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Tatort Toilette: Gegen den mutmaßlichen Täter wurde Haftbefehl erlassen (Bild: flickr / perke / by 2.0)

  • 30. März 2016, 05:53h 59 2 Min.

Am Münchner Hauptbahnhof wurde am Samstagabend ein 22-Jähriger wegen sexueller Nötigung festgenommen.

Auf einer öffentlichen Toilette des Münchner Hauptbahnhofs soll ein 22-jähriger Mann einen 17-jährigen Jugendlichen zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Der Tatverdächtige wurde kurz nach dem Vorfall festgenommen.

Laut Polizeibericht fragte der 17-jährige Auszubildende, der gegen 21.15 Uhr auf seinen Zug nach Rosenheim wartete, den 22-Jährigen nach den Toiletten. Dieser beschrieb ihm den Weg zur WC-Anlage am Bahnhofsausgang zur Bayerstraße.

Nachdem der junge Mann seine Notdurft in der Kabine verrichtet und die Tür geöffnete hatte, soll der Ältere mit heruntergelassener Hose vor ihm gestanden, ihn mit Gewalt in die Kabine zurückgedrängt und ihn zu nicht näher genannten sexuellen Handlungen gezwungen haben.

Dem 22-Jährigen drohen mindestens ein Jahr Haft

Dem 17-Jährigen gelang es nach eigenen Angaben, sich durch heftige Gegenwehr zu befreien und aus der Toilettenanlage zu flüchten. Er sprach Polizeibeamte der Bundespolizei an, die den aus Rumänien stammenden Täter noch im Bahnhofsbereich festnehmen konnten. Er wurde in die Haftanstalt des Polizeipräsidiums München eingeliefert und dem Ermittlungsrichter vorgeführt.

Gegen den 22-Jährigen, der über keinen Wohnsitz verfügen soll, wurde dem Polizeibericht zufolge Haftbefehl erlassen.

Nach Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs wird sexuelle Nötigung mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn Gewalt angedroht wird oder angewendet wird oder eine Lage ausgenutzt wird, in der das Opfer schuldlos ist. Die Mindesstrafe kann unter verschiedenen Bedingungen, etwa die Nutzung einer Waffe oder eine schwere Verletzung des Opfers, verlängert sein. Als Vergewaltigung gilt eine sexuelle Nötigung nur dann, wenn es zur Penetration kommt. (cw)

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#1 herve64Ehemaliges Profil
  • 30.03.2016, 08:38h
  • "wohnsitzlos" und aus "Rumänien": diese Beschreibung passt auch auf Zeitgenossen, die sich als Stricherdarsteller des Nächtens durch die Szenekneipen mogeln (so sie dort reingelassen werden), um die dortigen Gäste um ihre Wertsachen zu erleichtern. Und ich gehe mal davon aus, dass das auch die eigentliche Motivation des Täters war.
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#2 stromboli
#3 TheGayAnonym
  • 30.03.2016, 10:49h
  • Antwort auf #2 von stromboli
  • na doch wohl eher "Dad", der den hintergrund des täters verschweigen möchte, damit sein migrantenstadl schön sauber bleibt. vermutlich wird "Dad" dem opfer unterstellen, es doch so gewollt und angeleiert zu haben, indem das opfer den täter nach den klos gefragt hat. für "Dad" war das bestimmt eine eindeutige aufforderung und einwilligung zu den sexuellen übergriffen.
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