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Richter nennen Kindeswohl als Grund

BGH stärkt Regenbogen­familien

  • 15. Juni 2016, 12:20h 10 2 Min.

Der BGH zeigt zum zweiten Mal ein Herz für die Kinder aus Regenbogen­familien (Bild: nadiaphaneuf / flickr / by 2.0)

Ein binationales lesbisches Paar hat sich das Recht erstritten, dass ihr gemeinsames Kind in Deutschland anerkannt wird.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einer am Dienstag bekannt gegebenen Entscheidung vom 20. April neben der leiblichen Mutter erstmals eine Co-Mutter anerkannt, ohne dass sie das Kind adoptieren muss (XII ZB 15/15, PDF). Die Richter betonten dabei erneut, dass eine eingetragene Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern genauso fördern könne, wie es die (heterosexuelle) Ehe tue.

Im vorliegenden Fall ging es um ein südafrikanisch-deutsches Paar, das in Südafrika geheiratet hatte. Die südafrikanische Partnerin ließ sich in ihrem Heimatland künstlich befruchten und brachte 2010 ein Kind zur Welt. Die deutsche Ehe-Partnerin wurde nach südafrikanischem Recht als Co-Mutter anerkannt.

Die Probleme begannen, als das Paar beim Berliner Standesamt beantragte, dass auch in Deutschland beide Partnerinnen als Elternteile anerkannt werden. Das lehnte die Behörde unter Verweis auf deutsches Recht ab. Ihrer Ansicht nach sei nur die Südafrikanerin Mutter, die deutsche Partnerin aber rechtlich eine fremde Person. Deshalb dürfe das Kind auch nicht im deutschen Geburtenregister eingetragen werden und erhalte nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Diesem Vorgehen widersprach nun der Bundesgerichtshof letztinstanzlich. Die deutsche Mutter müsse anerkannt werden, ohne eine langwierige Stiefkindadoption durchführen zu müssen. Dabei berief sich das Gericht unter anderem auf das Kindeswohl – das Kind verdiene stabile Familienverhältnisse.

BGH erkannte 2014 bereits Kind aus Leihmutterschaft an

Bereits 2014 hatte der BGH entschieden, dass ein schwules Paar, dessen Kind durch eine amerikanische Leihmutter zur Welt gebracht wurde, als Eltern anerkannt werden muss (queer.de berichtete). Auch damals argumentierten die Richter, dass das Kind ein Recht habe, in einer stabilen Familie aufzuwachsen, und dass die Nichtanerkennung der Elternschaft seine Situation verschlechtern würde.

Das Urteil hat keinen direkten Einfluss auf gleichgeschlechtliche Familien im Inland, da hier konkret über die Anwendung von ausländischem Recht in Deutschland entschieden worden ist. Der Lesben- und Schwulenverband appellierte nach der Entscheidung an die Bundesregierung, endlich "die gesellschaftliche Realität von Regenbogenfamilien anzuerkennen und einen geeigneten rechtlichen Rahmen zu gestalten".

Auch Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt zeigte ihr Unverständnis darüber, dass die Regierungskoalition aus Union und SPD in dieser Frage nichts unternehme: "Wiederholt findet ein Gericht sehr klare Worte, dass Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften genauso behütet aufwachsen wie in der Ehe. Es ist an der Zeit, dass sich die große Koalition dieser gesellschaftlichen Realität endlich stellt und aufhört, Regenbogenfamilien zu ignorieren." Sie forderte daher eine vollständige Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren im Ehe-Recht. (dk)

-w-

#1 FinnAnonym
  • 15.06.2016, 14:36h
  • Unsere schwarz-rote Bundesregierung wird auch diesen Schuss nicht hören...
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#2 3w4zrgdfAnonym
  • 15.06.2016, 14:37h
  • Die SPD ist schuld, dass wir immer noch nicht das Recht haben eine Ehe zu schließen.

    Im Bundestag gibt es eine Mehrheit aus SPD, Linke und Grüne. Von diesen Parteien stimmt nur die SPD immer gegen die Eheöffnung.

    www.facebook.com/SPD/

    Der SPD mal ordentlich die Meinung sagen!
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#3 3wredAnonym
  • 15.06.2016, 14:39h
  • Wer SPD wählt, wählt eine Partei, die ständig behauptet sie sei für gleiche Rechte und für die Eheöffnung, aber die im Bundestag immer GEGEN gleiche Rechte und GEGEN die Eheöffnung stimmt.

    Fallt nicht auf die Versprechen der SPD rein!

    Bei der nächsten Bundestagswahl nicht SPD wählen!
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