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Kreis Aschaffenburg
Messerstecher vor Gericht: "Mein Nachbar wollte mich schwul hexen"

Das Landgericht Aschaffenburg beschäftigte sich mit einem Fall von "schwarzer Magie"
- 31. Mai 2016, 11:20h 2 Min.
Eine Strafkammer des Landgerichts Aschaffenburg hat einen 50-Jährigen in die Psychiatrie eingewiesen. Der Mann war laut einem Bericht des "Main-Echo" im Juni des vergangenen Jahres in einer Kreisgemeinde mit einem Küchenmesser auf einen Nachbarn losgegangen, weil er damals glaubte, vom diesem "schwul gehext" zu werden.
Nach Aussagen des Beschuldigten, der sich wegen versuchten Totschlags zu verantworten hatte, habe ihm sein ein Jahr älterer Nachbar einen Stinkefinger gezeigt, was dieser jedoch vor Gericht bestritt. Der 50-jährige glaubte jedoch, dass er durch diese Geste in einen Homosexuellen verwandeln werden sollte, und lief mit erhobenem Messer auf den Mann zu. Der Angegriffene konnte sich noch rechtzeitig in Sicherheit bringen und blieb unverletzt – das Küchenmesser traf nur die Haustür.
Der Beschuldigte fühlte sich zur Tatzeit nicht nur von seinem Nachbarn bedroht. So behaupte er laut einem psychiatrischen Gutachten, er werde in seinem "gläsernen Haus" gefilmt und jeder könne sich die Bilder online anschauen. Außerdem mixe ihm jemand an seinem Arbeitsplatz Gift in seine Getränke.
Während der 50-Jährige gegenüber dem Würzburger Psychiater Jörg Groß noch auf "schwarze Magie" pochte, äußerte er sich vor Gericht distanzierter: Er glaube mittlerweile nicht mehr, dass der Nachbar ihn tatsächlich "schwul hexen" könne. Er habe im vergangenen Juni Probleme gehabt und einen Fehler begangen, sei jedoch nun darüber hinweg.
Die Richter überzeugte er damit nicht. Sie hielten den Mann zwar nicht verantwortlich für seine Tat, wegen psychischer Probleme aber nach wie vor gefährlich für die Allgemeinheit. Die Verteidigung hatte beantragt, die Einweisung in die Psychiatrie zur Bewährung auszusetzen. (cw)
Links zum Thema:
» Mehr Informationen zum Prozess im "Main-Echo"














