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Drei von rund 50.000 verurteilten Opfern des Paragrafen 175 in der Bundesrepublik: Klaus, Wolfgang und Heinz warten bis heute auf ihre Rehabilitierung (Bild: Ulrike Delfs / Anti­diskriminierungs­stelle)

  • 7. Juni 2016, 16:03h 29 2 Min.

Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) verlangt von der Bundesregierung neben einer individuellen auch eine kollektive Entschädigung für die Homoverfolgung nach 1945.

Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) hat am Dienstag ein Konzept (PDF) zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 nach Paragraf 175 StGB verfolgten und verurteilten Männer vorgelegt. Die Eckpunkte sind ein Rehabilitierungsgesetz, eine individuelle Entschädigung sowie eine kollektive Entschädigung in einem Entschädigungsfonds.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte im vergangenen Monat einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung noch in dieser Legislaturperiode angekündigt (queer.de berichtete). Zuvor hatte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Rechtsgutachtens veröffentlicht, dass die Rehabilitierung nicht nur möglich, sondern rechtlich geboten sei (queer.de berichtete).

"Als Interessenvertretung älterer schwuler Männer, die den § 175 StGB miterlebten, verfolgt und verurteilt wurden, fordern wir die öffentliche Anhörung im Gesetzgebungsverfahren", so BISS-Vorstand Reinhard Klenke. "Der Gesetzgeber ist dem Rechtsgutachten zufolge verpflichtet, die Opfer nach § 175 StGB zu rehabilitieren und zu entschädigen. Dies kann nur mit den betroffenen älteren schwulen Männern geschehen."

Entschädigung für entgangenen Projektförderung

Das Konzept von BISS fordert neben der individuellen Entschädigung einen hohen zweistelligen Millionenbetrag als kollektive Entschädigung durch einen Entschädigungsfonds. "Der § 175 StGB verhinderte die öffentliche Förderung Projekte schwuler Männer bis in die 1970er Jahre. Eine kollektive Entschädigung muss sich also an den Ausgaben der Bundesregierung für heutige LSBTI-Projekte bemessen, die bis in die 1970er Jahre durch die grundgesetzwidrige Verfolgung nach § 175 den Projekten für schwule Männer entgangen sind", erklärte BISS-Vorstand Georg Härpfer. "Wir schlagen daher vor, die Ausgaben aller Projekte gegen Homophobie im Jahr der kommenden gesetzlichen Rehabilitierung als Maßstab zu verwenden und um die 20 Jahre von 1949 bis 1969 – dem Jahr der ersten großen Entschärfung des § 175 StGB – zu multiplizieren."

Aus diesem Entschädigungsfonds sollen Projekte für die Generationen gefördert werden, die den Paragrafen 175 miterlebten und unter diesem zu leiden hatten. Des Weiteren wird eine finanzielle Unterstützung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwulenberatung für die psychosoziale und rechtliche Beratung der Opfer nach Paragraf 175 gefordert. (cw/pm)

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#1 SebiAnonym
  • 07.06.2016, 18:26h
  • "Bundesjustizminister Heiko Maas hatte im vergangenen Monat einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung noch in dieser Legislaturperiode angekündigt "

    Ankündigen tut der viel, die Frage ist nur, was daraus wird.
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#2 TheDad
  • 07.06.2016, 18:35hHannover
  • Ein gutes Papier..
    Durchdacht und konzeptionell in die Zukunft denkend..
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#3 Carsten ACAnonym
  • 07.06.2016, 18:40h
  • Ich finde die Forderung sehr berechtigt.

    Es geht ja nicht nur um die Frage, was da an psychischem Leid erzeugt wurde und dass diese Menschen teilweise Familie, Freunde und Wohnung verloren haben.

    Sondern da sie als vorbestraft galten, haben sie oft auch keine Arbeit gehabt oder schlechtere Jobs annehmen müssen. Der daraus resultierende Verdienstausfall steht ihnen samt Zinsen und Zineszinsen zu. Und zwar zu damaligen Zinssätzen, die sie damals bekommen hätten.

    Da ist die Forderung fast noch zu niedrig, um das alles auch nur ansatzweise aufzuwiegen.
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