In Berlin, Brandenburg und Ostsachsen werden Traugottesdienste künftig auch für gleichgeschechtliche Paare angeboten
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz stellt eingetragene Lebenspartner mit Eheleuten gleich, will homophobe Pfarrer jedoch nicht zu Trauungen verpflichten.
Auch für eingetragene Lebenspartner wird es in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ab 1. Juli Traugottesdienste wie für Eheleute geben. Ein entsprechender Beschluss wurde am Samstag bei der zweitägigen Frühjahrstagung der Landessynode verabschiedet. Bislang durften Pfarrer für schwule und lesbische Paare nur kürzere Segnungsgottesdienste abhalten.
Im Kirchenparlament gab es in geheimer Wahl eine große Mehrheit für die Gleichstellung. 91 Synodale simmten für kirchliche Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare, zehn stimmten dagegen, vier enthielten sich.
Anders als bei heterosexuellen Ehepaaren haben einzelne Pfarrer sowie die Gemeindekirchenräte in den 1.289 Kirchengemeinden in Berlin, Brandenburg und Ostsachsen allerdings das Recht, Trauungen von Lesben und Schwulen aus Gewissensgründen abzulehnen. In diesem Fall muss die Ablehnung schriftlich begründet werden, außerdem muss die Kirche betroffenen Paaren eine Alternative vermitteln.
Landesbischof Dröge warb im Vorfeld für den Beschluss
Die Entscheidung der Landeskirche kommt nicht überraschend: Bereits vor einem Jahr hatte sich die Synode für eine Gleichstellung ausgesprochen und die Kirchenleitung damit beauftragt, den Beschluss vorzubereiten. Auch Landesbischof Markus Dröge hatte im Vorfeld Trauungen homosexueller Paare ausdrücklich begrüßt (queer.de berichtete).
Die Beschlussvorlage setze "in einer Zeit, in der gleichgeschlechtlich Liebende immer noch – wenn auch gottlob nicht in unserem Land – Ausgrenzung, Verachtung, ja auch staatliche Verfolgung erleiden, ein deutliches Zeichen", sagte Dröge am Freitag in seinem Bischofswort zur Eröffnung der Frühjahrssynode. "In Christus gelten keine Bevorzugung oder Abwertung, keine höhere oder niedrigere Wertigkeit von Menschen aufgrund ihrer nationalen, kulturellen und eben auch nicht geschlechtlichen Prägung." Die Ausnahmeregelung für homophobe Pfarrer begründete der Landesbischof mit den Worten: "Die Freiheit des Evangeliums lässt auch keinen Gewissenszwang zu."
Die Berliner Landeskirche ist bundesweit die dritte der 20 EKD-Mitgliedskirchen, die eingetragene Partnerschaften bei Trauungen mit Ehen gleichstellt. Traugottesdienste für homosexuelle Paare sind bereits in Hessen und Nassau sowie im Rheinland möglich (queer.de berichtete). (cw)
Nicht besonders fortschrittlich! Ich empfehle die Auswanderung nach Schweden.