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Auch wer sich künftig für Geld einen blasen lässt, muss nach den Plänen der Bundesregierung künftig einen Gummi überziehen (Bild: COC Nederland)
- 25. März 2016, 07:53h 3 Min.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den umstrittenen Entwurf des "Prostituiertenschutzgesetzes" verabschiedet.
Wer Dienstleistungen eines Sexarbeiters in Anspruch nimmt, muss künftig immer ein Kondom benutzen. Verstöße können nach dem Entwurf des "Prostituiertenschutzgesetzes" (PDF), der am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße zwischen 5.000 und 50.000 Euro geahndet werden.
Die Kondompflicht für Freier soll nicht nur für Vaginal- und Analverkehr, sondern auch für oralen Sex gelten. "Der Begriff des Kondoms impliziert die Anwendung am Körper des Mannes und zielt in erster Linie auf ein verantwortungsbewusstes Verhalten des Mannes ab; männliche Kunden und männliche Prostituierte sind folglich beim Geschlechtsverkehr im Rahmen der Kundenbeziehung stets verpflichtet, ein Kondom zu verwenden", heißt es im Gesetzentwurf. Bußgelder sind jedoch nur für Freier vorgesehen.
Erstmals klare Regeln für legale Sexarbeit
Mit dem Prostituiertenschutzgesetz soll es erstmals klare Regeln für legale Sexarbeit in Deutschland geben, erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium Elke Ferner (SPD). Ziel sei es, die dort tätigen Frauen und Männer besser zu schützen. "Mit unserem Gesetz werden wir sie vor Gefährdungen ihrer Gesundheit, ihrer sexuellen Selbstbestimmung und vor Gewalt wirksamer schützen und sie in der Wahrnehmung ihrer Rechte stärken."
Neben der Kondompflicht sieht der Gesetzentwurf eine persönliche Anmeldepflicht und eine regelmäßige gesundheitliche Beratung für alle Sexarbeiter vor. Die Anmeldung gilt für zwei Jahre, die gesundheitliche Beratung ist nach einem Jahr zu wiederholen. Bei Verstößen drohen Prostituierten Bußgelder bis zu 1.000 Euro.
"Manche Sexarbeiterinnen oder Sexarbeiter haben aus freien Stücken diesen Beruf gewählt. Sie wollen und können die Spielregeln selbst gestalten. Das ist grundsätzlich zu respektieren", erklärte Ferner. "Viele andere arbeiten aber nicht freiwillig in der Prostitution und sind nicht in der Position, sich gegen Bordellbetreiber und Kunden durchzusetzen. Deshalb steht im Gesetz der Schutzgedanke im Vordergrund. Schutz heißt: umfassende Aufklärung und Beratung. Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch wahrnehmen."
Prostituierte und Aids-Hilfe lehnen Gesetzentwurf ab
Von Sexarbeiter-Organisationen wurde der Gesetzentwurf scharf kritisiert. Eine Meldepflicht für Prostituierte habe es zuletzt 1939 unter den Nazis gegeben, heißt es in einer Pressemitteilung von Dona Carmen e.V. aus Frankfurt. Dieses "Zwangs-Outing" dränge Sexarbeiter geradezu in die Illegalität: "Was von den Regierungsparteien als 'Schutz vor Fremdbestimmung' verkauft wird, ist bei Licht betrachtet selbst der Inbegriff von Fremdbestimmung."
Auch die Deutsche Aids-Hilfe (DAH) hatte bereits im vergangenen Monat vor einer Kondom-, Melde- und Beratungspflicht für Sexarbeiter gewarnt (queer.de berichtete). Diese Regelungen seien kontraproduktiv, weil sie "Scheinsicherheit statt wirksamer Lösungsansätze" böten, so DAH-Vorstandsmitglied Manuel Izdebski. "Zwangsprostitution wird das Gesetz nicht verhindern, der HIV-Prävention und der Gesundheitsvorsorge wird es schaden."
Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause im Bundestag und im Herbst im Bundesrat beraten werden. Die neuen Bestimmungen sollen dann im Juli 2017 in Kraft treten. (cw)
Links zum Thema:
» Der Gesetzentwurf als PDF















Ansonsten sehe ich irgendwann den Sexarbeiter im Dienste der Staatsanwaltschaft, der zur Sanierung des Staatshaushaltes in Darkrooms reihenweise Schwänze für 5000 Euro in den Mund nimmt.
Schlechter Scherz beiseite: Es stellt sich sich Frage, wie es kontrolliert werden soll: "Guten Tag, hier ist das Ordungsamt, wir wollen nur kurz prüfen, ob Sie Ihrer Kondombenutzungspflicht nachkommen, bitte mal kurz rausziehen" ?