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Erfolgreiche Klage gegen kritische Berichterstattung: Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag Stefan Möller drohte am Freitag auch anderen Medien mit juristischen Schritten (Bild: Wiki Commons / Steffen Prößdorf / CC-BY-SA-3.0)
- 21. Mai 2016, 11:46h 3 Min.
Campact darf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag nicht mehr als geforderte "Zählung aller Homosexuellen" interpretieren.
Von Micha Schulze
Bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro und ersatzweise Haft darf die Bürgerrechtsbewegung Campact auf ihrer Homepage nicht mehr schreiben, dass die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag die "Zählung aller Homosexuellen" fordert. Über eine entsprechende einstweilige Anordnung des Landgerichts Köln informierte am Freitag der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stefan Möller.
Im vergangenen Herbst hatten die Thüringer Rechtspopulisten mit einer Kleinen Anfrage im Landtag für Gespött und heftige Kritik in Medien sowie beim politischen Gegner gesorgt: Von der rot-rot-grünen Landesregierung wollte die AfD-Abgeordnete Corinna Herold am 1. September 2015 allen Ernstes wissen, "wie viele Homosexuelle, Bi- und Transsexuelle, Transgender und intergeschlechtliche Menschen" im Freistaat leben (queer.de berichtete). Ziel der Anfrage war es, dass von der AfD abgelehnte Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt zu torpedieren.
Auch der Verein Campact hatte die absurde Frage auf seiner Webseite aufgegriffen und sie als Forderung nach einer "Zählung aller Homosexuellen im Land" interpretiert. Weiter hieß es in dem Text: "Mit der schockierenden Anfrage zur Zählung von Homosexuellen und Transgender in Thüringen macht die AfD klar, dass sie Homosexuelle für eine unnormale Minderheit hält."
Auch den letzten Satz darf Campact nicht mehr verbreiten. Der entsprechende Artikel auf der Homepage wurde bereits gelöscht.
AfD feiert sich als "wehrhafte, demokratische Kraft"
"Wir haben uns juristisch erfolgreich gegen diffamierende Falschbehauptungen zur Wehr gesetzt und werden uns auch weiterhin als wehrhafte, demokratische Kraft einbringen", feierte der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stefan Möller, den juristischen Teilerfolg – und drohte bereits anderen kritischen Medien: "Jeder, der ähnliche Falschbehauptungen tätigt, muss mit entsprechenden rechtlichen Schritten rechnen. Verleumderische Diffamierungskampagnen gegenüber der AfD werden wir nicht auf uns sitzen lassen."
Campact selbst ist der Bitte von queer.de um eine Stellungnahme bislang nicht nachgekommen.
Die Kleine Anfrage der AfD hatte im vergangenen Jahr nicht nur bei den Regierungsparteien, sondern auch bei der oppositionellen CDU für Entsetzen gesorgt. "Die Zeiten, in denen sich Homosexuelle registrieren lassen mussten, sind zum Glück vorbei", meinte der CDU-Abgeordnete Henry Worm mit Blick auf die Verfolgung von Schwulen und Lesben im Dritten Reich. Selbst der ehemalige AfD-Abgeordnete Oskar Helmerich sagte im MDR, die Anfrage erinnere ihn an die Dortmunder Neonazi-Partei Die Rechte, die schon einmal Namen und Anschriften von jüdischen Mitbürgern erfragt hätte.
Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff (Die Linke) hatte Corinna Herolds Frage nach Erkenntnissen über die Anzahl von LGBT in Thüringen am 16. Oktober ähnlich beantwortet: "Nein, und das ist gut so. Die Zeiten des Erfassens solcher Angaben sind vorbei".
Links zum Thema:
» Kleine Anfrage der AfD und Antwort der Staatsregierung als PDF















Wie soll man das anders herausfinden als mit einer Zählung?