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Unrechtsparagraf
Justizminister fordern rasche Aufhebung der Urteile nach §175

Der Kampf gegen den Unrechtsparagrafen 175 des Strafgesetzbuches war Teil der Schwulenbewegung und ist inzwischen im Schwulen Museum* Berlin ausgestellt. Der Kampf um die Aufhebung der Urteile geht weiter. (Bild: nb)
- 2. Juni 2016, 14:28h 4 Min.
Auf ihrer Frühjahrskonferenz in Nauen forderten die Minister der Bundesländer eine Rehabilitierung der verurteilten Männer noch in dieser Legislaturperiode.
Die Justizministerkonferenz hat am Donnerstag auf ihrer Frühjahrskonferenz im brandenburgischen Nauen die Bundesregierung aufgefordert, "umgehend, d.h. noch in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages", eine Rehabilitierung der Männer durchzuführen, die aufgrund des Strafrechtsparagrafens 175 in der Bundesrepublik und des Paragrafen 151 in der DDR wegen homosexueller einvernehmlicher Handlungen verurteilt wurden.
"Viele der Betroffenen sind fortgeschrittenen Alters", heißt es in dem Beschluss (PDF) der Justizminister der Länder zur Dringlichkeit des Handelns. Sie verweisen für Details auf ein Gutachten von Prof. Dr. Martin Burgi, das er für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes angefertigt hatte. "Die Justizministerinnen und Justizminister begrüßen die Bereitschaft des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, auf den Erkenntnissen dieses Gutachtens aufbauend einen Vorschlag für ein Rehabilitierungsgesetz vorzulegen, und erklären ihre Bereitschaft, an einem zügigen Gesetzgebungsverfahren mitzuwirken". Zu den Antragstellern gehörten auch die CDU-Ressortchefs aus Berlin und Hessen.
Bereits im letzten Jahr hatte die Justizministerkonferenz auf ihrer Frühjahrskonferenz eine "zeitnahe bundesgesetzliche Regelung" gefordert (queer.de berichtete), wenige Tage später hatte sich auch der Bundesrat für eine Rehabilitierung der Opfer des Paragrafen 175 ausgesprochen (queer.de berichtete).
Antidiskriminierungsstelle sorgte für Druck

Bundesjustizminister Heiko Maas erklärte in Nauen, an einem "zügigen Gesetzgebungsverfahren" mitwirken zu wollen (Bild: Stefan Mey)
Passiert war danach, wie bei der am gleichen Tag beschlossenen Forderung des Bundesrats nach einer Ehe-Öffnung, nichts. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte jahrelang nur davon gesprochen, dass eine Rehabilitierung geprüft werde – erst Anfang Mai kündigte er an, dass ein Gesetzentwurf erarbeitet werde (queer.de berichtete). Der Paragraf sei "von Anfang an verfassungswidrig" gewesen, stellte er fest, "die alten Urteile sind Unrecht".
Ungefähr zeitgleich hatte die Antidiskriminierungsstelle ihr Gutachten zum Thema vorgestellt und den Druck auf den Minister erhöht. Professor Dr. Martin Burgi von der Uni München kommt darin zu dem Schluss, dass die angeblich rechtlich schwierige Rehabilitierung der Nachkriegs-Verurteilten nicht nur möglich, sondern zwingend geboten ist (queer.de berichtete). Das Gutachten (PDF) bereitet auf 111 Seiten zudem ausführlich mögliche Wege zur Rehabilitierung aus und empfiehlt eine kollektive Aufhebung der Urteile (statt einer Einzelfallprüfung) und eine kollektive Entschädigung.
Im Jahr 2000 hatte sich der Bundestag in einer einstimmig beschlossenen Resolution für die Schwulenverfolgung entschuldigt. Zwei Jahre später hob die damalige rot-grüne Bundesregierung gegen die Stimmen von Union und FDP die Urteile aus der Nazi-Zeit auf, nicht aber aus der Zeit danach. Mit dem Paragrafen 175 in der Nazi-Fassung wurden in der Budesrepublik bis zu einer Reform 1969 jährlich noch mehrere tausend Männer verurteilt; danach folgten hunderte pro Jahr bis 1994, als noch 44 Männer verurteilt wurden.
LSVD fordert rasches Handeln und individuelle Entschädigung
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßte am Donnerstag in einer Pressemitteilung den "politischen Rückenwind" und sieht die Bundesregierung und den Bundestag in der Pflicht, die Betroffenen schnell zu rehabilitieren. "Die Beseitigung dieses Unrechts, das im Namen der Bundesrepublik Deutschland erfolgte, muss noch in dieser Legislatur-Periode geschehen", so der LSVD, der auch eine individuelle Entschädigung für das erlittene Unricht fordert. "Die Zeit drängt, damit Opfer der Homosexuellenverfolgung noch die Aufhebung der Unrechtsurteile und die Wiederherstellung ihrer Würde erleben." Der Verband verweist auf ein entsprechendes Forderungs- und Positionspapier, das er zusammen mit der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) und der Deutschen AIDS-Hilfe verabschiedet hat.
Bereits am Mittwoch war die Rehabilitierung kurz Thema im nicht-öffentlichen Teil einer Sitzung des Rechtsausschusses. Die Regierungsmehrheit vertagte dort zunächst eine nähere Befassung (wie sie seit Monaten auch vorliegende Gesetzentwürfe zur Ehe-Öffnung der Opposition vertagt). Während der Linkenabgeordnete Harald Petzold darauf bei Facebook vermutete, "dass bis heute keinerlei Arbeitskraft in einen Gesetzentwurf von Seiten des BMJV investiert worden ist", beklagte der zuständige SPD-Berichterstatter Karl-Heinz Brunner einen "Stimmenfang" der Linken, die so täten, als hätte die SPD die Rehabilitierung abgelehnt. Diese komme, so Brunner: "Die Verurteilungen wegen § 175 StGB werden aufgehoben, Entschädigungsansprüche werden geprüft."
Der Druck auf Maas und die Regierung nimmt jedenfalls weiter zu. Der Berliner Bundestagsabgeordnete Dr. Jan-Marco Luczak (CDU), stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses, begrüßte am Donnerstag den "Rückenwind" der Justizminister: "Angesichts des hohen Alters vieler Opfer dieses unsäglichen Paragrafen, sollten wir die Rehabilitierung noch in dieser Wahlperiode umsetzen." Luczak signalisierte in einer Pressemitteilung seine "volle Unterstützung" für das Vorhaben: Er werde auch in den Reihen der Union für ein solches Gesetz werben. (nb)
ergänzt um Zitate von Karl-Heinz Brunner















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