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Ärztliche Tötung auf Verlangen
Mann beantragt Sterbehilfe: Lieber tot als schwul

"Sébastien" im Interview mit der BBC
- 11. Juni 2016, 07:36h 3 Min.
Ein 39 Jahre alter Belgier hat einen Antrag auf Sterbehilfe gestellt, weil er mit seiner Homosexualität nicht zurechtkommt – ein Arzt stimmte bereits zu.
In Belgien ist aktive Sterbehilfe seit dem Jahr 2002 legal. Nun hat nach einem Bericht der britischen BBC vermutlich zum ersten Mal ein schwuler Mann den Antrag gestellt, sein Leben mit ärztlicher Hilfe zu beenden, weil er unter seiner sexuellen Orientierung psychisch leide und deshalb schwere Depressionen habe.
Er habe diesen Schritt lange überlegt und sei zum Schluss gekommen, dass dies der einzige Weg sei, sagte der 39-Jährige in dem anonymisierten Interview. Gegenüber der BBC berichtete der unter dem Pseudonym Sébastien vorgestellte Mann, dass er sich bereits 17 Jahre lang Therapien, Beratungen und einer Medikamentenbehandlung unterzogen habe – ohne Ergebnis. Laut BBC fühlt sich der Belgier von jungen Männern und geschlechtsreifen Jungen angezogen. Seine sexuelle Orientierung sei für ihn "unerträglich": "Ich werde damit nie zurechtkommen."
"Es ist ein ständiges Leiden"
"In meiner frühen Jugend traf ich einen Jungen und habe mich sehr in ihn verliebt. Wir waren beide 15. Und es war unerträglich für mich, verstehen Sie? Ich wollte nicht schwul sein", sagte der Belgier, dessen Elternhaus stark katholisch geprägt gewesen sei, in dem Interview mit der BBC-Sendung "Victoria Derbyshire".
Über den Tod als Ausweg habe er schon damals nachgedacht: "Wenn ich an meine frühen Erinnerungen zurückdenke, es war schon immer in meinem Kopf. Es ist ein ständiges Leiden, ich fühle mich wie ein Gefangener in meinem eigenen Körper." Er fühle konstante Scham, sich Menschen hingezogen zu fühlen, bei denen er das nicht sollte.
Nach dem belgischen Gesetz über die Sterbehilfe müssen mehrere Voraussetzungen für eine ärztliche Tötung auf Verlangen erfüllt sein. So muss der Patient seine Bitte überlegt, wiederholt und ohne Druck von außen vortragen. Darüber hinaus muss er sich in einer "medizinisch aussichtslosen Lage" befinden und sich auf eine "anhaltende, unerträgliche körperliche oder psychische Qual" berufen können, die nicht gelindert werden kann. Zwei unabhängige Ärzte, bei psychischen Leiden sogar drei, müssen der Sterbehilfe zustimmen.
Der Wunsch von Sébastien sei in einem ersten Schritt anerkannt worden, sagte er der BBC. Nun seien weitere Prüfungen angesetzt. Experten sagten dem Sender allerdings, dass sie den Fall nicht für geeignet halten und auf weitere Behandlungsmöglichkeiten setzen würden, damit er mit seiner sexuellen Orientierung zurecht komme. In der Diskussion um Sterbehilfe ist es besonders umstritten, ob auch psychische Leiden als Auslöser für einen Todeswunsch akzeptiert werden sollen. Sie machen derzeit rund 4 Prozent der Fälle aus.
In Belgien hatte bereits im Oktober 2013 die Sterbehilfe für einen Frau-zu-Mann-Transsexuellen für Empörung gesorgt. Der 44-jährige hatte sich nach seiner Geschlechtsanpassung vor sich selbst geekelt und wollte nicht mehr weiterleben. (cw)
Links zum Thema:
» BBC-Bericht "Man seeks euthanasia to end his sexuality struggle"















Wofür sie allerdings auf keinen Fall angewendet werden sollte, ist bei geringer Selbstachtung eines Selbsttötungskandidaten: hier gehört ein fähiger Psychoanalytiker her.