Regenbogenfamilien erhalten in der Schweiz ein wenig mehr Rechte (Bild: Mike Smith / flickr / by-sa 2.0)
Nachdem die Schweizer knapp das Ehe-Verbot für Schwule und Lesben abgelehnt haben, gibt es Fortschritte: Die Parlamentskammer der Kantone will nun die Stiefkindadoption für eingetragene Lebenspartner einführen.
Der schweizerische Ständerat hat am Dienstag mit 25 zu 14 Stimmen der Stiefkindadoption für verpartnerte Schwule und Lesben und unverheiratete Hetero-Paare zugestimmt. Damit hat die Vertretung der 26 Kantone das Adoptionsrecht erstmals auf unverheiratete Paare ausgeweitet.
Die gemeinschaftliche Adoption fremder Kinder bleibt allerdings weiter verheirateten heterosexuellen Paaren vorbehalten. Nun muss die andere Parlamentskammer, der Nationalrat, dem Entwurf noch zustimmen. Das gilt als sehr wahrscheinlich.
Gegen den Entwurf des Bundesrats, also der Regierung, stimmten die christdemokratische CVP, die rechtspopulistische SVP und einige Parlamentarier der liberalen FDP. Der Waliser Ständerat Beat Rieder (CVP) zog laut "Tagesanzeiger" etwa in Zweifel, dass es bei dem Entwurf tatsächlich um das Kindeswohl gehe, und sprach von einer "Salamitaktik". Er warnte etwa davor, dass nun die Leihmutterschaft durch die Hintertür erlaubt werde – und kopierte damit die Kritik von LGBT-Gegnern am inzwischen aufgegeben Plan der italienischen Regierung, die Stiefkindadoption in das geplante Lebenspartnerschaftsgesetz zu integrieren (queer.de berichtete).
Die schweizerische Justizministerin Simonetta Sommaruga wies die Kritik zurück. Die Sozialdemokratin erklärte, dass die Leihmutterschaft in der Schweiz weiterhin verboten sei.
Aktivisten: Schritt in die richtige Richtung
LGBT-Aktivisten begrüßten die Entscheidung des Ständerates: "Wir sind froh, dass die dringend notwendige rechtliche Absicherung für unsere Kinder und Familien schon bald möglich sein wird, und hoffen auf eine rasche Umsetzung", kommentierte Maria von Känel, Geschäftsführerin des Dachverbands Regenbogenfamilien. Das Gesetz sei ein entscheidender Schritt zur Gleichbehandlung und Absicherung von Kindern, die bei gleichgeschlechtlichen Eltern aufwüchsen. Jedes Kind habe Anrecht auf Anerkennung seiner Familie und die damit einhergehende Absicherung.
In Deutschland war die Stiefkindadoption bereits 2004 vom Bundestag beschlossen worden – damals gegen den erbitterten Widerstand von CDU und CSU (queer.de berichtete). Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2013 ist auch die Sukzessivadoption erlaubt – also die Adoption eines Kindes, das bereits vom Lebenspartner adoptiert worden war (queer.de berichtete). Die Höchstrichter argumentierten damals, dass auch Lebenspartnerschaften mit Kindern Familien seien, die unter dem Schutz des Grundgesetzes stünden.
Unter den deutschsprachigen Ländern am weitesten ist Österreich: Nach einer Entscheidung des höchsten Gerichtshofes vor gut einem Jahr sind eingetragene Lebenspartnern seit 1. Januar im Adoptionsrecht vollständig mit Hetero-Paaren gleichgesetellt (queer.de berichtete). (dk)
Beim Adoptionsrecht geht es vor allem ums Kindeswohl.
Deshalb sollte es da keine halben Sachen geben.
Nur die volle Gleichstellung im Adoptionsrecht zeigt den Kindern, dass sie und ihre Familien voll akzeptiert sind. Und nur die volle Gleichstellung gibt ihnen auch die volle rechtliche Sicherheit. Es gibt keinen Grund, Kindern diese Sicherheit zu verwehren, nur weil manche Homohasser die Fakten nicht ertragen.