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Der Bundestag stimmte namentlich über die Reform ab (Bild: Parlamentsfernsehen)

  • 13. Mai 2016, 08:57h 163 4 Min.

Algerien, Marokko und Tunesien lassen immer wieder Homosexuelle verfolgen und einsperren. Trotzdem findet eine große Mehrheit der Abgeordneten, dass diese Länder "sicher" sind.

Von Dennis Klein

Der Deutsche Bundestag hat am Freitagvormittag mit den Stimmen der Großen Koalition Algerien, Marokko und Tunesien zu "sicheren Herkunftsstaaten" erklärt, obwohl alle drei Länder Homosexuelle wegen ihrer sexuellen Orientierung mit mehrjährigen Haftstrafen drohen. Bei einer namentlichen Abstimmung stimmten 424 Abgeordnete für die Neueinstufung, 143 waren dagegen, drei Parlamentarier enthielten sich. Damit haben sich einige Abgeordnete der Regierungskoalition entschieden, mit Grünen und Linken das Gesetz abzulehnen.

Die Gesetzesänderung bedeutet, dass es künftig hohe Hürden für Bürger dieser Länder gibt, in Deutschland Asyl zu beantragen: Diese Asylanträge werden zunächst als "offensichtlich unbegründet" gelten. Flüchtlinge müssen dann die deutschen Behörden vom Gegenteil überzeugen und ihre Verfolgung mit Dokumenten nachweisen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verteidigte in der Bundestagsdebatte die Neueinstufung: "Zum Helfen gehört auch Nein sagen können." Ziel seines Gesetzes sei es, die Asylverfahren zu verkürzen. Wer aus den genannten Ländern komme, habe in der Regel kein Recht auf Asyl. Einige Nordafrikaner kämen nach Deutschland, "weil die Leistungen besser sind als vielleicht die Lebensbedingungen im Herkunftsland".

CSU-Politiker: Neuregelung "treffsicher und human"

Auch andere Abgeordnete der Großen Koalition verteidigten das Abkommen. So erklärte der CSU-Politiker Michael Frieser, dass die neue Einstufung dabei helfe, den "Migrationsdruck" auf Deutschland zu senken. Nur so könne das Asylrecht "treffsicher und human" bleiben. Der SPD-Politiker Sebastian Hartmann betonte, dass Verfolgte aus diesen Ländern – auch mit verkürzten Verfahren – weiter Anspruch auf Asyl hätten. Als Beispiel nannte er Schwule und Lesben. Daher schlug er eine neue Sprachregelung vor: "Lassen Sie uns lieber von mutmaßlich sicheren Herkunftsstaaten sprechen".


Der SPD-Politiker will von "mutmaßlich sicheren Herkunftsstaaten" sprechen

Die Opposition sah den Gesetzentwurf dagegen als Verstoß gegen die Menschenrechte. So erklärte der grüne Abgeordnete Volker Beck, "berechtigten Verfolgten" würde es erschwert, Asyl zu erhalten. Stattdessen würde den drei Verfolgerstaaten ein "Blankoscheck" ausgestellt. Er kritisierte auch die Position der Bundesregierung, wonach Homosexuelle in den drei Ländern nicht systematisch verfolgt werden würden. Er bezog sich damit auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen, in der auch festgehalten wird, dass Homosexualität in Algerien nur "strafrechtlich relevant" sei, "wenn sie offen ausgelebt wird" (queer.de berichtete). "Man kann von Homosexuellen genauso wenig wie von Christen verlangen, dass sie ihre Identität verheimlichen", schmetterte Beck dem entgegen. Es gebe derzeit einen "Rollback" beim Thema homosexuelle Flüchtlinge.

Der Linkspolitiker Andrej Hunko rief die Grünen auf, das Gesetz gemeinsam im Bundesrat zu stoppen. Allerdings dürfte das schwierig werden: So hatte etwa Grün-Schwarz in Baden-Württemberg im Koalitionsvertrag festgehalten, dass man das Gesetz unterstützen werde, "falls die entsprechenden hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen" (queer.de berichtete).

Auch in der SPD gab es Widerstand: So stimmte die Kölner Abgeordnete Elfi Scho-Antwerpes gegen das Gesetz und kritisierte die Anerkennung der Maghreb-Staaten in einer Pressemitteilung mit deutlichen Worten: "Schnellere Asylverfahren und eine Entlastung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind wünschenswert, das mit diesem Gesetz gewählte Instrument ist jedoch falsch." Insbesondere die Situation von Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Identität verfolgt würden, sei verschlechtert worden. "Schon aus Angst vor Übergriffen und einer möglichen Rückführung in das Heimatland werden Menschen aus der LSBTI-Community den wahren Grund ihrer Flucht zunächst nicht angeben und sich nicht outen", so Scho-Antwerpes.

LSVD: Bundestag "rechtfertigt Verfolgung Homosexueller"

Auch der Lesben- und Schwulenverband hatte scharf kritisiert, dass die drei Verfolgerstaaten das Siegel "sicher" erhalten: "Wer Algerien, Marokko und Tunesien zu 'sicheren Herkunftsstaaten' erklärt, rechtfertigt die Verfolgung Homosexueller. Er macht sich mitschuldig, dass dort Menschen politisch verfolgt, eingesperrt und misshandelt werden, nur weil sie anders lieben", so LSVD-Sprecher Axel Hochrein. Damit betreibe Deutschland eine "bewusste Verharmlosung der Strafverfolgung von Homosexuellen". Schwule und Lesben würden "faktisch von einer fairen Prüfung ihrer Asylgründe ausgeschlossen werden".

Allerdings gab es auch aus der Community Zustimmung zu der Neueinstufung: Die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) befürworteten die Neueinordnung, da damit der Rückgang unbegründeter Asylanträge erreicht werde und sich "Grenzbeamte und Flüchtlingshelfer stärker auf die tatsächlich Hilfsbedürftigen" konzentrieren könnten (queer.de berichtete). Die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus den Maghreb-Staaten lag im ersten Quartal 2016 bei 0,7 Prozent.

11.35 Uhr: Aussagen von Elfi Scho-Antwerpes ergänzt

-w-

#1 RealoAnonym
  • 13.05.2016, 11:10h
  • Jaja, die lieben Grünen. Im Bundestag simulieren und täuschen sie hier wieder Ablehnung und andeutungsweise LGBTI-"Friendliness" vor, und im Bundesrat werden sie auch diese Asylrechtsabschaffung, wie schon die letzte im vergangenen Herbst, ermöglichen. Siehe Koalitionsvertrag unter ihrer Führung in Baden-Württemberg.
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#2 SebiAnonym
  • 13.05.2016, 11:17h
  • Wenn Union und SPD uns die rechtliche Gleichstellung verwehren, ist das schon schlimm genug.

    Aber hier geht es nochmal um etwas ganz anderes: hier sollen Schwule, Lesben, Bi- und Transsexuelle in Staaten abgeschoben werden, wo sie sich verstecken müssen oder verfolgt werden.

    Alles nur, damit Union und SPD aus populistischen Gründen ihre Flüchtlingsbilanz schönen können...
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#3 liberalissimoAnonym
  • 13.05.2016, 11:19h
  • Lesen Sie doch das Grundgesetz.
    Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Also nicht religiös Verfolgte und auch nicht wegen ihrer sexuellen Orientierung.
    Wem das nicht passt, der muss das GG ändern.
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