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Sachsen-Anhalts Landtagspräsident Hardy Peter Güssau (CDU) hat es abgelehnt, den homophoben Zwischenruf des AfD-Abgeordneten Andreas Gehlmann abzuändern (Bild: Jens Schlueter / Landtag von Sachsen-Anhalt)
- 21. Juni 2016, 04:28h 2 Min.
Für Sachsen-Anhalts Landtagspräsident Hardy Peter Güssau (CDU) macht eine andere Deutung des homophoben Zwischenrufs von Andreas Gehlmann "grammatikalisch keinen Sinn".
Das vorläufige Protokoll der Magdeburger Landtagssitzung vom 2. Juni bleibt auch das endgültige. Nach einem Bericht der "Mitteldeutschen Zeitung" vom Dienstag hat Landtagspräsident Hardy Peter Güssau (CDU) die von der AfD geforderte Änderung eines homophoben Zwischenrufs abgelehnt.
Es ergebe "grammatikalisch keinen Sinn", dass die umstrittene Äußerung des AfD-Abgeordneten Andreas Gehlmann an anderer Stelle als protokolliert gefallen sei, zitiert das Blatt aus einem Schreiben Güssaus an den rechspopulistischen Politiker.
In einer Asyl-Debatte um Gefängnisstrafen für Homosexuelle in den Maghreb-Staaten hatte Gehlmann dazwischengerufen: "Das sollten wir in Deutschland auch machen." Seine Worte habe er zu keinem Zeitpunkt bestritten, sondern sogar selbst bestätigt, erinnerte ihn der Landtagspräsident. Güssau selbst habe den "Zwischenruf im Videomitschnitt (…) trotz mehrmaligen, aufmerksamen Studiums nicht feststellen" können.
Scheinheilige Argumentation der AfD
Die AfD hatte vor knapp zwei Wochen bei der Landtagsverwaltung eine Änderung des Protokolls beantragt, da Gehlmanns Zwischenruf "aus dem Zusammenhang gerissen" worden sei. "Deshalb werden wir dafür sorgen, dass das Protokoll richtiggestellt wird", hatte sich Fraktionschef André Poggenburg schützend vor Gehlmann gestellt (queer.de berichtete).
Der Skandal hatte damit begonnen, dass die Linken-Abgeordnete Henriette Quade am 2. Juni im Landtag zur Lage in den Maghreb-Staaten sagte: "Insbesondere für Homosexuelle ist die Sicherheitslage mehr als prekär. Sie ist verboten und in höchstem Maße tabuisiert. Wer Homosexualität offen auslebt, dem droht dafür eine Gefängnisstrafe." Direkt darauf hat der AfD-Abgeordnete Gehlmann laut der Steno-Mitschrift gesagt: "Das sollten wir in Deutschland auch machen!"

Nach Angaben der Rechtspopulisten soll sich der Zwischenruf nicht auf Gefängnisstrafen bezogen haben. "Gehlmann hatte sich dahingehend geäußert, dass 'tabuisiert sein soll, wer Homosexualität offen auslebt'", hieß es nicht weniger homophob in einer Pressemitteilung der Fraktion. Zu der Aussage der Tabuisierung stehe Gehlmann "uneingeschränkt, da er Sittenverfall und sogar allgemein offen ausgelebte Sexualität scharf ablehnt" (queer.de berichtete).
Auf die von Landtagspräsident Güssau abgelehne Änderung des Protokolls haben die Rechtspopulisten bislang nicht reagiert. Die AfD war im März mit 24,3 Prozent der Stimmen in den Magdeburger Landtag gewählt worden; Andreas Gehlmann hatte mit 30,3 Prozent eines von 15 Direktmandaten geholt. (mize)
Update Endgültige PDF-Fassung
Auf der Webseite des Landtags findet sich inzwischen das PDF mit der offiziellen Fassung des Stenografischen Berichts der 5. Sitzung vom 2. Juni. Das Gehlmann-Zitat findet sich an unveränderter Stelle auf Seite 64.















Das ist auch gut so, damit jeder weiß wie diese Neonazis ticken!