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Ein Ende der Diskriminierung in Sicht?

Europäischer Gerichtshof prüft kirchliches Arbeitsrecht


Die höchsten EU-Richter werden entscheiden, ob die Kirchen weiter auf ihrem Sonderarbeitsrecht bestehen dürfen (Bild: Cédric Puisney / flickr / by-nd 2.0)

  • 23. Mai 2016, 15:36h 11 2 Min.

Dürfen kirchliche Arbeitgeber in Deutschland Homosexuelle, Andersgläubige oder Wiederverheiratete diskriminieren? Diese Frage beschäftigt nun das Luxemburger EU-Gericht.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat beim Europäischen Gerichtshof angefragt, ob Ausnahmeregelungen beim Diskriminierungsschutz im deutschen Kirchenarbeitsrecht gegen EU-Recht verstoßen. In der kürzlich bekannt gegebenen Entscheidung vom 17. März (8 AZR 501/14) geht es konkret um die Klage einer konfessionslosen Frau, die nicht zu einem Vorstellungsgespräch beim "Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung" eingeladen wurde.

Der Fall ist neben Konfessionslosen auch für Andersgläubige, Homosexuelle und Wiederverheiratete interessant. Sie können sich nach deutschem Kirchenarbeitsrecht nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen und dürfen damit offen diskriminiert werden. Das betrifft nicht nur verkündendes Personal, sondern alle 1,3 Millionen Kirchenjobs, sogar wenn sie zu einem Großteil mit öffentlichen Geldern finanziert werden – etwa bei der Caritas oder in Krankenhäusern in kirchlicher Trägerschaft. In der Vergangenheit feuerte beispielsweise ein katholischer Kindergarten eine Putzfrau, weil sie sich mit einer Frau verpartnert hatte (queer.de berichtete).

9.800 Euro Entschädigung gefordert

Im vorliegenden Fall hatte sich die konfessionslose Frau als "Referentin für Antirassismus" beworben. In der Ausschreibung hatte es geheißen, dass die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche Voraussetzung für die Anstellung sei. Die Frau verlangt deshalb eine Entschädigung in Höhe von mindestens 9.800 Euro.

In erster Instanz hatte sich herausgestellt, dass die Klägerin qualifizierter war als der evangelische Bewerber, der letztlich eingestellt wurde. Das Arbeitsgericht Berlin sprach ihr deshalb im Dezember 2013 Schadensersatz zu. Ein halbes Jahr später hob das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg diese Entscheidung aber wieder auf – und berief sich auf geltendes Recht, wonach es kirchlichen Unternehmen erlaubt sei, Menschen bei der Einstellung wegen ihrer Religionszugehörigkeit diskriminieren zu dürfen.

Es wird voraussichtlich ein Jahr dauern, bis der Europäische Gerichtshof seine Entscheidung vorlegt. Der Luxemburger Gericht muss überprüfen, ob die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie aus dem Jahr 2000 auch auf kirchliche Unternehmen angewandt werden muss.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2014 mit den Ausnahmeregelungen im kirchlichen Arbeitsrecht kein Problem: Damals entschied Karlsruhe, dass die katholische Kirche "Sündern" – in diesem Fall einem Chefarzt, der erneut geheiratet hatte – kündigen darf, auch wenn ihre Arbeit aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert wird (queer.de berichtete).

Im letzten Jahr liberalisierte die katholische Kirche zwar ihr Arbeitsrecht, beharrt aber weiter auf dem Recht, Schwule und Lesben feuern zu dürfen (queer.de berichtete). Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat vor einem halben Jahr gefordert, das kirchliche Arbeitsrecht zu reformieren (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 Julian SAnonym
  • 23.05.2016, 20:01h
  • Laut Art. 21,1 der Europäischen Grundrechtecharta (die für alle EU-Staaten gilt) sind Diskriminierungen wegen (u.a.) der sexuellen Ausrichtung verboten. Und da steht auch nichts von Ausnahmen.

    Wenn der Europäische Gerichtshof sich an EU-Recht und diese Charta hält, kann er eigentlich gar nicht anders, als die Diskriminierung von Homosexuellen, Wiederverheirateten, etc. im kirchlichen Arbeitsrecht zu verbieten.

