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  • 29. April 2016, 08:00h 4 2 Min.

In Kolumbien dürfen Schwule und Lesben im Ehe-Recht nicht länger diskriminiert werden (Bild: flickr / Bryan Pocius / by 2.0)

Der Oberste Gerichtshof von Kolumbien hat am Donnerstag die letzten Steine gegen die Gleich­behandlung von Lesben und Schwulen aus dem Weg geschafft: In einer mit sechs zu drei Richterstimmen gefällten Entscheidung bestimmte er, dass schwulen und lesbischen Paaren die Ehe offen steht und Standesbeamte ihnen nicht das Recht auf Eheschließung verweigern dürfen, beispielsweise unter Berufung auf ihre religiösen Gefühle.

Bereits vor drei Wochen hatte das Gericht mit der selben Richtermehrheit entschieden, dass das Ehe-Verbot für Schwule und Lesben ein Verstoß gegen den Gleich­behandlungsgrundsatz in der kolumbianischen Verfassung ist (queer.de berichtete). Als Grundlage der von tausenden Schwulen und Lesben vor dem Gericht gefeierten Entscheidung diente eine Urteilsvorlage der Minderheit der Richter, die die Ehe als reine Verbindung von Mann und Frau bestätigen wollte und von der Mehrheit abgelehnt wurde. Nun hat das Gericht eine Vorlage der Richtermehrheit bestätigt.

Insbesondere Generalbundesanwalt Alejandro Ordóñez von der konservativen Partei wehrte sich gegen die Gleichstellung. Er forderte nach dem Urteil den Kongress auf, mit einem Gesetz "das wiederherzustellen, was das Gericht vernichtet hat."

Kolumbiens Verfassungsrichter trieben in den letzten zehn Jahren die Gleichstellung von Lesben und Schwulen maßgeblich voran. In mehreren Entscheidungen stellten sie fest, dass gleich­geschlechtliche Paare wegen des Diskriminierungs­verbots in der Verfassung nicht in Fragen wie der Krankenversicherung oder des Erbrechts gegenüber Heterosexuellen diskriminiert werden dürfen. 2011 entschieden sie, dass auch Regenbogen­familien als Familien anerkannt werden und gleiche Rechte erhalten müssen. Im Jahr 2014 gewährte das Gericht schließlich die Stiefkindadoption und im vergangenen November auch die Volladoption.

Bislang haben in Südamerika Argentinien, Brasilien und Uruguay die Ehe geöffnet. Damit leben 72 Prozent der Südamerikaner in einem Land, das Homo­sexuelle nicht mehr im Ehe-Recht diskriminiert. (dk)

-w-

#1 IrmiAnonym
  • 29.04.2016, 13:03h

  • Der Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz ist auch in Deutschland eindeutig!

    Also wenn jemand in Deutschland gegen die Diskriminierung klagt, kann nur die Aufhebung des Eheverbots für Homosexuelle kommen
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#2 VivaColombiaAnonym
  • 29.04.2016, 15:08h
  • "Insbesondere Generalbundesanwalt Alejandro Ordóñez von der konservativen Partei...forderte nach dem Urteil den Kongress auf, mit einem Gesetz "das wiederherzustellen, was das Gericht vernichtet hat."

    Was bildet sich der Typ überhaupt ein? In diesem Fall ist die einzige und richtige Entscheidung, ihn aus dem Amt zu jagen und stattdessen eine Person als Generalbundesanwalt einsetzen, der sich dem Urteil des Obersten Gerichtshofes Kolumbiens fügt und es zu 100 % anerkennt! Alejandro Ordóñez ist als Generalbundesanwalt nicht mehr tragbar und steht nicht über dem Gesetz!
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#3 Carsten ACAnonym
  • 29.04.2016, 15:37h
  • "Standesbeamte ihnen nicht das Recht auf Eheschließung verweigern dürfen, beispielsweise unter Berufung auf ihre religiösen Gefühle."

    DAMIT ist Kolumbien schon mal weiter als manch anderer Staat...
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