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Für das Landgericht Chemnitz steht fest: Der Angeklagte hätte das unerfreuliche Date jederzeit abbrechen und die Wohnung verlassen können
- 27. Februar 2016, 09:11h 2 Min.
Das Landgericht Chemnitz verurteilte einen 21-Jährigen wegen Totschlags an einem 50-jährigen Fußballtrainer.
Richterin Simone Herberger ging noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus: Statt zu sieben Jahren verurteilte sie am Freitag den 21-jährigen Miftar I. zu acht Jahren Gefängnis wegen Totschlags. Der Kosovo-Albaner hatte während des Prozesses gestanden, den 50 Jahre alten Rentner bei einem Grindr-Date erschlagen zu haben. Der Tote – ein in den Neunzigerjahren bekannter Jugend- und Co-Trainer des Sachsenliga-Vereins BSC Freiberg – war Mitte Juli auf dem Balkon seiner Wohnung gefunden worden (queer.de berichtete).
Der Angeklagte, der auf der schwulen Dating-App ein Profil unter dem Namen "Albanian Boy" besaß, berief sich vor Gericht auf Notwehr. So sagte er aus, der 50-Jährige habe sich auf Grindr als 25-Jähriger ausgegeben und ihn zu sich eingeladen. Bei der Ankunft sei er dann über das Alter seines Dates überrascht gewesen, aber trotzdem in dessen Wohnung gegangen, da er ältere Personen respektiere. Dort sei der Fußballtrainer zudringlich geworden, habe Pornos gezeigt und ihm aggressiv Avancen gemacht.
Richterin zweifelte an Notwehr-Argumentation
Miftar I. gab weiter an, er sei sogar von seinem Gegenüber mit einem Küchenmesser bedroht worden. Auf dem Balkon sei er weiter bedrängt worden und habe befürchtet, dass der Trainer ihn aus dem dritten Stock werfe. Daraufhin habe er sich in Not gegen den Mann gewehrt – und laut Anklage mit einer Glasvase und einer Bierflasche auf den Trainer eingeschlagen. Anschließend sei er verängstigt weggerannt.
Richterin Simone Herberger hatte starke Zweifel an dieser Darstellung. "Die Gründe des Streits konnte das Gericht nicht aufklären. Es gab ein Gerangel auf dem Balkon. Doch die Schläge waren nicht gerechtfertigt, da der Angeklagte jederzeit gehen konnte", erklärte sie nach Angaben der "Bild"-Zeitung. Das Opfer habe sich erst kurz vor der Tat das rechte Handgelenk gebrochen, hatte etwa dessen Mutter vor Gericht ausgesagt. Zudem konnte Miftar I. nicht erklären, warum er Schubladen in der Wohnung geöffnet und ein Handy und eine Kamera des 50-Jährigen eingesteckt hatte. Er berief sich im Verfahren auf Erinnerungslücken. Mit der gestohlenen Digicam hatte er laut Staatsanwaltschaft nur wenige Stunden nach der Tat Selfies mit seinem Bruder gemacht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben noch die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Ein Gerichtssprecher hatte Anfang des Jahres gegenüber dem MDR erklärt, dass Miftar I., der vor einem Jahr als Asylsuchender nach Deutschland gekommen war, bei einer Verurteilung ausgewiesen werden könne. (cw)















Bedauerlich, dass der junge Mann nun noch auf Steuerzahlerkosten hier einsitzt - aber aus Albanien würde er wahrscheinlich bald wieder einen Weg zurück finden.