Huonder im letzten Herbst bei seiner Hetzrede in Fulda
Nach seinen Aussagen über eine Todesstrafe für Homosexuelle scheiterte die Schweizer LGBT-Organisation mit einer Strafanzeige gegen den Bischof.
Von Norbert Blech
Die Äußerungen des Churer Bischofs Vitus Huonder über Homosexuelle bei einem Vortrag in Fulda im letzten Herbst bleiben für ihn ohne weitere Folgen. Wie die Schweizer LGBT-Organisation Pink Cross am Freitag mitteilte, hat das Kantonsgericht Graubünden eine Beschwerde gegen die Einstellung eines Strafverfahrens durch die örtliche Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.
Pink Cross und zwei Privatkläger müssen nun Verfahrenskosten von 1.500 Franken (rd. 1.350 Euro) tragen – und wurden zudem verurteilt, dem Bischof eine Entschädigung über 1.200 Franken zu bezahlen. Aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten verzichtet man auf eine Weiterleitung des Falls an das Bundesgericht.
Huonder hatte am 31. Juli 2015 bei einem Kongress des Forums Deutscher Katholiken ausgiebig aus dem Alten Testament zitiert, darunter Levitikus 20,13: "Schläft einer mit einem Mann, wie man mit einer Frau schläft, dann haben sie eine Gräueltat begangen. Beide werden mit dem Tod bestraft. Ihr Blut soll auf sie kommen." Die zitierten Bibelstellen zeigten die "göttliche Ordnung", die für den "Umgang mit der Sexualität gilt", so Huonder damals. Der Text "würde genügen, um der Frage der Homosexualität aus der Sicht des Glaubens die rechte Wende zu geben."
Justiz: Äußerungen kein Mordaufruf
Nachdem queer.de als erstes Medium über die Äußerungen Huonders berichtet hatte, hatte es einen Aufschrei vor allem in Schweizer Medien gegeben. Huonder reagierte zunächst mit einer Stellungnahme, in der er Missverständnisse bedauerte, die Worte aber nicht zurücknahm (queer.de berichtete). Nach anhaltender öffentlicher Kritik veröffentlichte er eine weitere Stellungnahme, wonach er "selbstverständlich (…) nicht für die alttestamentarische Forderung nach der Todesstrafe für homosexuell empfindende Menschen" eintrete (queer.de berichtete).
Pink Cross hatte die Strafanzeige gegen den Bischof ausführlich begründet. Huonder habe öffentlich Bibelstellen zitiert, deren "Authentizität und Wahrheit" er immer wieder während der Rede bestätigt und in keiner Weise hinterfragt habe. Auch habe er sich nicht von der Todesstrafendrohung distanziert. Damit könne er "Stimmungen und Triebe der Massen dahin gehend beeinflussen, dass es zu gewalttätigen Übergriffen auf Homosexuelle kommt."
Die Staatsanwaltschaft kam im letzten Oktober allerdings zu dem Schluss, dass die Aussagen des Bischofs "nicht die für die Tatbestandserfüllung geforderte Eindringlichkeit und Eindeutigkeit aufwiesen" (queer.de berichtete). Das Kantonsgericht urteilte nun, dass Huonder die Aussagen unmöglich ernst gemeint haben könnte und "weder eine explizite noch eine implizite Aufforderung zur Tötung von Homosexuellen" zu erkennen sei
Das Problem: Bei dem Verfahren ging es um den Strafttatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalt, da es an einem Paragrafen zu Volksverhetzung mangelt. "Die aktuelle Rechtslage verunmöglicht es Schwulen und Lesben, eine Sachlage wie die Aussagen von Bischof Huonder in einem ordentlichen Gerichtsverfahren bewerten und überprüfen zu lassen", kritisierte Bastian Baumann von Pink Cross am Freitag. "Die Situation ist unbefriedigend und zeigt die absolute Notwendigkeit auf, dass öffentliche Aufrufe zu Hass gegen Schwule, Lesben und Transmenschen in der Schweiz endlich unter Strafe gestellt werden müssen."
Baumann kritisierte auch das Gericht, das quasi argumentiert habe, "dass die Aussagen zu abstrus seien, als das sie für wahr gehalten werden könnten". Der Pink-Cross-Sprecher dazu: "Wir gehen weiterhin davon aus, dass ein Mann, dessen Lebensaufgabe darin besteht, Worte zu wählen und zu gewichten, sich sehr wohl der Macht seiner Worte bewusst war."
Distanz aus der Kirche
Immerhin hatten die Äußerungen Huonders auch für Ärger innerhalb der Kirche gesorgt: Die Schweizer Bischofskonferenz hatte sich von Huonders Aussagen distanziert, zugleich aber festgestellt, dass es nicht seine Absicht gewesen sei, die Todesstrafe einzufordern (queer.de berichtete). Auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx, hatte die "fundamentalistische Bibelexegese" seines Glaubensbruders kritisiert (queer.de berichtete).
Bei dem dreitägigen Kongress "Freude am Glauben" war es im letzten Jahr vor allem um den Kampf gegen LGBT-Rechte gegangen, gegen eine Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare ebenso wie gegen Schulaufklärung über sexuelle Vielfalt. Zu den Rednern gehörte auch Hedwig von Beverfoerde, die Organisatorin der "Demo für alle". (nb)
Menschen, die einfach nur anprangern, dass da jemand in Fulda, also im Land des rosa Winkels unweit von Buchenwald, einer alten Vernichtungsideologie fröhnt, werden ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung beraubt.