig davon, ob der Gesetzgeber gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubt, sich zu verpartnern oder zu heiraten.
Geklagt hatte die 42-jährige Danka Pajić, eine Staatsbürgerin von Bosnien-Herzegowina. Sie hatte 2011 in Kroatien keine Aufenthaltserlaubnis erhalten, obwohl sie in einer stabilen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft mit ihrer kroatischen Freundin lebte. Die Behörden erklärten damals, nach dem gültigen Ausländergesetz könnten nur heterosexuelle Paare eine Aufenthaltserlaubnis wegen einer nichtehelichen Partnerschaft erhalten. Die Klägerin argumentierte, dass dies eine ungerechtfertigte Diskriminierung sei.
Die Richter urteilten nun, Kroatien habe mit der Weigerung, Pajić den Aufenthalt in Kroatien zu erlauben, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Zum einen handle es sich um einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aus Artikel 14, zum anderen hätten die Behörden auch gegen Artikel 8 verstoßen, der jedem Mensch ein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens garantiert.
Kroatien muss Klägerin über 15.000 Euro zahlen
Die Richter sprachen der Klägerin einen Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro zu. Außerdem erhält sie 5.700 Euro für ihre Ausgaben.
LGBT-Aktivisten hatten Pajić über Jahre in ihrem juristischen Kampf durch mehrere Instanzen unterstützt. Die CSD-Organisatoren in Zagreb hatten an den damaligen Innenminister Tomislav Karamarko, der heute stellvertretender Ministerpräsident ist, appelliert, das Ausländergesetz entsprechend zu ändern. Trotz der Drohung mit einer Klage vor dem Menschenrechtsgerichtshof hatte Karamarko das jedoch abgelehnt.
Seit 2014 gibt es in Kroatien die Möglichkeit, sich zu verpartnern. Die Lebenspartnerschaft beinhaltet praktisch sämtliche Rechte der Ehe mit Ausnahme des Adoptionsrechtes.
Der Grünenpolitiker Volker Beck bezeichnete das Urteil am Mittwoch als eine "wegweisende Entscheidung". "Das Recht auf Familienleben gilt für alle Familien, egal ob homo- oder heterosexuell. Gut, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das in seinem Urteil deutlich gemacht hat. Familien gehören zusammen, unabhängig von sexueller Orientierung", sagte der Kölner Politiker.
Die Entscheidungen des Menschengerichtshofs sind für die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates rechtlich bindend. Ihm gehören alle europäischen Länder außer Weißrussland, Kasachstan und dem Vatikanstaat an. Allerdings gibt es in mehreren Ländern Bestrebungen, die Rechte des Gerichts einzuschränken, insbesondere in Russland und der Schweiz. (dk)
Links zum Thema:
» Urteil Pajić v. Croatia (auf Englisch)















Eine gute Nachricht in diesen Tagen voller schlechter Nachrichten...
So langsam muss doch auch dem letzten ewiggestrigen Hinterwäldler auffallen, dass wir im 21. Jahrhundert leben und dass die Diskriminierung aufgrund von Liebe nicht mehr aufrecht zu erhalten ist.