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  • 30. März 2005 7 1 Min.

Bonn Die Deutsche Post muss einem verpartnerten Angestellten nachträglich den Ortszuschlag bezahlen, entschied das Bonner Amtsgericht. Bereits in einer ersten Verhandlung im September 2004 hatte der Richter das Unternehmen auf ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts hingewiesen und Zeit für eine gütliche Einigung eingeräumt. Da das Unternehmen jedoch dazu keinen Anlass sah, wurde es nun zur Zahlung verurteilt. Der 35-Jährige hat bisher rückwirkend knapp 3500 Euro mehr Lohn geltend gemacht, berichtet der "Express" aus Bonn. Die Deutsche Post hat bereits Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt. (nb/pm)

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#1 ThorstenAnonym
  • 30.03.2005, 18:36h
  • Ob da beim Beamtenrecht nachgezogen wird ????
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#2 WernerAnonym
  • 30.03.2005, 21:41h
  • Ich hoffe es, im Moment klage ich nämlich auch (als Soldat unterliege ich dem Beamtenrecht), und es zieht sich wie Gummi. Das Verwaltungsgericht hat es nach fats 2 Jahren geschafft, nein zu sagen, das Oberverwaltungsgericht arbeitet noch dran. Hoffen wir mal, das endlich eine Entscheidung beim Bundesverwaltungsricht fällt, sonst werde ich das Ende meines Prozesses wohl nicht mehr erleben...;-)

    Gruß

    Werner
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#3 SvenAnonym
  • 30.03.2005, 23:54h
  • @Werner: Na dann weiterhin viel Geduld. Mit zwei Jahren 1. Instanz haben die fast schon einen Geschwindigkeitsrekord aufgestellt...und nochwas: Vor Gericht und auf hoher See hilft nur beten ;-)
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