Der amerikanische Supreme Court erweist sich derzeit als Motor der Gleichstellung
Rund neun Monate nach der vom Supreme Court angeordneten Ehe-Öffnung setzen sich die juristischen Scharmützel um die Gleichstellung in den USA fort. Jetzt ordnet das US-Höchstgericht auch die Gleichbehandlung im Adoptionsrecht an.
Der amerikanische Supreme Court hat am Montag einstimmig entschieden, dass der Bundesstaat Alabama auch Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare aus anderen Bundesstaaten anerkennen muss. Damit heben die Höchstrichter eine Entscheidung des Supreme Courts von Alabama in der Hauptstadt Montgomery auf, das die Adoption durch eine lesbische Frau nicht anerkennen wollte.
Im vorliegenden Fall ging es um einen Sorgerechtsstreit eines in Alabama lebenden lesbischen Paares. Eine der Frauen brachte zwischen 2002 und 2004 drei Kinder zur Welt, die andere adoptierte die Kinder im Nachbarstaat Georgia, da dort die Adoption für gleichgeschlechtliche Paare leichter durchgeführt werden konnte. Nach der Trennung wollte die leibliche Mutter ihrer Ex-Partnerin das Sorgerecht entziehen und berief sich darauf, dass ihre Partnerin nur nach dem Recht von Georgia die Kinder adoptiert habe, nicht aber in Alabama. Dort sei dieses Recht auf Folgeadoption eines leiblichen Kindes nicht vorgesehen.
Die Richter in Alabama waren der Argumentation der leiblichen Mutter gefolgt. Die US-Höchstrichter erklärten jedoch, dass Alabama die Entscheidungen aus anderen Staaten anerkennen müsse, wie es in der US-Verfassung unter dem Stichwort "Full faith and credit" vorgesehen sei.
Das National Center for Lesbian Rights erklärte, mit der Entscheidung würden Homo-Paare mehr Rechtssicherheit erhalten.
Alabama blockierte wiederholt Gleichbehandlung
Der Supreme Court von Alabama hat bereits mehrfach versucht, die Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben zu stoppen. Erst im Januar ordnete das Höchstgericht an, dass die im Juni 2015 vom amerikanischen Supreme Court angeordnete Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben im Alabama nicht umgesetzt werden dürfe, da die Verfassung des Bundesstaates die gleichgeschlechtliche Ehe nach wie vor verbiete (queer.de berichtete).
Trotz dieser Entscheidung will der Supreme Court von Alabama sein Ehe-Verbot für Schwule und Lesben offenbar aus Angst vor dem Höchstgericht in Washington nicht umsetzen: So entschied das Gericht erst vergangenen Freitag einstimmig, dass es keine Sanktionen gegen Standesämter verhängt, die Ehescheine an Schwule und Lesben ausgeben – das sind immerhin die meisten der 67 Bezirke im konservativen Südstaat. Geklagt hatten christlich-fundamentalistische Organisationen.
Roy Moore, der Chefrichter am Supreme Court von Alabama, ist ein leidenschaftlicher Homo-Gegner
Mehrere der Richter beharrten allerdings in ihren Urteilsbegründungen darauf, dass sie eigentlich die Ehe-Öffnung ablehnten. So erklärte Richter Michael Bolin, dass die Gleichstellung für Schwule und Lesben im Eherecht durch das US-Höchstgericht "ohne verfassungsmäßige Grundlage" erfolgt sei. Viele der Richter spickten ihre Begründung mit Bibelzitaten. Chefrichter Roy Moore beklagte zudem pathetisch: "In einer Welt, in der Gott außen vor gelassen wird, verschwinden die moralischen Grenzen der Heiligen Schrift und das korrupte Verlangen des Menschen nimmt überhand."
Hintergrund für die Ablehnung des Supreme Courts von Alabama: Das Gericht ist eher ein politisches Organ, da sämtliche Richter für sechs Jahre vom Parlament gewählt werden – und gerne wiedergewählt werden möchten. Da das Parlament fest in republikanischer Hand ist, sind auch alle neun Richter Mitglieder der republikanischen Partei und entscheiden eher nach Parteiräson als aus juristischen Gründen. (dk)
Wir schlagen uns derweil hier immer noch mit der Feudalaristokratie und ihrer Leibeigenenmentalität herum
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Frau von Beverfoerde ist übrigens in der Kanzlerinnenpartei CDU.