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Homo­sexuelle Flüchtlinge müssen in Deutschland höhere Hürden überwinden als andere (Bild: flickr / Johnathan Nightingale / by 2.0)

  • 21. Juni 2016, 14:40h 71 2 Min.

Als schwuler Christ, so berichtet ein aus Syrien stammender Flüchtling in Oberbayern, hat man es in Asylbewerberheimen schwer.

Ein schwuler Asylbewerber aus der syrischen Stadt Aleppo wurde laut einem Bericht des "Donaukuriers" mehrfach aus Flüchtlingsunterkünften in Bayern herausgemobbt. Neben seiner sexuellen Orientierung galt in den Unterkünften offenbar auch als Problem, dass er vom Islam zum Christentum konvertiert war. "Als Moslem durfte ich vieles nicht. Meine Homosexualität war verboten, ich sollte mich anders anziehen, meine Haare auf bestimmte Weise schneiden. Ich will einfach frei sein", erklärte er gegenüber dem Regionalblatt.

Nach einem Aufenthalt im Erstaufnahmelager in München kam er in die oberbayerische Gemeinde Reichertshausen, rund zehn Kilometer von Pfaffenhofen entfernt. In der Unterkunft wurde er von einigen seiner Mitbewohner offenbar wegen seiner bunten Kleidung gemobbt, dann geoutet und deswegen bedroht.

Auch bei der nächsten Unterkunft im Ortsteil Winden kam es Angaben des Landratsamtes zu "zwischenmenschlichen Konflikten", die "ihre Ursache in den sexuellen Neigungen" des Mannes hatten. Bei einer Unterkunft in Pfaffenhofen, in der pakistanische Muslime lebten, sei er danach kurz vor Beginn des Ramadans unerwünscht gewesen, so eine Ehrenamtlerin. Es gab dabei offenbar unter anderem Streit um den Konsum von Schweinefleisch, außerdem konnte sich der 29-Jährige kaum mit den Pakistanern verständigen, da sie kaum Englisch sprachen.

29-Jähriger verschweigt Homosexualität

Schließlich kam der Mann dem Bericht zufolge in der rund 20 Kilometer von Pfaffenhofen entfernten Kleinstadt Geisenfeld in einem Einzelzimmer unter. In dem Flüchtlingsheim sind Anhänger verschiedener Religionen untergebracht. Trotzdem versteckt er einen Teil seiner Identität: "Diesmal habe ich niemandem erzählt, dass ich Homosexueller bin."

Wegen der besonderen Probleme und Bedürfnisse homo- und transsexueller Flüchtlinge sind inzwischen in Berlin und Nürnberg spezielle LGBT-Asylbewerberheime eingerichtet worden. Die Planungen hatten teilweise schon vor dem Anstieg der Flüchtlingszahlen begonnen, da es etwa bereits unter russischsprachigen Flüchtlingen zu Gewalt gegen LGBT gekommen war.

Auch sonst stellen sich in Deutschland für LGBT-Flüchtlinge spezielle Herausforderungen. So sind sie oft in Kleinstädten teilweise weitab von Beratungs- und Kontaktmöglichkeiten untergebracht oder treffen bei Anhörungen auf unsensible Bearbeiter oder homophobe Dolmetscher (queer.de berichtete). (cw)

-w-

#1 LorenEhemaliges Profil
  • 21.06.2016, 17:24h
  • Es ist ein Vesagen des Rechtsstaats zu konstatieren, wenn der Gemobbte und Bedrohte seine Sachen packen muss, während (sofern ich nichts überlesen habe) den Tätern keinerlei Konsequenzen drohen. Der fragwürdige Umgang mit Grundgesetz und anderen Gesetzen, der beim Thema Flüchtlinge zu beobachten ist, trägt weder zu einer gelingenden Integration bei noch zu einer Festigung des Vertauens in die Rechtsordnung hierzulande.
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#2 OrthogonalfrontAnonym
  • 21.06.2016, 17:33h
  • Antwort auf #1 von Loren

  • Schon klar wie du das meinst. Da mobben Flüchtlinge andere Flüchtlinge aber schuld sind selbstverständlich wieder wir bösen Deutschen. Ja ne, is klar!
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#3 LorenEhemaliges Profil
  • 21.06.2016, 18:23h
  • Antwort auf #2 von Orthogonalfront
  • Sie missverstehen. Die Täter müssen Konsequenzen zu spüren bekommen, wenn sie mobben oder bedrohen etc. Es ist aber die Aufgabe derjenigen, die ein Flüchtlingsheim organiseren, diese Gewalttaten einer entsprechenden Strafverfolgung zugänglich zu machen. Und es sind wohl nicht die Bewohner, die dort in Selbstorganisation leben. Wenn ein Flüchtling von einem Heim ins andere abgeschoben wird, geschieht das nicht ohne Wissen der Behörden. Und da sei die Frage erlaubt, wo die Mitarbeiter ihrer Pflicht nachkommen, die Täter einer strafrechtlichen Verfolgung zu überantworten. Das meine ich mit Versagen des Rechtsstaates in diesem Fall.
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