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https://queer.de/?2621
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- 30. März 2005 1 Min.
Bonn Die Deutsche Post muss einem verpartnerten Angestellten nachträglich den Ortszuschlag bezahlen, entschied das Bonner Amtsgericht. Bereits in einer ersten Verhandlung im September 2004 hatte der Richter das Unternehmen auf ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts hingewiesen und Zeit für eine gütliche Einigung eingeräumt. Da das Unternehmen jedoch dazu keinen Anlass sah, wurde es nun zur Zahlung verurteilt. Der 35-Jährige hat bisher rückwirkend knapp 3500 Euro mehr Lohn geltend gemacht, berichtet der "Express" aus Bonn. Die Deutsche Post hat bereits Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt. (nb/pm)










