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Die Flagge der Trans-Bewegung (Bild: flickr / torbakhopper / by nd 2.0)

  • 1. Juni 2016, 11:35h 7 2 Min.

Der Gesundheitsausschuss des Parlaments streicht "Störungen der Geschlechtsidentität" aus dem Krankheitskatalog.

Die Kommission für Gesundheit und Senioren des dänischen Parlaments hat am Dienstag einstimmig beschlossen, Transsexualität von der Liste mentaler Krankheiten zu streichen. Es sei "vollkommen unangemessen", hier von eine Krankheit zu sprechen, sagte der Vizevorsitzende des Ausschusses, Flemming Moller Mortensen, der Nachrichtenagentur AFP.

"Die Geschlechtsidentität einer Person ist für sich selbst keine medizinische oder psychiatrische Beschaffenheit und sollte nicht behandelt, geheilt oder unterdrückt werden", heißt es in dem Beschluss. Die Neubewertung, die zu einer diskriminierungsfreien gesundheitlichen Versorgung von Transsexuellen und Transgendern führen soll, soll zum 1. Januar in Kraft treten. Frankreich hatte bereits 2010 entsprechende Diagnosen aus dem nationalen Katalog gestrichen.

WHO berät Änderung

In der Internationalen Klassifikation von Krankheiten und Gesundheitsproblemen (ICD-10) ist Transsexualität in verschiedenen Formen derzeit noch in der Liste von Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen aufgeführt. Über Änderungen im Rahmen einer Überarbeitung der Klassifikation, die 2017 in Kraft treten soll, wird derzeit beraten; das europäische Parlament hatte bereits 2011 eine Streichung der Diagnoseschlüssel gefordert. In diesem April riet der Europarat in einer Resolution seinen Mitgliedsländern zu entsprechenden Änderungen der nationalen Klassifikationen.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International begrüßte die dänische Entscheidung als "historisch". Die Organisation LGBT Denmark freute sich, dass ihr alle Parteien zustimmten. Das dänische Parlament hatte bereits im Juni 2014 beschlossen, dass für eine Änderung des rechtlichen Geschlechts keine Diagnose und keine Operation notwendig ist. Allerdings sind dafür zwei Amtsgänge in einem Abstand von sechs Monaten vorgeschrieben. LGBT Denmark fordert hier weitere Änderungen, um das Selbstbestimmungsrecht von Transpersonen komplett durchzusetzen.

-w-

#1 ursusEhemaliges Profil
  • 01.06.2016, 15:04h
  • eine gute entscheidung.

    und in deutschland wird auch beim transsexuellengesetz die politik vom verfassungsgericht getrieben. ansonsten: stillstand und ignoranz.

    es wurde gelegentlich argumentiert, die kostenübernahmen der versicherungen für angleichende OPs sei ohne krankheitsdiagnose rechtlich schwer zu rechtfertigen (wo keine krankheit, da keine behandlungsnotwendigkeit). weiß zufällig jemand, wie das in dänemark und frankreich geregelt wurde/wird?
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#2 ollinaie
  • 01.06.2016, 16:16hSeligenstadt
  • Antwort auf #1 von ursus
  • "für angleichende OPs sei ohne krankheitsdiagnose rechtlich schwer zu rechtfertigen (wo keine krankheit, da keine behandlungsnotwendigkeit)"

    Schwangerschaft ist ebenfalls keine Krankheit; und die Kasse zahlt doch!
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#3 Katrin
  • 01.06.2016, 16:58h
  • Die Pflicht zur Kostenübernahme besteht bereits heute auf Grund des Leidensdruckes, nicht auf Grund der Klassifizierung als Störung.
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