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Markus Dröge; Jahrgang 1954, ist seit 2009 Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Bild: Wiki Commons / A. Savin / CC-BY-SA-3.0)

  • 28. März 2016, 14:40h 34 1 Min.

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz will in Zukunft Traugottesdienste auch für eingetragene Lebenspartner zulassen und sie damit Eheleuten gleichstellen. Ein entsprechender Beschluss soll bei der Frühjahrstagung der Synode vom 8. bis 9. April 2016 verabschiedet werden.

Der Berliner Bischof Markus Dröge begrüßte die Pläne. "Das unterstütze ich sehr", sagte er gegenüber der Sonntagsausgabe der "Berliner Morgenpost". "Wichtig ist, dass zwei Menschen verlässlich und dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen wollen." Allerdings sollten Pfarrer und Gemeinden das Recht haben, Trauungen von homosexuellen Paaren aus Gewissensgründen abzulehnen, forderte Dröge. In diesen Fällen müsse den Paaren dann eine Alternative vermittelt werden.

Bisher sind in der Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz nur kürzere Segnungsgottesdienste für Lesben und Schwule erlaubt. Von dieser Möglichkeit haben seit 2002 über 200 Paare Gebrauch gemacht.

Die Berliner Landeskirche wäre bundesweit die dritte der 20 EKD-Mitgliedskirchen, die eingetragene Partnerschaften bei Trauungen mit Ehen gleichstellt. Bisher sind Traugottesdienste für homosexuelle Paare nur in Hessen und Nassau sowie im Rheinland möglich. (cw)

-w-

#1 Johannes45Anonym
  • 28.03.2016, 19:58h
  • Eine sehr erfreuliche Nachricht, wie ich finde

    Nunmehr erlaubt also die 3. von 20 Landeskirchen der EKD kirchliche Trauungen für gleichgeschlechtliche Paare.

    Jedem schwulen Katholiken in Berlin oder in Potsdam kann ich nur raten, tretet von der Katholischen Kirche zur Landeskirche Berlin-Brandenburg über, denn dort erhaltet ihr kirchliche Trauungen nach Eurem Gang zum Standesamt. Beim Vatikan hingegen wird Euch weiterhin laut katholischen Katechismus vorgepredigt, dass Ihr sündhafte Handlungen begeht, wenn Ihr mit Eurem Mann im Bett liegt.
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#2 BigotterieAnonym
  • 28.03.2016, 21:03h
  • "Allerdings sollten Pfarrer und Gemeinden das Recht haben, Trauungen von homosexuellen Paaren aus Gewissensgründen abzulehnen, forderte Dröge."

    Das ist doch schon wieder scheinheiliger halber Kram. Der sagt nichts anderes als: "Ich bin zwar für die Gleichstellung, will aber genauso auch jedem erlauben, sich nicht daran zu halten und weiter andere Menschen diskriminieren zu dürfen."

    Das ist so, als würde man sagen: "Ich habe ja nichts gegen Schwarze. Aber wer ihnem ins Gesicht spucken will und sie diskriminieren will, sollte dennoch das Recht dazu haben."

    So kennen wir die Kirche (auch die evangelische): scheinheilig bis zum Geht-nicht-mehr...
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#3 Johannes45Anonym
  • 29.03.2016, 00:57h
  • Antwort auf #2 von Bigotterie
  • @Bigotterie
    Sorry die Bigotterie hier in der Runde bist Du, atheistischer LinksparteiDad alias ....

    Kirchenrechtlich hat jedes homosexuelle Paar, von denen zumindest ein Partner Mitglied der Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist, künftig einen kirchenrechtlichen Anspruch darauf, in dieser evangelischen Landeskirche eine reguläre Trauung zu erhalten; und wenn vereinzelt ein Pfarrer dies nicht will, so stellt die Landeskirchenleitung künftig sicher, dass dann ein anderer Pfarrer/eine andere Pfarrerin die Trauung durchführt.

    ----

    Bigotterie herrscht vielmehr in der römisch-katholischen Kirche, wo viele schwule Klemmschwestern Priester, Bischof und Kardinal sind und in den vergangenen Jahrhunderten waren und sich hinter dem Zölibat verstecken.
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