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- 18. März 2005 2 Min.
Berlin Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) hat bekannt gewordene Änderungen am Entwurf zum Antidiskriminierungsgesetz (ADG) kritisiert. Man begrüße es zwar "ausdrücklich", dass die Regierung weiterhin umfassend Gruppen im Zivilrecht schützen will, sagte LSVD-Sprecher Manfred Bruns. "Kritisch sieht der LSVD, dass die Änderungen ganz überwiegend nur Forderungen der Wirtschaftslobby aufgreifen, die Forderungen der Verbände aber kaum berücksichtigt wurden". So gebe es nun kein Verbandsklagerecht, wie es sich der Verband gerne gewünscht hätte. "Problematisch sind auch die im Gesetz weiterhin vorgesehenen weitgehenden Ausnahmeregelungen, die als Diskriminierungs-Schlupflöcher missbraucht werden können", sagte Bruns. Bei einer Vorstellung der Änderung durch Volker Beck und Brigitte Zypries am Freitag in Berlin wurde bekannt, dass Arbeitgeber nicht mehr für die Diskriminierung von Arbeitnehmern haften sollen. Klagen sollen nur innerhalb von sechs Monaten möglich sein. Versicherungen müssen sich erst ab 2007 mit dem ADG rumschlagen, dass ihnen aber weiterhin unterschiedliche Risikobewertungen ermöglicht. Auch Kirchen und Vermietungsgesellschaften dürfen sich auf weitere Ausnahmen freuen. Die Union bleibt indessen bei ihrer Ablehnung: "Wir wollen nicht die Gerichte beschäftigen, wir wollen Menschen beschäftigen", sagte Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) am Freitag im Bundesrat zum Gesetzentwurf. "Trotz der vorgenommenen Änderungen bleibt das Gesetz ein bürokratisches Monster", sagte die FDP-Obfrau im Familienausschuss, Ina Lenke. "Rot-Grün sollte nicht an einer schlechten Grundlage nachbessern, sondern ein vollständig neues Gesetz vorlegen. Die Grundlage dafür sind die EU-Richtlinien und nicht rot-grüne Ideologie." (nb)









