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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Maas will sexistische Werbung verbieten – auch mit Männern

Sexistische Werbung im Auftrag der Bundesregierung: Mit diesem Motiv warb die Deutsche Zentrale für Tourismus 2006 um schwule Touristen aus Großbritannien
- 10. April 2016, 08:23h 2 Min.
Nach einem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sollen Plakate und Anzeigen künftig unzulässig sein, wenn sie Menschen auf Sexualobjekte reduzieren.
Im Gay Marketing ist es ein uraltes Gesetz: Wer erfolgreich für seine Kaffeebohnen, die neue Party oder eine Reisedestination werben will, integriert möglichst einen halbnackten jungen Mann mit Sixpack in seine Anzeigenmotive. Doch wenn es nach dem Willen von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geht, wird es in Deutschland bald keine klassische schwule Werbung mehr geben.
Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" hat das Justizministerium einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb erarbeitet, der geschlechterdiskriminierende Werbung unterbinden will. Plakate, Anzeigen oder Banner, die Frauen oder Männer auf Sexualobjekte reduzieren, sollen künftig untersagt werden. Im Streitfall würde ein Gericht die Entscheidung treffen.
SPD für ein "moderneres Geschlechterbild" in Deutschland
Heiko Maas hat sich für den Entwurf laut "Spiegel" von der Organisation Pinkstinks beraten lassen, die seit langem ein Verbot von sexistischen Inhalten in der Werbung fordert. Der Justizminister setzt mit dem Gesetzentwurf, der bald in die Ressortabstimmung geschickt werden soll, zudem einen Beschluss der SPD-Parteispitze um, die als Reaktion auf die sexuellen Übergriffe der Kölner Silvesternacht ein "moderneres Geschlechterbild" in Deutschland etablieren möchte.
Bislang gibt es nur wenige Sanktionsmöglichkeiten gegen sexistische Werbung. Die Wettbewerbszentrale als unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft kann lediglich gegen massiv menschenverachtende Motive einschreiten. Darüber hinaus kann der Deutsche Werberat zwar Rügen aussprechen, Motive jedoch nicht unterbinden.
Nach den Verhaltensregeln des Deutschen Werberats sind schon jetzt nicht nur diskriminierende, pornografische und gewaltverherrliche Werbemotive untersagt, sondern auch solche, "die Personen auf ihre Sexualität reduzieren oder ihre sexuelle Verfügbarkeit nahelegen". (mize)












