Das Landgericht Traunstein verhängte eine langjährige Haftstrafe (Bild: Markus Daams / flickr / by-sa 2.0)
Bei Dorffesten in Oberbayern hatte ein Landwirt über Jahre mehrere junge Männer sexuell belästigt.
Das Landgericht Traunstein hat am Montag den 37-jährigen Landwirt Günther Sch. wegen sexueller Übergriffe auf mehrere junge Männer zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt; einen 19-Jährigen hatte der Täter nach Ansicht des Gerichts sogar vergewaltigt. Das berichtet die Lokalzeitung "Traunsteiner Tagblatt".
Der aus der Gemeinde Babensham stammende Angeklagte belästigte demnach zwischen 2007 und 2013 insgesamt fünf junge Männer zwischen 16 und 21 Jahren. Die Opfer waren dem Bericht zufolge allesamt schüchterne und schmächtige Buben. Alle Vergehen fanden im Landkreis Traunstein bei Kirchenfesten oder Veranstaltungen eines Dorfvereines statt.
Vor drei Jahren soll sich der schwerste Fall ereignet haben: Am Maifeiertag 2013 vergewaltige Sch. einen damals 19-Jährigen nach dem Helferfest einer Kirche. Der Täter ließ sich damals zunächst im Auto des Teenagers mitnehmen. In einem dunklen Waldstück überwältigte der fast zwei Meter große Mann sein Opfer. Die Tat kam erst ans Tageslicht, als sich der junge Mann im vergangenen Jahr wegen des Vorfalls das Leben nehmen wollte.
Staatsanwalt: Beweise "eindeutig"
Sch. legte lediglich ein Teilgeständnis ab und stritt die Vergewaltigung ab. Der Staatsanwalt hatte die Beweise in seinem Plädoyer allerdings als "eindeutig" bezeichnet. Er hatte sechs Jahre Haft gefordert, während die Verteidigung eine "geringe Strafe" forderte. Der Anwalt des Angeklagten erklärte, beim Vergewaltigungsvorwurf stehe es "Aussage gegen Aussage". Zudem hätten es sich bei den anderen Fällen nur um einfache Nötigungen gehandelt, die bereits verjährt seien.
Der Vorsitzende Richter Erich Fuchs erklärte, dass die relativ harte Strafe auf die schweren Folgen für das Vergewaltigungsopfer zurückzuführen seien. Der junge Mann leide noch heute an Schlafstörungen und habe Suizidgedanken. Außerdem sei berücksichtigt worden, dass der Angeklagte bereits wegen eines ähnlichen Vergehens vorbestraft sei. Im Verfahren kritisierten die Richter auch, dass im Dorfverein bekannt gewesen sei, dass Sch. gerne jungen Burschen nachstellte, die Opfer aber nicht von dem Verein unterstützt worden seien. (cw)
"Die Tat kam erst ans Tageslicht, als sich der junge Mann im vergangenen Jahr wegen des Vorfalls das Leben nehmen wollte."
Daran sieht man, wieviel Leid solche Taten verursachen.