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"In Vielfalt angekommen. Sicher?"

Karlsruhe: Verfassungsrichterin ist CSD-Schirmfrau


Susanne Baer ist die erste verpartnerte Bundes­verfassungs­richterin und setzt sich seit langem für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben ein (Bild: Bundes­verfassungs­gericht - lorenz.fotodesign, Karlsruhe)

Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne Baer, seit fünf Jahren Richterin im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts, hat die Schirmherrschaft über den diesjährigen Christopher Street Day in Karlsruhe übernommen.

"Der Christopher-Street-Day macht Vielfalt sichtbar. Gerade Karlsruhe als Stadt des Rechts, auch der Grundrechte und der Menschenrechte, steht für die gegenseitige Wertschätzung, die die Grundlage unserer Gesellschaft bildet", erklärte die offen lesbische Juristin zu ihrer Schirmherrschaft. "Die Botschaft des CSD passt daher gut zum Selbstverständnis, mit dem ich hier arbeite und zu der Art und Weise, wie ich selbst lebe." Die Karlsruher Bevölkerung lädt Baer ein, "begeistert zu umarmen, was sich an Vielfalt in dieser Stadt bietet und was auf dem Christopher-Street-Day sichtbar werden wird."

Der CSD Karlsruhe findet am 28. Mai statt und steht unter dem Motto "In Vielfalt angekommen. Sicher?" Ein buntes Familienfest lädt ab 11 Uhr bis in die Abendstunden auf den Stephanplatz ein; die Demoparade selbst zieht ab 14 Uhr durch die Stadt. Die Veranstalter rechnen wie in den Vorjahren mit etwa tausend Paradenteilnehmern und hoffen auf viele Mitfeiernde am Straßenrand und auf dem Stephanplatz.

Susanne Baer wurde in Saarbrücken geboren und studierte an der FU Berlin Rechts- und Politikwissenschaft. Ihre wissenschaftliche Laufbahn führte sie unter anderem nach Ungarn und in die USA. Schwerpunkt ihrer Forschung sind Antidiskriminierungsrecht und vergleichendes Verfassungsrecht, interdisziplinäre Rechtswissenschaften und Gender Studies. Die engagierte Feministin wurde für ihr couragiertes offenes Auftreten als lesbische Frau mit dem Augspurg-Heymann-Preis ausgezeichnet. (cw/pm)

-w-

#1 Schein und SeinAnonym
#2 MarcAnonym
  • 28.04.2016, 17:50h

  • @1:
    So sehr ich den Ärger über das von dir verlinkte Urteil nachvollziehen kann - ohne die Entscheidungen des BVerfG zur Lebenspartnerschaft, zum Ehegattensplitting, zur Sukzessivadoption undundund wären wir noch meilenweit vom heute Erreichten entfernt. Das Gericht hat das meiste überhaupt erst möglich gemacht, gegen den erbitterten Widerstand von CDU, CSU und FDP.
  • Direktlink »
#3 vorsichtAnonym
  • 29.04.2016, 11:07h
  • Antwort auf #1 von Schein und Sein
  • Vorsicht vor unnötiger und sachlich falscher Schelte

    >Es hätte schon zahlreiche Gelegenheiten gegeben

    Wo es Gelegenheiten gab, hat Karlsruhe die genutzt. Siehe das letzte Urteil zur Adoption: Einstimmig und mit mehreren deutlichen Hinweisen, dass ein Urteil zur gemeinschaftlichen Adoption auch so ausfallen würde - was das Gericht in dem Verfahren nicht feststellen durfte, da es sich strikt auf die vorgelegten Fälle beziehen muss.

    Die Ablehnung der Vorlage aus Berlin ist rein formal, verweist aber auf das vorherige Urteil, auf das die Vorlage aus Berlin nicht mal einging. Das hätte womöglich zu einer schwacheren Rechtsposition für die Adoptionsfrage geführt. Insgesamt scheint die Vorlage nicht geeignet gewesen zu sein. Andere liegen wohl nicht vor.
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