Österreichs Flagge auf Halbmast: Lesben und Schwule müssen rechtlich nicht gleichbehandelt werden, urteilte das Landesverwaltungsgericht in Linz (Bild: flickr / Thomas Quine / by 2.0)
Das Landesverwaltungsgericht Linz hat die Beschwerde eines lesbischen Paares und seiner vierjährigen Tochter als "unbegründet" abgewiesen.
Rückschlag in Österreich: Nach dem Landesverwaltungsgericht (LVWG) in Wien hat nun auch das Pendant in Oberösterreich eine Klage gegen das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare abgewiesen. Die Urteilsbegründung wurde am Freitag vom LVWG Linz veröffentlicht.
Geklagt hatte ein lesbisches Paar, dem vom Standesamt Braunau die Eheschließung verweigert worden war, sowie seine vierjährige Tochter. Neben der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung argumentierte Rechtsanwalt Helmut Graupner in der mündlichen Verhandlung am 23. März auch mit dem Kindeswohl. Die Tochter der beiden verpartnerten Frauen werde gegen ihren Willen gezwungen, "unehelich" aufzuwachsen. Als einziges Land der Welt gewähre Österreich lesbisch-schwulen Paaren zwar das volle Adoptionsrecht, verbiete jedoch gleichzeitig eine Heirat.
"Keine verfassungsrechtlichen Bedenken"
Richter Markus Zeinhofer wies die Klage als "unbegründet" ab, es gebe "keine verfassungsrechtlichen Bedenken". "Der Gesetzgeber verfügt in diesem Zusammenhang über einen entsprechenden rechtspolitischen Gestaltungsspielraum. Es können daher verschiedene institutionelle Rahmen für die Verbindung verschiedengeschlechtlicher Personen einerseits und gleichgeschlechtlicher Personen andererseits gesetzlich vorgesehen werden", heißt es in einer Pressemitteilung (PDF) des Gerichts zum Urteil. "Der Grundsatz, wonach verschiedengeschlechtliche Partner gleichgeschlechtlichen Partnern in jeder Hinsicht vergleichbar sind und rechtlich in jeder Weise gleich zu behandeln wären, kann dem geltenden (Verfassungs-)Recht nicht entnommen werden."
In Wien waren bereits im Dezember vergangenen Jahres vier Regenbogenfamilien mit einer derartigen Klage vor dem Landesverwaltungsgericht gescheitert (queer.de berichtete). Rechtsanwalt Helmut Graupner hatte daraufhin angekündigt, vor den österreichischen Verfassungsgerichtshof zu ziehen. (cw)
Die Justiz ist halt auch von Homophoben unterwandert...