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Sitzungssaal des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Bild: Wiki Commons / EGMR / CC-BY-SA-3.0)
- 4. Juni 2016, 06:41h 2 Min.
Mit einem Eilantrag vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kämpft der vom IS verfolgte Mann gegen seine drohende Abschiebung.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wird sich zum ersten Mal mit einem Fall beschäftigen, der aus dem Flüchtlingsabkommen zwischen der EU und der Türkei resultiert. Mit einem von der Hilfsorganisation Pro Asyl unterstützten Eilantrag will ein schwuler Syrer seine drohende Abschiebung aus Griechenland in die Türkei verhindern.
Der Schutzsuchende arbeitete in Syrien in der Ölindustrie. Nachdem er in die Türkei geflohen war und einige Jahre dort lebte, wurde er nach eigenen Angaben am 25. März von Gesandten des Islamischen Staats (IS) in seiner Wohnung in Istanbul aufgesucht. Sie forderten ihn auf, sofort nach Syrien zurückzukehren und dort für die Terrormiliz in der Ölförderung zu arbeiten.
Der Mann floh vor den IS-Anhängern spontan mit einem Sprung aus seinem Küchenfenster und bestieg kurz darauf ein Boot in Richtung Griechenland. Er erreichte Lesbos am 29. März. Nach der Befragung durch das European Asylum Support Office (EASO) am 6. Mai wurde sein Asylantrag in Griechenland jedoch für unzulässig erklärt.
Der Schutzsuchende sitzt auf Lesbos in Haft
"Eine Prüfung der Fluchtgründe ist somit nicht erfolgt", kritisierte Pro Asyl. Auch die griechische Berufungsinstanz habe ohne weitere Sachverhaltsaufklärung auf Abschiebung in die Türkei entschieden. Der Syrer sitzt gegenwärtig auf Lesbos in Haft.
Eine Abschiebung in die Türkei sei sowohl wegen der Bedrohung durch den IS als auch aufgrund der Homosexualität des Mannes unzulässig, argumentiert Pro Asyl. Die Türkei sei "gemäß ILGA Europe eines der Länder in Europa und Umgebung, in denen LGBT-Menschen den meisten Problemen und Gefahren ausgesetzt sind". Auch eine griechische Berufungsinstanz habe bereits die Abschiebung von Syrern in die Türkei gestoppt, da das Land kein "sicherer Drittstaat" sei.
Brüssel und Ankara hatten im März vereinbart, dass die Türkei sämtliche Flüchtlinge von den griechischen Inseln zurücknimmt. Im Gegenzug sicherte die EU zu, für jeden abgeschobenen Syrer einen anderen syrischen Flüchtling aus der Türkei auf legalem Weg aufzunehmen. (cw/pm)
Update 16.30h: Eilantrag abgelehnt
Die Straßburger Richter haben den Eilantrag bereits in der Nacht zum Freitag zurückgewiesen, berichtete bereits gestern die Nachrichtenagentur AFP (Danke an den Leserhinweis). Eine Begründung für die Entscheidung nannte das Gericht vorerst nicht, auch seine Webseite geht bislang nicht darauf ein.