    Aber die Kirche wird jetzt ihre gesamt Macht einsetzen und vor keinem juristischen Winkelzug und keiner Faktenverdrehung zurückschrecken, um das zu verhindern.

    Jetzt wird sich zeigen, wie unabhängig die Justiz wirklich ist und wie glaubwürdig die EU ist. Wenn in der EU nicht mal die eigene Grundrechte-Charta gilt, hat diese EU nur noch den Niedergang verloren...
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#2 kuesschen11
  • 23.05.2016, 22:42hFrankfurt
  • Die schwarze Weltmacht Vatikanstaat behält sich in demokratischen Zeiten immer wieder das Recht vor zu diskriminieren. Es sind genügend Beispiele in der Realität bekannt.

    Aus Staatsgeldern lässt sich die Kirche aushalten. In einem wirklich gerechten Staat sollte man die Kirche voll und ganz privatisieren und vom Staat trennen, denn dann wäre die Kirche auf Selbstfinanzierung angewiesen und könnte somit ein eigenes Arbeitsrecht für ihre Mitglieder erstellen.

    Dann wäre auch Schluss mit der ungerechten Diskriminierung und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hätte seine volle Wirksamkeit.

    Viel schlimmer noch finde ich die Hetzkampagnen und üble Nachrede der katholischen Kirche gegenüber LGBTs. Damit hetzt der Klerus der katholischen Kirche gegen die Gesellschaft, die Ehe für Alle zu unterbinden. Alleine die soziale Verletzung gegenüber LGBTs ist schon eine schwere Diskriminierung.

    Die deutsche Gesetzgebung trägt diese Kollektivschuld der Entrechtungstradition seit Jahrzehnten mit und der Europäische Gerichtshof wird durch die Kirche in Bedrängnis gebracht, die Antidiskriminierungsrichtlinien menschenwürdig einzuhalten, und das im Jahre 2016. Es bedarf daher einer großen Reform im Kirchenrecht.

    Die Täter /Opfer-Verdrehung im Fall Bischof Huonder in der Schweiz, der mit Levitikus aus dem AT öffentlich in einer deutschen Kirche zum Morden gegenüber Homosexuellen aufruft, in dem er diese Botschaft mit der rechten Wende begründet, ist das gleiche schlechte Beispiel. Denn die Opfergruppe Pink Cross soll dem Bischof nach Rechtsprüfung eines Kantongerichtes sogar eine Entschädigungssumme zahlen. Das ist doch KEINE Rechtsprechung im 21. Jahrhundert.

    Antidiskriminierungsrechte sind wie Menschengrundrechte nicht teilbar. Ausnahmen zu machen fällt unter Rassismus und Homophobie.
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#3 Homonklin44
  • 24.05.2016, 12:07hTauroa Point
  • Da wird es sich dann wohl oder übel offenbaren, ob das kirchliche Recht über dem weltlichen Recht thronen darf, ob Mythologie mehr zu gewichten hat als Wirklichkeit.

    Die meisten kirchlichen Belange stehen im weltlichen Recht, also der allgemeinen staatlichen Justiz gar nicht zur Diskussion. Das wird wohl das größte Problem werden. Ob sich das Arbeitsrecht über die Definition kirchlich unerlaubter Sorten von ausgesuchten Mitarbeitern heben kann oder nicht.

    Dass da Menschen entlassen wurden, denen ihre Berufstauglichkeit erst bescheinigt wurde, und wegen einer kleinen Nebeninformation um das Privatleben oder die Konfessionszugehörigkeit jetzt abgesprochen wird, und somit alles, was die für diesen Arbeitgeber bislang geleistet haben, plötzlich nichtig zu sein hat, ist ja das eigentlich Tragische.
    Denn es beweist,wie wenig Menschlichkeit die Knilchenschaft wirklich darzubieten hat, und wie weit ihre ach so liebenswerte Gnade gerade gehen kann.

    Wäre zu schön, wenn auch dahin mal die Message raus ginge, dass Menschen unabhängig von der Idee "Sünde" oder ihrer Konfessionszugehörigkeit, Nichtkonfessionalität oder sexuellen Natur gleiche Chancen haben sollen.
    Wer weiß, vielleicht überdenken Kirchen am Ende sogar einmal ihr penetrant kleinliches, faschistoides Weltbild.
    Schön wärs.
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